Wirtschaftsstrafrecht
Ihre Kanzlei für Strafrecht, Whistleblowing & Compliance

Ihr Rechtsanwalt für Wirtschafts­strafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit strafbaren Handlungen im wirtschaftlichen Umfeld. Häufig betreffen Strafverfahren in diesem Bereich die Delikte Untreue, Betrug, Veruntreuung und Kridadelikte. Rechtsanwalt Dr. Elias Schönborn ist Spezialist für Wirtschaftsstrafrecht und berät und vertritt seine Mandanten österreichweit in diesem Rechtsgebiet.
Rechtsberatung und Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht - Dr. Elias Schönborn als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien

Rasche Hilfe bei Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei es.law ist auf die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht (White Collar Crime) spezialisiert und verteidigt sowohl Einzelpersonen (Geschäftsführer, Mitarbeiter und Aufsichtsratsmitglieder) als auch Unternehmen im Zuge des Unternehmensstrafrechts gegen strafrechtliche Vorwürfe. Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht Dr. Elias Schönborn ist Spezialist in diesem Gebiet und vertritt seine Mandanten österreichweit im Wirtschaftsstrafrecht.

Primäres Ziel unserer Verteidigungsarbeit im Wirtschaftsstrafrecht ist es, eine öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung zu vermeiden und Ihre Verteidigungsrechte bereits im Ermittlungsverfahren bestmöglich auszuschöpfen. Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht verfügt Dr. Elias Schönborn über umfangreiche Erfahrungen und Prozessführungskompetenz, um seine Mandanten auch in Hauptverhandlungen effektiv verteidigen zu können.

Prävention und interne Aufarbeitung von Verdachtsfällen

Ein weiterer Fokus der Kanzlei liegt in der Präventivberatung und im Bereich Compliance, wo wir Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Vermeidung strafrechtlicher Risiken zu allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts beraten. Wir kennen die Warnhinweise für Interessenkonflikte im Wirtschaftsleben und beraten Sie zu den notwendigen Schritten, um strafrechtlich bedenkliches Verhalten zu vermeiden. Zudem unterstützen wir Sie bei internen Untersuchungen im Falle von Hinweisen auf mögliche Rechtsverstöße im Wirtschaftsleben.

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Rechtsdurchsetzung für Geschädigte

Wenn Sie durch eine strafbare Handlung im Wirtschaftsleben geschädigt wurden, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche. Dies erfolgt im Zuge der Privatbeteiligung im Strafverfahren bzw im Zuge der Einleitung der notwendigen zivilrechtlichen Schritte.

Unsere Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht liegen in der Beratung und Vertretung in den folgenden Bereichen:

  • Abrechnungsbetrug und Anlagebetrug
  • Arbeitsstrafrecht und Betriebsunfälle
  • Betrug und schwerer Betrug (§ 146 StGB und § 147 StGB)
  • Betrügerische Krida und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 156 StGB und § 159 StGB)
  • Bilanzstrafrecht (§ 163a StGB)
  • Geldwäsche (§ 165 StGB)
  • Gerichtlich strafbare Vorwürfe des Nebenstrafrechts, etwa nach dem Börsegesetz 2018 (BörseG), dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), dem Patentgesetz 1970 (PatG), dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG)
  • Krypto-Betrug
  • Onlinebetrug
  • Organisierte Schwarzarbeit (§ 153e StGB)
  • Sozialversicherungsbetrug (§ 153c und § 153d StGB)
  • Subventionsbetrug und ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (§ 168f StGB)
  • Unterschlagung (§ 134 StGB)
  • Untreue und Veruntreuung (§ 153 StGB und § 133 StGB)
  • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB)
  • Verbandsverantwortlichkeit (§ 1 ff VbVG)
  • Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von Berufsgeheimnissen (§ 121 StGB und § 122 StGB)

Sollten Sie spezialisierte Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht benötigen, zögern Sie nicht, sich für eine professionelle Beratung mit uns in Verbindung zu setzen.

Dr. Elias Schönborn als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien.

Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Erfolgs­geschichten

Ausgangssituation: Unser Mandant, Geschäftsführer einer international tätigen Unternehmensgruppe, war über acht Jahre mit Vorwürfen wegen Untreue, Insolvenzdelikten und Beweismittelfälschung konfrontiert. Der behauptete Vermögensschaden belief sich auf rund EUR 5,5 Mio.

Herausforderung: Die Ermittlungen umfassten umfangreiche Unternehmens- und Buchhaltungsunterlagen sowie komplexe Fragen zur wirtschaftlichen Bewertung einzelner Geschäftsvorgänge. Zusätzlich lag ein für den Mandanten nachteiliges Sachverständigengutachten vor.

Lösungsweg: Wir arbeiteten den wirtschaftlichen Hintergrund der beanstandeten Geschäftsführungsentscheidungen umfassend auf und brachten eine rund 70 Seiten umfassende schriftliche Stellungnahme ein. Darin rekonstruierten wir insbesondere Finanzierung, Wertberichtigungen und konzerninterne Darlehen und setzten uns detailliert und kritisch mit den Annahmen des Sachverständigen auseinander.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde nach langjährigen Ermittlungen nach Einbringung unserer Stellungnahme innerhalb weniger Wochen ohne Anklage eingestellt.

Ausgangssituation: Gegen ein Vorstandsmitglied einer österreichischen Bank wurde wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit einer Provisionszahlung ermittelt.

Herausforderung: Die Zahlung war ohne die nach internen Entscheidungsregeln vorgesehene Zustimmung eines zweiten Geschäftsleiters erfolgt. Aufgrund der leitenden Funktion des Mandanten hatte das Verfahren zugleich erhebliche berufliche und reputationsbezogene Bedeutung.

Lösungsweg: Wir arbeiteten den gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Hintergrund der Zahlung auf und zeigten in einer schriftlichen Stellungnahme insbesondere auf, dass der Aufsichtsrat die Zahlung genehmigt hatte und diese Genehmigung unabhängig von der Zustimmung des zweiten Geschäftsleiters erteilt worden wäre.

Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren binnen weniger Wochen nach Einbringung unserer Stellungnahme ein.

Ausgangssituation: Bei unserem Mandanten wurden von der Polizei rund EUR 60.000 Bargeld sichergestellt und Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäscherei eingeleitet.

Herausforderung: Neben dem strafrechtlichen Vorwurf bestand das Risiko, dass der erhebliche Bargeldbetrag für längere Zeit sichergestellt bleiben würde. Entscheidend war daher, Herkunft und Eigentumsverhältnisse des Geldes unverzüglich nachvollziehbar zu dokumentieren.

Lösungsweg: Wir intervenierten unmittelbar und brachten innerhalb weniger Tage eine schriftliche Stellungnahme ein. Darin legten wir die rechtmäßige Herkunft der sichergestellten Mittel dar und zeigten auf, dass das Bargeld unserem Mandanten gehörte und nicht aus einer strafbaren Vortat stammte.

Ergebnis: Noch am Tag der Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft nach Einlangen unserer Stellungnahme wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt und das sichergestellte Bargeld freigegeben.

Ausgangssituation: Unser Mandant war wegen mehr als 130 Betrugshandlungen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Der insgesamt behauptete Schaden überstieg laut Anklageschrift EUR 300.000.

Herausforderung: Aufgrund der Vielzahl der Tathandlungen, des erheblichen Gesamtschadens und des organisierten Vorgehens erschien eine Erledigung ohne strafgerichtliche Verurteilung zunächst nur schwer erreichbar.

Lösungsweg: Wir arbeiteten die individuelle Tatbeteiligung und die für unseren Mandanten sprechenden Umstände in der Hauptverhandlung detailliert auf. Dabei stellten wir insbesondere sein Geständnis, seine Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden, seinen Beitrag zur Aufklärung und die vollständige Wiedergutmachung des ihm zurechenbaren Schadens, der weit unterhalb der Grenze von EUR 300.000 lag, heraus.

Ergebnis: Das Verfahren wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien diversionell erledigt. Unser Mandant blieb ohne strafgerichtliche Verurteilung.

Ausgangssituation: Gegen unseren Mandanten, einen Arzt und Mitglied des Aufsichtsrats eines Unternehmens, wurde wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Gegenstand des Verfahrens war eine Provisionszahlung, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für das Unternehmen geleistet worden war.

Herausforderung: Die Staatsanwaltschaft Wien sah in der Provisionszahlung einen möglichen Missbrauch der unserem Mandanten eingeräumten Befugnisse. Aufgrund seiner Stellung als Aufsichtsratsmitglied war daher insbesondere zu klären, welche Befugnisse ihm tatsächlich zukamen und ob durch die Zahlung überhaupt ein Vermögensnachteil für das Unternehmen eingetreten war.

Lösungsweg: Wir arbeiteten die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe, die Funktion unseres Mandanten und die Grundlage der Provisionszahlung umfassend auf. In einer schriftlichen Stellungnahme zeigten wir auf, dass die Voraussetzungen der strafbaren Untreue nicht vorlagen, weil die Provisionszahlung keinen strafrechtlich relevanten Befugnismissbrauch begründete.

Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Argumentation und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein.

FAQ

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