Allgemeines
Wirtschaftskriminalität umfasst Delikte, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen und geschäftlichen Tätigkeiten begangen werden. Sie kann von Einzelpersonen, aber auch von Unternehmen verübt werden, die dabei oft darauf abzielen, sich oder Dritten finanzielle Vorteile zu verschaffen. Die Taten sind in der Regel gut geplant und beruhen häufig auf der Ausnutzung von Vertrauensverhältnissen oder der Komplexität moderner Wirtschaftsstrukturen. Im Fokus stehen hierbei vor allem Vermögens- und Korruptionsdelikte, die nicht nur den unmittelbar Geschädigten betreffen, sondern durch häufige mediale Berichterstattung oft weite Kreise ziehen und das Vertrauen in ganze Branchen oder Märkte nachhaltig beeinträchtigen können.
Ein charakteristisches Merkmal der Wirtschaftskriminalität ist, dass sie häufig im Verborgenen stattfindet. Häufig werden wirtschaftskriminelle Handlungen erst nach Jahren aufgedeckt, z.B. bei einem Wechsel in der Geschäftsführung oder durch Zufall. Dies macht ihre strafrechtliche Verfolgung besonders anspruchsvoll, da die Ermittlungsbehörden auf umfangreiche Recherchen und die Aufarbeitung oft weit zurückliegender, komplexer Sachverhalte angewiesen sind.
Typische Delikte im Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftskriminalität umfasst eine Vielzahl strafbarer Handlungen, die dem sogenannten Wirtschaftsstrafrecht zuzuordnen sind. Typische wirtschaftskriminelle Straftatbestände sind:
- Betrug und schwerer Betrug (§ 146 StGB und § 147 StGB): Betrug, insbesondere schwerer Betrug, ist eine der häufigsten Formen der Wirtschaftskriminalität. Hierbei wird zusammengefasst eine Person durch Täuschung über Tatsachen zu einer vermögensschädigenden Handlung veranlasst.
- Betrügerische Krida und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 156 StGB und § 159 StGB): Bei einer bevorstehenden Insolvenz versuchen Täter oft, Vermögenswerte zu verbergen oder Gläubiger durch das Beiseiteschaffen von Vermögenswerten in ihrer Befriedigung zu schädigen.
- Geldwäsche (§ 165 StGB): Die Verschleierung der illegalen Herkunft von Geldern, die durch Straftaten erlangt wurden, ist ein weiteres typisches Delikt im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Geldwäsche erfolgt oft in Verbindung mit organisierter Kriminalität oder Korruption.
- Untreue und Veruntreuung (§ 153 StGB und § 133 StGB): Hierbei handelt es stark zusammengefasst um Delikte, bei denen eine Vertrauensperson das Vermögen des Unternehmens oder einer anderen Person missbräuchlich verwendet.
- Bilanzfälschung (§ 163a StGB): Die Manipulation von Unternehmensbilanzen, um das finanzielle Ergebnis besser darzustellen, ist ein wirtschaftsstrafrechtliches Delikt, das das Vertrauen von Investoren und Gläubigern des Unternehmens untergräbt.
Diese Delikte sind oft eng miteinander verknüpft und werden häufig in Kombination begangen, um kriminelle Handlungen zu verschleiern oder zu ermöglichen. Im Wirtschaftsstrafrecht tätige Juristen benötigen nicht nur fundierte Kenntnisse des Strafrechts, sondern auch ein besonderes Verständnis für wirtschaftliche Vorgänge. Immer häufiger treten auch Vorwürfe im Bereich der Cyberkriminalität auf, die Strafverfolgungsbehörden vor allem aufgrund der technischen Fragestellungen und der oftmals grenzüberschreitenden Komponente vor neue Herausforderungen stellt.
Strafen bei Wirtschaftsdelikten
Die Bestrafung von Wirtschaftsdelikten in Österreich variiert stark und richtet sich nach der Schwere des begangenen Delikts. Geldstrafen sind häufig die erste Konsequenz bei geringfügigen Verstößen oder in Fällen, in denen die strafrechtliche Schuld nicht übermäßig schwer wiegt. Allerdings sehen die Straftatbestände des StGB durchgehend auch Freiheitsstrafen vor. Diese können bei wirtschaftskriminellen Handlungen bei schweren Fällen grundsätzlich bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe betragen. Bei schweren korruptionsstrafrechtlichen Vorwürfen beträgt die Strafdrohung sogar bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe.
Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen den betroffenen Unternehmen oft noch zivilrechtliche Forderungen, insbesondere in Form von Schadenersatzforderungen von Geschädigten. Zudem können Rufschädigungen langfristige Folgen haben und das Vertrauen von Kunden, Partnern und Investoren nachhaltig beeinträchtigen.
Gerade die langfristigen Folgen dürfen nicht unterschätzt werden. Neben dem unmittelbaren Vermögensschaden führt Wirtschaftskriminalität oft zu einem erheblichen Reputationsverlust, der sich negativ auf die Marktstellung eines Unternehmens auswirken kann.
Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung von Wirtschaftskriminalität
Die Prävention von Wirtschaftskriminalität ist von zentraler Bedeutung, um finanzielle Schäden und den Verlust des Vertrauens in Unternehmen und Institutionen zu verhindern. Ein zentraler Ansatzpunkt für Unternehmen ist die Einführung und Implementierung von Compliance-Systemen. Diese sollen sicherstellen, dass gesetzliche Vorschriften und interne Richtlinien eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem interne Kontrollen, die eine lückenlose Überwachung von Geschäftsabläufen ermöglichen, sowie Richtlinien und Verhaltenskodizes, die klare Vorgaben für rechtlich zulässiges und ethisches Verhalten im Unternehmen definieren.
Darüber hinaus sollten Unternehmen in regelmäßige Schulungen und Workshops für ihre Mitarbeiter investieren. Die Schulung von Mitarbeitern hinsichtlich der Risiken und Folgen von Wirtschaftskriminalität trägt wesentlich dazu bei, Sensibilität für mögliche Risiken zu schaffen und potenziell kriminelles Verhalten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Mitarbeiter sind oft die erste Verteidigungslinie gegen wirtschaftskriminelle Handlungen, da sie verdächtige Vorgänge als Erste bemerken.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Prävention ist die regelmäßige Überprüfung interner Geschäftsabläufe. Finanztransaktionen sollten kontinuierlich überwacht und kontrolliert werden, um Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu identifizieren. Darüber hinaus spielt das Risikomanagement eine zentrale Rolle. Unternehmen sollten Strategien entwickeln, die spezifische Schwachstellen im Unternehmen identifizieren und Maßnahmen implementieren, um diese Risiken zu minimieren.
Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt bei Vorwürfen der Wirtschaftskriminalität
Wenn der Vorwurf eines Wirtschaftsdelikts im Raum steht, sollte rasch ein auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert Strafverteidiger hinzugezogen werden, der die Interessen der Beschuldigten umfassend vertritt.
Ein erfahrener Strafverteidiger analysiert sorgfältig die Beweis- und Aktenlage, die in Angelegenheiten der Wirtschaftskriminalität häufig umfassend und komplex ist. Darüber hinaus beurteilt er die Rechtslage und klärt den Beschuldigten über seine Rechte in einem Strafverfahren auf. Ein Strafverteidiger unterstützt außerdem bei der Darstellung entlastender Beweise und Entkräftung der Vorwürfe gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.
Rasche rechtliche Hilfe bei Schädigung durch Wirtschaftskriminalität
Personen und Unternehmen, die durch wirtschaftskriminelles Verhalten geschädigt wurden, sollten rechtzeitig die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten. Dazu gehört neben der Vorbereitung einer Sachverhaltsdarstellung/Strafanzeige an die Strafverfolgungsbehörden auch der Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren. Unter Umständen kann auch die (parallele) Einbringung einer zivilrechtlichen Klage erforderlich sein.