Interne Untersuchungen

Interne Untersuchungen

Ihr Rechtsanwalt für interne Untersuchungen

Wir unterstützen Sie bei der vertraulichen internen Untersuchung von strafrechtlich relevanten Verdachtsfällen in Ihrem Unternehmen. Dies reicht von der rechtlichen Analyse der Vorwürfe bis hin zur Unterstützung der gesetzmäßigen Ausführung von Untersuchungshandlungen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Befragung von Mitarbeitern, der rechtlichen Einordnung von Ermittlungsergebnissen und der Durchsetzung der rechtlich notwendigen Maßnahmen.
Bei internen Untersuchungen führt Rechtsanwalt Dr. Elias Schönborn Befragungen von Mitarbeitern und Dokumentenprüfungen durch, um Verdachtsfälle aufzuklären.

Interne Untersuchungen zur Aufklärung von möglichen Rechtsverstößen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Wir stehen Ihnen bei allen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite, wenn es darum geht, diskrete interne Untersuchungen im Zusammenhang mit möglichen strafbaren Handlungen in Ihrer Organisation durchzuführen.

Sorgfältige Aufklärung ist unerlässlich

Verdachtsfälle auf die Begehung einer potentiellen Straftat müssen ernst genommen und gewissenhaft aufgearbeitet werden. Für Unternehmen kann beim Verdacht von strafbaren Handlungen in den eigenen Reihen die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel stehen. Eine sorgfältige Untersuchung der Vorfälle ist aus haftungsrechtlicher Sicht unabdingbar, unabhängig davon, ob das Unternehmen Opfer der strafbaren Handlung ist oder die Handlung dem Unternehmen selbst im Sinne der Verbandsverantwortlichkeit vorgeworfen werden kann.

Bei umfangreichen Fällen oder sensiblen Vorwürfen greifen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen oftmals auf spezialisierte Experten zurück, die sie bei der internen Untersuchung unterstützen. Neben Rechtsanwaltskanzleien werden teilweise auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hinzugezogen. Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer können im Team die Vorfälle effizient aufarbeiten und ergänzen sich gegenseitig in ihrer Arbeit.

Juristische Begleitung von internen Untersuchungen als Schlüssel zur Haftungsvermeidung

Die Beurteilung von strafrechtlichen Vorwürfen erfordert fundierte Kenntnisse im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensstrafrechts. Bei der Wahl der Untersuchungsmethoden und der Durchführung der internen Untersuchung sind neben strafrechtlichen auch zahlreiche weitere rechtliche Vorgaben zu beachten, darunter gesellschaftsrechtliche, zivilrechtliche, arbeitsrechtliche sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen. Im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HSchG) sind zudem Spezialvorschriften zu berücksichtigen, die allgemeine Regelungen teilweise verdrängen.

Bei der Beiziehung eines Rechtsanwalts zur Unterstützung bei der internen Untersuchung profitiert das Unternehmen vor allem von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und den strengen Vertraulichkeitsbestimmungen. Der Rechtsanwalt prüft die Vorwürfe unabhängig und objektiv. Darüber hinaus sind die Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt und dessen Arbeitsprodukte rechtlich vor Zugriffen des Staats geschützt (Stichwort: Sicherstellungs- und Beschlagnahmeverbot).

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Ihr erfahrener Rechtsanwalt für interne Untersuchungen

Dr. Elias Schönborn verfügt über umfassende Expertise in der rechtlichen Begleitung von internen Untersuchungen. Neben seiner strafrechtlichen Spezialisierung beherrscht er insbesondere die Querschnittsmaterie der internen Aufarbeitung von potentiellen Compliance-Verstößen und ist zertifizierter Compliance- und Whistleblowing-Officer. Dr. Schönborn ist anerkannter Fachautor und regelmäßig Vortragender zu diesem Themengebiet. Als Ihr Anwalt für interen Unersuchungen sogt er dafür, dass alle Untersuchungen mit höchster Diskretion und Professionalität durchgeführt werden.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Erste rechtliche Analyse von Verdachtsmomenten und Meldepflichten
  • Erarbeitung eines Fahrplans für notwendige Untersuchungsschritte
  • Juristische Begleitung einer internen Untersuchung
  • Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Sicherung und Sichtung von Dokumenten und Daten
  • Rechtliche Unterstützung von Wirtschaftsprüfern bzw Datenforensikern bei internen Untersuchungen
  • Beratung zur Verwertbarkeit der Untersuchungsergebnisse in staatlichen Verfahren
  • Analyse gesicherter Informationen aus rechtlicher Sicht
  • Begleitung von Mitarbeiterbefragungen
  • Rechtsgutachten zu internen Untersuchungen
  • Handlungsempfehlungen zu Compliance-Anpassungen
  • Begleitung bei rechtlichen Schritten wie der Einbringung einer Strafanzeige oder der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Privatbeteiligung)
  • Beratung und Vertretung im Falle der Einleitung eines Strafverfahrens und Koordination einer parallel laufenden internen Untersuchung im Zuge der Strafverteidigung
  • Maßnahmen im Zuge der Compliance-Defense während einer laufenden internen Untersuchung

Wenn Sie Unterstützung bei der Aufarbeitung eines Verdachtsfalles benötigen, steht Ihnen Dr. Elias Schönborn als erfahrener Anwalt für interne Untersuchungen gerne zur Seite.

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

FAQ

  • 1. Unter welchen Umständen sind Unternehmen verpflichtet, eine interne Untersuchung durchzuführen?

    Das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) normiert Verfahren für interne Hinweise und die Festlegung von Folgemaßnahmen, inklusive der Prüfung des Hinweises. Unabhängig vom Anwendungsbereich des HSchG lässt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Sorgfaltspflichten von Geschäftsführern einer GmbH die Pflicht zur Aufklärung eines Sachverhalts beim Verdacht einer strafbaren bzw rechtswidrigen Handlung ableiten. Dies gilt auch für Vorstandsmitglieder einer AG. Auch den Aufsichtsrat als Kontrollorgan kann eine Pflicht zur Aufklärung von Verdachtsmomenten treffen. Die Verletzung dieser Handlungspflicht kann zur Haftung führen. Die Durchführung einer internen Untersuchung liegt daher auch im Interesse der Unternehmensleitung, da sie eine potentiell haftungsvermeidende Wirkung hat und den Nachweis erbringen kann, dass die Leitungsorgane mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters gehandelt und die Business Judgement Rule eingehalten haben.
  • 2. Warum ist es sinnvoll, dass ein Rechtsanwalt bei Mitarbeiterbefragungen anwesend ist?

    Mitarbeiterbefragungen sind neben der Sichtung relevanter Dokumente die wichtigsten Schritte einer internen Untersuchung. Bei der Beurteilung von Verdachtsfällen geht es häufig um Rechtsfragen. Nur Juristinnen und Juristen sind in der Lage, die teilweise komplexen rechtlichen Abwägungen in einer Befragungssituation zu berücksichtigen und entsprechend treffgenaue Fragen zum Sachverhalt zu stellen. Es empfiehlt sich daher, bereits bei der Vorbereitung der Fragen und auch während der Mitarbeiterbefragung einen Rechtsexperten hinzuzuziehen.
  • 3. Welche strafrechtlichen Aspekte sind bei einer internen Untersuchung zu beachten?

    Das Unternehmen, das eine interne Untersuchung durchführt oder durchführen lässt, muss bei der Sicherung von Unterlagen insbesondere die folgenden Straftatbestände berücksichtigen: Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 118 StGB), widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem (§ 118a StGB), Verletzung des Telekommunikationsgeheimnis (§ 119 StGB), missbräuchliches Abfangen von Daten (§ 119a StGB), Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten (§ 120 StGB). Zusätzlich müssen die Straftatbestände der Nötigung (§ 105 StGB) und der Amtsanmaßung (§ 314 StGB) berücksichtigt werden.
  • 4. Welche Punkte enthält eine rechtliche Stellungnahme nach einer internen Untersuchung typischerweise?

    Der Untersuchungsbericht nach Abschluss einer internen Untersuchung enthält zumeist vor allem die wichtigsten Ergebnisse der internen Untersuchung auf Sachverhaltsebene. Daraus ergeben sich oftmals zahlreiche juristische Folgefragen, wie beispielsweise die folgenden: Welche strafrechtlichen Folgen können sich für das Unternehmen und die verdächtigen Personen ergeben? Auf welche Weise können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden? Bin ich verpflichtet, den Sachverhalt bei einer Behörde zu melden? Welche Anpassungen im Compliance-Management-System sind erforderlich? Diese und zahlreiche weitere Fragen können im Rahmen einer rechtlichen Stellungnahme nach Abschluss einer internen Untersuchung beantwortet werden.

Benötigen Sie Unterstützung bei einer internen Untersuchung?

Kontaktieren Sie uns.