IT-Strafrecht
Ihre Kanzlei für Strafrecht, Whistleblowing & Compliance

Ihr Rechtsanwalt für IT-Strafrecht und Cybercrime

Das IT-Strafrecht befasst sich mit strafbaren Handlungen im digitalen Raum. Unter den Schlagworten „Cybercrime“ und „Computerkriminalität“ werden unterschiedliche Straftaten zusammengefasst, bei denen entweder IT-Systeme das Ziel der Angriffe sind (zB Hacking) oder die Tat (bloß) unter Einsatz von IT als Tatmittel begangen wird (zB Betrug im Internet). Wir sind auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des IT-Strafrechts.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Elias Schönborn mit Spezialisierung in den Bereich IT-Strafrecht und Cyberkriminalität: Wir vertreten Sie in Cybercrime-Fällen in Wien und ganz Österreich.

Typische Fälle im IT-Strafrecht

Das IT-Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Sachverhalten, denen der Bezug zur Informationstechnologie und oftmals ein Bezug zum Internet gemeinsam ist. Zu den typischen Fallkonstellationen zählen beispielsweise:

  • Hackerangriffe und widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem (§ 118a StGB)
  • Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems (§ 126b StGB)
  • Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten (§ 126c StGB)
  • Datenbeschädigung und Datendiebstahl (§ 126a StGB)
  • Online-Betrug und Phishing (§ 146 StGB und § 147 StGB)
  • Social-Engineering-Angriffe und CEO Fraud
  • Datenfälschung (§ 225a StGB)
  • Missbräuchliches Abfangen von Daten (§ 119a StGB)
  • Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses (§ 123 StGB)
  • Verbreitung von Schadsoftware wie Viren und Ransomware
  • Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung im Internet (§ 111 StGB und § 152 StGB)
  • Missbrauch von persönlichen Daten und Identitätsdiebstahl
  • Strafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (AI)

Unsere Expertise im Bereich Cybercrime

Rechtsanwalt für IT-Strafrecht Dr. Elias Schönborn verfügt über langjährige Verteidigungs- und Beratungserfahrung im Bereich Cybercrime. Im Zuge der Strafverteidigung verteidigt er Sie bundesweit gegen strafrechtliche Vorwürfe im Bereich des IT-Strafrechts oder hilft Ihnen, als geschädigtes Unternehmen Ihre Rechte im Strafverfahren als Privatbeteiligter oder in einem Zivilverfahren durchzusetzen. Im Bedarfsfall können wir auf unser umfassendes Netzwerk an hochspezialisierten IT-Forensikern und Experten im Bereich Krisenkommunikation zurückgreifen.

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Strafrecht und künstliche Intelligenz (KI)

Künstliche Intelligenz (KI) macht nicht nur unzählige Prozesse wesentlich effizienter, sondern kann auch als Werkzeug bei strafbaren Handlungen im Bereich Cybercrime oder bei der Vor- bzw Nachbearbeitung von Taten eingesetzt werden. Zugleich ermöglicht KI neue Wege, um strafbare Handlungen aufzuklären. Als moderne Rechtsanwaltskanzlei beobachten wir die Entwicklungen auf dem sich rasant entwickelnden Gebiet der Künstlichen Intelligenz sehr genau, um eine bestmögliche Beratung im Bereich Cybercrime gewährleisten zu können.

Führende Publikationen zum IT-Strafrecht

Unsere strafrechtliche Expertise im Bereich Cybercrime wird durch zahlreiche Fachpublikationen belegt (vgl. zuletzt etwa Schönborn/Steinhofer, Kapitel „Einbindung der Polizei“ und „Strafrechtliche Zulässigkeit von Lösegeldzahlungen“ in Anderl (Hrsg), Cybercrime, 2023). Für die strafprozessuale Abhandlung im Bereich IT-Strafrecht zum Thema „Dürfen Strafverfolgungsbehörden Beschuldigte zur (biometrischen) Entschlüsselung von Endgeräten zwingen?“ wurde Dr. Schönborn und Univ.-Ass. Mag. Leo Seidl im Jahr 2022 vom Verlag Österreich der Förderpreis der Juristischen Blätter verliehen.

Wenn Sie rechtlichen Herausforderungen im IT-Sektor gegenüberstehen und eine kompetente Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im IT-Strafrecht benötigen, zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Dr. Elias Schönborn als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien.

Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Erfolgs­geschichten

Ausgangssituation: Unsere Mandantin wurde wegen schweren Betrugs angeklagt, nachdem ihre Identität für Bestellungen im Internet missbraucht worden war. Die verwendete IP-Adresse war ihrem Internetanschluss zugeordnet.

Herausforderung: Der Tatverdacht stützte sich auf digitale Indizien. Entscheidend war daher, zwischen der technischen Zuordnung eines Internetanschlusses und dem Nachweis zu unterscheiden, welche Person die konkreten Handlungen tatsächlich vorgenommen hatte.

Lösungsweg: Wir zeigten in einer ausführlichen Gegenäußerung zum Strafantrag auf, dass die Zuordnung einer IP-Adresse keinen sicheren Rückschluss auf die handelnde Person zulässt und eine Nutzung des WLAN durch Dritte technisch möglich war. Zusätzlich rekonstruierten wir den weiteren Geschehensablauf und griffen in der Hauptverhandlung die unzulässige Verwertung einer ohne entsprechende Belehrung erfolgten polizeilichen Befragung auf.

Ergebnis: Das Landesgericht für Strafsachen Wien folgte unserer Argumentation und sprach unsere Mandantin frei.

Ausgangssituation: Gegen unseren Mandanten, den Geschäftsführer eines Unternehmens im Energiesektor, wurde wegen des Verdachts der Wirtschaftsspionage und Datenbeschädigung ermittelt. Ihm wurde vorgeworfen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse weitergegeben und Unternehmensdaten gelöscht zu haben.

Herausforderung: Im Mittelpunkt standen kommunikationsfähige Datenträger wie ein Diensthandy und ein Laptop, die vor ihrer Übergabe an die Strafverfolgungsbehörden bereits von IT-Mitarbeitern der anzeigenden Gesellschaft untersucht worden waren. Zugleich sollten die Datenträger zunächst weitgehend uneingeschränkt ausgewertet werden.

Lösungsweg: Wir bekämpften den Umfang der Datenauswertung erfolgreich vor dem zuständigen Oberlandesgericht und erreichten eine Beschränkung auf die für den Tatverdacht relevanten Daten. Die anschließende forensische Auswertung ergab weder eine Löschung von Unternehmensdaten noch Hinweise auf eine unzulässige Weitergabe von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Ausgangssituation: Unsere Mandanten mit Sitz in Zypern wandten sich an uns, nachdem mehrere ihrer Bankkonten aufgrund einer Entscheidung eines österreichischen Gerichts beschlagnahmt worden waren. Hintergrund war der Verdacht eines Online-Love-Scams zum Nachteil einer Österreicherin mit einem Schaden in Millionenhöhe.

Herausforderung: Die Beschlagnahme führte zu erheblichen wirtschaftlichen Einschränkungen für unsere Mandanten. Entscheidend war daher, rasch aufzuzeigen, dass aus der maßgeblichen Ex-ante-Sicht keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür bestanden, dass unsere Mandanten an dem behaupteten Betrug beteiligt waren oder von dessen Hintergründen Kenntnis hatten.

Lösungsweg: Wir erhoben Beschwerde an das Oberlandesgericht und setzten uns detailliert mit den Voraussetzungen der Beschlagnahme sowie den gegen unsere Mandanten bestehenden Verdachtsmomenten auseinander. Dabei zeigten wir auf, dass die verfügbaren Informationen eine Einbindung unserer Mandanten in den Online-Betrug nicht ausreichend belegten und die Beschlagnahme daher jedenfalls rechtswidrig war.

Ergebnis: Das Oberlandesgericht gab unserer Beschwerde teilweise Folge. Mehrere der zuvor beschlagnahmten Konten wurden wieder freigegeben.

Ausgangssituation: Ein internationaler Pharmakonzern wurde Opfer eines professionell vorbereiteten Fake President Fraud. Die Täter gaben sich über Messengerdienste als Entscheidungsträger des Konzerns aus und nutzten eine eigens eingerichtete Plattform, um den Anschein einer vertraulichen konzerninternen Transaktion zu erwecken. Dadurch wurden Mitarbeiter ausländischer Tochtergesellschaften zu Zahlungen von insgesamt mehr als EUR 2 Mio veranlasst.

Herausforderung: Der Fall erforderte ein sofortiges Vorgehen, weil die Täter professionell vorgingen, digitale Kommunikationswege nutzten und die Zahlungsströme über mehrere Staaten liefen.

Lösungsweg: Wir werteten kurzfristig die Kommunikation über die verwendeten Messengerdienste, die eigens eingerichtete Plattform (Datenraum) und die Zahlungsunterlagen aus und rekonstruierten die einzelnen Transaktionen. Auf dieser Grundlage brachten wir umgehend eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein und regten gezielte Ermittlungsmaßnahmen zur Sicherung der Bankdaten und weiteren Nachverfolgung der Zahlungen an.

Ergebnis: Innerhalb weniger Tage wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges eingeleitet, die Öffnung des betreffenden Bankkontos angeordnet und das darauf vorhandene Guthaben sichergestellt. Gegen den Beschuldigten wird international gefahndet.

Ausgangssituation: Gegen unseren Mandanten wurde ermittelt, nachdem er über eine ausländische Website gefälschte medizinische Ausbildungsnachweise über den Abschluss des Medizinstudiums bestellt und diese in weiterer Folge bei einer österreichischen Standesvertretung eingereicht hatte.

Herausforderung: Es musste berücksichtigt werden, dass unser Mandant als Notfallsanitäter über langjährige notfallmedizinische Erfahrung und zahlreiche Zusatzqualifikationen verfügte, sich zum Tatzeitpunkt in einer persönlichen Ausnahmesituation befand und sein Verhalten unmittelbar bereute.

Lösungsweg: Wir brachten eine umfassende schriftliche Stellungnahme ein, in der wir die persönlichen Hintergründe unseres Mandanten offenlegten. Dabei arbeiteten wir insbesondere heraus, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelte und eine strafgerichtliche Verurteilung angesichts seiner bisherigen Lebensführung und der besonderen Umstände nicht erforderlich war.

Ergebnis: Das Verfahren konnte bereits im Ermittlungsverfahren diversionell erledigt werden.

FAQ

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung im Bereich IT-Strafrecht und Cybercrime?

Kontaktieren Sie uns.