Präventiv­beratung & Compliance
Präventiv­beratung & Compliance

Ihr Anwalt für Criminal Compliance und strafrechtliche Präventiv­beratung

Wir verfügen über ausgewiesene Expertise im Bereich der Criminal Compliance und der strafrechtlichen Präventivberatung. Eines unserer Spezialgebiete ist es, Sachverhalte und Verhaltensweisen auf ihre strafrechtliche Relevanz zu prüfen und darauf aufbauend Unternehmen die notwendigen Empfehlungen zur Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken zu geben. Darüber hinaus unterstützen wir Sie beim Aufbau oder der Anpassung Ihres Compliance-Management-Systems.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Elias Schönborn bietet Rechtsberatung auf höchstem Niveau zu den Themen Criminal Compliance und strafrechtliche Präventivberatung in Wien und ganz Österreich.

Compliance steht für die umfassende Einhaltung von Rechtsvorschriften und ist in der heutigen Geschäftswelt von entscheidender Bedeutung. Durch die Implementierung von Criminal Compliance verfolgen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen das Ziel, strafrechtliche Normverstöße zu verhindern und somit das Risiko von Strafverfahren zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Angelegenheiten der strafrechtlichen Compliance.

Maßgeschneiderte Compliance-Lösungen

Bereits die Tatsache eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen erhebliche Belastungen und schwerwiegende Reputationsschäden nach sich ziehen. Unsere strafrechtliche Präventivberatung und unsere Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Risikofaktoren frühzeitig zu identifizieren und die Wahrscheinlichkeit von strafrechtlichen Verstößen zu minimieren. Wir wissen, dass es in dieser Materie keine „Standardlösungen“ gibt, denn jedes Unternehmen ist einzigartig. Deshalb bieten wir individuelle Risikoanalysen und maßgeschneiderte Programme an.

Strafrechtliche Prävention für Unternehmen

Bei den Schlagworten „Anti-Korruption“ und Anti-Fraud“ ergeben sich in der Praxis oftmals strafrechtliche Abgrenzungsfragen, die für Laien wenig greifbar sind. Im komplexen rechtlichen Umfeld des Wirtschaftsstrafrechts unterstützen wir Sie effektiv bei der Vermeidung von Wirtschaftsdelikten, Korruption und medizinstrafrechtlichen Stolpersteinen. Wir helfen Ihnen bei der Implementierung und Anpassung Ihres Compliance-Management-Systems und bewerten wichtige unternehmerische Entscheidungen aus strafrechtlicher Sicht. Dabei berücksichtigen wir stets die Besonderheiten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) im Hinblick auf die Prävention strafrechtlicher Risiken und die Reaktion auf Verdachtsfälle.

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Compliance-Rechtsanwalt

Dr. Elias Schönborn ist nicht nur erfahrener Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen, sondern auch zertifizierter Compliance-Officer und Rechtsanwalt. Durch seine langjährige Erfahrung in der präventiven und krisenbezogenen Beratung von Unternehmen verfügt er über ein tiefes Verständnis dafür, wie strafbare Normverstöße entstehen, wo sie häufig auftreten und welche Maßnahmen zu ihrer Verhinderung und Aufklärung erforderlich sind. Dr. Schönborns Expertise wird nicht nur durch eine Vielzahl zufriedener Mandanten, sondern auch durch seine umfangreiche wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik der strafrechtlichen Compliance belegt (vgl. zuletzt etwa Schönborn/Morwitzer, Praxishandbuch Criminal Compliance, 2023).

Unsere Leistungen im Überblick:

Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich vor rechtlichen Risiken zu schützen und eine umfassende Compliance-Kultur zu etablieren, die nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeitern stärkt.

Um Ihr Unternehmen vo rechtlichen Risiken zu schützen, berät Sie Dr. Elias Schönborn als erfahrener Anwalt proaktiv und praxisnah.

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

FAQ

  • 1. Welche Vorteile haben Maßnahmen im Rahmen der Criminal Compliance?

    Compliance-Maßnahmen haben einen positiven präventiven Effekt und tragen dazu bei, das Risiko der Einleitung eines Strafverfahrens zu reduzieren. Neben rechtlichen Aspekten lohnen sich Compliance-Instrumente auch aus wirtschaftlicher Sicht: Laut internationalen Erhebungen wie dem Bericht "Occupational Fraud 2022" der ACFE erleiden Unternehmen, die schriftliche Compliance-Leitfäden wie Anti-Fraud-Policies oder Codes of Conduct eingeführt haben, im Vergleich zu Unternehmen ohne solche Richtlinien um rund 40% weniger finanzielle Schäden durch wirtschaftskriminelle Handlungen.
  • 2. Gegen mein Unternehmen wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nützt mir hier Compliance?

    Ja. Im Zuge der Strafverteidigung ist anzuraten, das Verfahren so früh wie möglich proaktiv mitzugestalten und Schriftsätze und Beweisanträge einzubringen und Vernehmungstermine gut vorzubereiten. Auch Compliance-Vorkehrungen sollten durch Urkundenvorlage im Verfahren nachgewiesen werden. Compliance-Maßnahmen können nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz einen wesentlichen Milderungsgrund bei der Strafbemessung darstellen. Im Gegenzug wird es in der Praxis als Erschwerungsgrund bei der Strafbemessung angesehen, wenn der Verband keinerlei Compliance-Maßnahmen getroffen hat. Wichtig ist, dass Compliance-Vorkehrungen bei der Strafbemessung sowohl vor als auch nach der Tatbegehung berücksichtigt werden. Es lohnt sich daher, auch nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entsprechende Compliance-Vorkehrungen zu treffen und nachzuweisen, dass das Unternehmen wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen hat.
  • 3. Besteht die Möglichkeit, dass durch Compliance-Maßnahmen das Strafverfahren bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens endet?

    Ja, neben der Möglichkeit einer diversionellen Erledigung und der Einstellung besteht im Verbandsstrafverfahren für Unternehmen das praktisch sehr bedeutungsvolle Verfolgungsermessen der Staatsanwaltschaft nach § 18 VbVG. Die Staatsanwaltschaft kann nach ihrem Ermessen aufgrund von Opportunitätserwägungen entscheiden, ob sie den Verband (weiter) verfolgt oder von der Verfolgung zurücktritt. Compliance-Maßnahmen wie Erstellung von Verhaltenskodizes, Berichte zu internen Untersuchungen und Mitarbeiterschulungen stellen in der Praxis wichtige Punkte dar, die von der Staatsanwaltschaft im Zuge ihres Ermessens, ob sie von der Verfolgung zurücktritt, berücksichtigt werden. Es lohnt sich daher, rasch entsprechende Compliance-Vorkehrungen in die Wege zu leiten.
  • 4. Wann ist es ratsam, sich von einem auf strafrechtliche Compliance spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen?

    Eine Rechtsberatung durch einen auf strafrechtliche Compliance spezialisierten Rechtsanwalt ist anzuraten, wenn im Unternehmen schwierige Rechtsfragen zur Prüfung der Zulässigkeit eines bestimmten Verhaltens entstehen. Ein Rechtsanwalt kann auch dabei unterstützen, verdächtige Handlungen zu prüfen oder vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um Compliance-Verstöße präventiv zu vermeiden. Darüber hinaus kann ein spezialisierter Rechtsanwalt Unternehmen bei internen Untersuchungen unterstützen und Haftungsrisiken frühzeitig aufdecken. Generell ist eine anwaltliche Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Compliance-relevanten Themen denkbar und vor allem sinnvoll, um Unsicherheiten zu strafrechtlichen Risiken durch Aufklärung zu beseitigen und Compliance-Prozesse in Unternehmen möglichst sicher zu gestalten.

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