Zivilrecht

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Ihr Rechtsanwalt für Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt privatrechtliche Beziehungen und spielt für Unternehmen insbesondere im Wirtschaftsprivatrecht eine wichtige Rolle. Da viele Delikte im Wirtschaftsstrafrecht auch zivilrechtliche und insbesondere schadenersatzrechtliche Facetten haben, bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung, die beide Aspekte berücksichtigt.
Rechtsanwalt Dr. Elias Schönborn berät bei zivilrechtlichen Fragen nach dem ABGB und vertritt in Zivilprozessen nach der ZPO in Wien und ganz Österreich.

Unsere Kompetenzen im Zivil- und Schadenersatzrecht

Wir betrachten Sachverhalte nicht nur durch die „strafrechtliche Brille“, sondern berücksichtigen auch die damit verbundenen zivilrechtlichen Haftungsfragen. Insbesondere bei Wirtschaftsdelikten stellt sich die Frage nach zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen. Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft noch keine Kenntnis vom Verschulden des Täters haben, besteht bei den meisten Delikten im Wirtschaftsstrafrecht die Möglichkeit der Straffreiheit durch tätige Reue (§ 167 StGB). Die Strafbarkeit entfällt, wenn der Täter den durch die Tat verursachten Schaden freiwillig, rechtzeitig und vollständig zurückzahlt. Diese Besonderheit der österreichischen Rechtsordnung an der Schnittstelle zwischen Straf- und Zivilrecht gilt es, strategisch richtig einzusetzen.

Auch während und nach einem Strafverfahren ergeben sich oftmals Fragen des Schadenersatzrechts, die immer mitberücksichtigt werden sollten. Neben der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Privatbeteiligung oder im Zivilprozess sind wir in den folgenden ausgewählten Bereichen des Zivilrechts für Sie tätig:

  • Managerhaftung und Geschäftsführerhaftung
  • Produkthaftung
  • Arzthaftung
  • Vertraglicher und deliktischer Schadenersatz
  • Amtshaftungsrecht
  • Bereicherungsrecht
  • Gewährleistungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Erbrecht und Testament
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung uvam.

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Ihr Spezialist im Zivilrecht

Rechtsanwalt für Zivilrecht Dr. Elias Schönborn ist ehemaliges Mitglied des renommierten Dispute Resolution Teams bei DORDA und verfügt über umfassende Erfahrung im Zivilprozessrecht und im Schadenersatzrecht. Er vertritt Sie kompetent in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen – sowohl vor Gericht als auch bei außergerichtlichen Verhandlungen.

Sollten Sie spezialisierte Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Zivilrecht benötigen, zögern Sie nicht, sich für eine professionelle Beratung mit uns in Verbindung zu setzen.

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

FAQ

  • 1. Worin bestehen die Unterschiede zwischen einem Zivilverfahren und einem Strafverfahren?

    Die Hauptunterschiede liegen vor allem in den beteiligten Parteien und in den unterschiedlichen Zielen der jeweiligen Verfahren. In einem Zivilverfahren geht es in erster Linie um die Klärung von Streitigkeiten zwischen „privaten“ Parteien nach bürgerlichem Recht (auch: Zivilrecht). Das Strafverfahren hingegen dient der Verfolgung strafbarer Handlungen. Hier werden die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich von Amts wegen tätig. Während sich das Zivilrecht also vereinfacht gesagt zwischen Privatpersonen, zwischen Kläger und Beklagten abspielt, sind die Akteure des Strafverfahrens im Wesentlichen der Beschuldigte/Angeklagte sowie etwaige Opfer als private Rechtssubjekte und auf der anderen Seite die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte als staatliche Rechtssubjekte, die wie dargestellt grundsätzlich amtswegig tätig werden.
  • 2. Wie können zivilrechtliche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden?

    Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs setzt Schaden, Kausalität, Rechtswidrigkeit und Verschulden voraus. Die Durchsetzung erfolgt im Idealfall außergerichtlich, beispielsweise durch ein anwaltliches Anspruchsschreiben, oder in weiterer Folge durch die Einbringung einer Schadenersatzklage beim zuständigen Zivilgericht oder durch die Geltendmachung eines Privatbeteiligtenanschlusses in einem Strafverfahren.
  • 3. Wann ist es ratsam, einen Rechtsanwalt für Zivilrecht beizuziehen?

    Wenn Sie Schadenersatzansprüche geltend machen wollen, kann es ratsam sein, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der Ihren Schaden bewertet, eine Schadenersatzprüfung durchführt, Sie bei der Abfassung eines Aufforderungschreibens unterstützt und Ihnen hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein Anwalt für Zivilrecht kann Sie in einem Zivilverfahren vertreten und Sie über Ihre Rechte aufklären. Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt in einem Gerichtsverfahren kann für den Ausgang des Verfahrens von entscheidender Bedeutung sein und ist in Zivilverfahren bei der Geltendmachung von Geldforderungen bereits ab einem Streitwert über 5.000 Euro verpflichtend (absolute Anwaltspflicht).

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