Cybermobbing und Verhetzung sind im digitalen Zeitalter keine bloßen Kavaliersdelikte, sondern regelmäßig Gegenstand ernstzunehmender strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Insbesondere fortgesetzte Äußerungen in sozialen Netzwerken, Messenger-Gruppen oder Online-Foren können den Tatbestand des Cybermobbings (§ 107c StGB) oder der Verhetzung (§ 283 StGB) erfüllen.…