Zivilrecht
Ihre Kanzlei für Strafrecht, Whistleblowing & Compliance

Ihr Rechtsanwalt für Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt privatrechtliche Beziehungen und spielt für Unternehmen insbesondere im Wirtschaftsprivatrecht eine wichtige Rolle. Da viele Delikte im Wirtschaftsstrafrecht auch zivilrechtliche und insbesondere schadenersatzrechtliche Facetten haben, bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung, die beide Aspekte berücksichtigt.
es.law betrachtet Sachverhalte nicht nur durch die „strafrechtliche Brille“, sondern berücksichtigt auch die damit einhergehenden zivilrechtlichen Haftungsfragen.

Unsere Kompetenzen im Zivil- und Schadenersatzrecht

Wir betrachten Sachverhalte nicht nur durch die „strafrechtliche Brille“, sondern berücksichtigen auch die damit verbundenen zivilrechtlichen Haftungsfragen. Insbesondere bei Wirtschaftsdelikten stellt sich die Frage nach zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen. Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft noch keine Kenntnis vom Verschulden des Täters haben, besteht bei den meisten Delikten im Wirtschaftsstrafrecht die Möglichkeit der Straffreiheit durch tätige Reue (§ 167 StGB). Die Strafbarkeit entfällt, wenn der Täter den durch die Tat verursachten Schaden freiwillig, rechtzeitig und vollständig zurückzahlt. Diese Besonderheit der österreichischen Rechtsordnung an der Schnittstelle zwischen Straf- und Zivilrecht gilt es, strategisch richtig einzusetzen.

Auch während und nach einem Strafverfahren ergeben sich oftmals Fragen des Schadenersatzrechts, die immer mitberücksichtigt werden sollten. Neben der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Privatbeteiligung oder im Zivilprozess sind wir in den folgenden ausgewählten Bereichen des Zivilrechts für Sie tätig:

  • Managerhaftung und Geschäftsführerhaftung
  • Produkthaftung
  • Arzthaftung
  • Vertraglicher und deliktischer Schadenersatz
  • Amtshaftungsrecht
  • Bereicherungsrecht
  • Gewährleistungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Erbrecht und Testament
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung uvam.

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Ihr Spezialist im Zivilrecht

Rechtsanwalt für Zivilrecht Dr. Elias Schönborn ist ehemaliges Mitglied des renommierten Dispute Resolution Teams bei DORDA und verfügt über umfassende Erfahrung im Zivilprozessrecht und im Schadenersatzrecht. Er vertritt Sie kompetent in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen – sowohl vor Gericht als auch bei außergerichtlichen Verhandlungen.

Sollten Sie spezialisierte Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Zivilrecht benötigen, zögern Sie nicht, sich für eine professionelle Beratung mit uns in Verbindung zu setzen.

Dr. Elias Schönborn als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien.

Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Erfolgs­geschichten

Ausgangssituation: Die Republik Österreich klagte ein von uns vertretenes Unternehmen aus dem Gesundheitswesen auf Zahlung von rund EUR 400.000. Hintergrund waren medizinische Testungen, bei denen ein vom Unternehmen beauftragter Subunternehmer Testdaten gefälscht haben soll.

Herausforderung: Die Klage betraf einen erheblichen Betrag und beruhte im Wesentlichen auf dem behaupteten Fehlverhalten eines externen Subunternehmers. Entscheidend war daher, die rechtlichen Verantwortungsbereiche klar voneinander abzugrenzen und aufzuzeigen, inwieweit dessen Verhalten unserer Mandantin überhaupt zugerechnet werden konnte.

Lösungsweg: Wir arbeiteten die vertraglichen Beziehungen, die Tätigkeit des Subunternehmers und die tatsächlichen Abläufe umfassend auf und bestritten die geltend gemachten Ansprüche sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Parallel dazu führten wir Vergleichsgespräche mit dem Ziel, das wirtschaftliche Risiko des Verfahrens erheblich zu reduzieren.

Ergebnis: Das Verfahren konnte durch einen Vergleich beendet und die ursprünglich geltend gemachte Forderung um rund 90 % reduziert werden. Unsere Mandantin hatte damit lediglich rund 10 % der eingeklagten Summe zu bezahlen und konnte einen kosten- und zeitintensiven Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang vermeiden.

Ausgangssituation: Unser Mandant, Geschäftsführer einer später insolventen Tochtergesellschaft, wurde vom Masseverwalter auf Zahlung der Stammeinlage geklagt. Diese war wenige Tage nach ihrer Einzahlung für Dienstleistungen der Muttergesellschaft verwendet worden.

Herausforderung: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Verwendung der eingezahlten Mittel als unzulässige Einlagenrückgewähr zu beurteilen war.

Lösungsweg: Wir arbeiteten die wirtschaftlichen Hintergründe der Zahlung und die zugrunde liegenden Dienstleistungen auf. Gleichzeitig führten wir Vergleichsgespräche mit Blick auf eine wirtschaftlich sinnvolle Beendigung des Verfahrens.

Ergebnis: Das Verfahren konnte aus verfahrensökonomischen Gründen durch einen Vergleich beendet werden.

Ausgangssituation: Unser Mandant, Prokurist und zugleich Gesellschafter einer GmbH, beauftragte uns, nachdem der Geschäftsführer im Verdacht stand, durch eine Vielzahl von Handlungen einen Gesamtschaden von mehr als EUR 300.000 verursacht zu haben.

Herausforderung: Der Sachverhalt war wirtschaftlich komplex und umfasste zahlreiche finanzielle Transaktionen, deren Berechtigung und Schadensfolgen im Einzelnen aufgearbeitet werden mussten. Zugleich sollte eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung nach Möglichkeit vermieden werden.

Lösungsweg: Wir rekonstruierten die beanstandeten Vorgänge im Detail, bezifferten die daraus resultierenden Ansprüche und forderten den Geschäftsführer außergerichtlich zur Schadensgutmachung auf. Die weitere Auseinandersetzung wurde auf Grundlage der verfügbaren Unterlagen und einer fachlichen Bewertung geführt.

Ergebnis: Es konnte eine zufriedenstellende außergerichtliche Schadenswiedergutmachung erreicht und ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden.

FAQ

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