Internationales Strafrecht
Ihre Kanzlei für Strafrecht, Whistleblowing & Compliance

Ihr Anwalt für internationales Strafrecht und europäisches Strafrecht

In einer immer stärker vernetzten Welt wird auch das Strafrecht stets internationaler. Sei es der durch den EGMR und den EuGH geprägte Grundrechtsschutz, die stetige Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse auf EU-Ebene oder zuletzt die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft: Strafrecht muss heute im globalen Kontext gesehen werden.
Im internationalen Strafrecht vertritt Dr. Elias Schönborn als Strafverteidiger seine Mandanten österreichweit in grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Ihr Rechtsanwalt für internationales Strafrecht

Das internationale Strafrecht erfasst grenzüberschreitende Sachverhalte. Darüber hinaus haben die in Österreich im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auch bei rein innerstaatlichen Sachverhalten unmittelbare Auswirkungen auf das österreichische Strafrecht. Hinzu kommt, dass die EU nicht nur ihre Kompetenzen im Bereich des Strafprozessrechts laufend ausweitet, sondern mittlerweile auch zunehmend die Rahmenbedingungen für das materielle Strafrecht vorgibt. Das Rechtsgebiet entwickelt sich rasant.

Rechtsanwalt für internationales Strafrecht Dr. Elias Schönborn ist im Bereich der Strafverteidigung im in diesem Bereich tätig und verfasst Rechtsgutachten zu diesbezüglichen Fragestellungen. Da viele Unternehmen global tätig sind, liegt der Fokus hier vor allem auf Fragestellungen des internationalen Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensstrafrechts.

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Unsere Tätigkeitsbereiche

Im Bereich des internationalen Strafrechts sind wir vor allem in den folgenden Bereichen tätig:

  • Strafrechtliche Beratung und Vertretung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
  • Strafverteidigung in Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft, etwa wegen Vorwürfen des ausgabenseitigen Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (§ 168f StGB) oder der missbräuchlichen Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (§ 168g StGB)
  • Beratung und Vertretung in Rechtshilfeverfahren und bei Fragen zur Beschaffung von Beweismitteln im Ausland
  • Verteidigung im Zusammenhang mit einem Europäischen Haftbefehl oder einer Europäischen Ermittlungsanordnung
  • Verteidigung in Auslieferungsverfahren
  • Beratung und Vertretung von international tätigen Unternehmen zu Compliance-Aspekten in Bezug auf das österreichische und internationale Strafrecht
  • Klärung der Frage, ob österreichische Strafgesetze anwendbar sind und welche staatlichen Behörden bei grenzüberschreitenden Wirtschaftsdelikten und im Bereich des IT-Strafrechts zuständig wären

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können wir auf ein breites Netzwerk renommierter Strafrechtsexperten zurückgreifen, mit denen wir unter anderem in der European Criminal Bar Association (ECBA) verbunden sind.

Nutzen Sie die Expertise eines erfahrenen Anwalts für internationales Strafrecht, um grenzüberschreibende rechtliche Fragen effektiv zu adressieren und kontaktieren Sie uns.

Dr. Elias Schönborn als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien.

Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

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Erfolgs­geschichten

Ausgangssituation: Gegen unseren Mandanten, einen Arzt, wurde in einem grenzüberschreitenden Sachverhalt wegen des Verdachts der Veruntreuung und des schweren Betruges ermittelt. Der behauptete Schaden war erheblich.

Herausforderung: Der Sachverhalt wies Bezüge zu mehreren Staaten auf und erforderte die Aufarbeitung von Vorgängen und Unterlagen über nationale Grenzen hinweg. Zugleich musste der konkrete Tatbeitrag unseres Mandanten von den Handlungen weiterer Beteiligter abgegrenzt werden.

Lösungsweg: Wir analysierten die grenzüberschreitenden Vorgänge und brachten eine umfassende schriftliche Stellungnahme ein, in der wir die gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe anhand der verfügbaren Unterlagen und des tatsächlichen Geschehensablaufs entkräfteten.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wurde wenige Monate nach unserer Beauftragung eingestellt.

Ausgangssituation: Gegen unseren Mandanten, den Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft eines weltweit tätigen Konzerns, wurde wegen mehrerer strafrechtlicher Vorwürfe ermittelt, darunter Erpressung, Urkundenfälschung, Geschenkannahme und Geldwäscherei.

Herausforderung: Der Fall war durch konzernübergreifende Geschäftsbeziehungen und internationale Bezüge geprägt. Die unterschiedlichen Vorwürfe mussten voneinander getrennt und die Rolle unseres Mandanten in den jeweiligen Vorgängen im Einzelnen aufgearbeitet werden.

Lösungsweg: Wir analysierten die zugrunde liegenden Geschäftsabläufe und Unterlagen und brachten eine umfassende schriftliche Stellungnahme ein. Darin arbeiteten wir die tatsächlichen Verantwortungsbereiche unseres Mandanten und die fehlenden Voraussetzungen der erhobenen Vorwürfe heraus.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde wenige Monate nach unserer Beauftragung eingestellt.

Ausgangssituation: Ein internationaler Konzern wurde Opfer eines professionellen Fake President Fraud und mandatierte uns zur raschen strafrechtlichen Unterstützung in der Causa. In diesem Fall veranlassten die Täter unter Verwendung der Identität des CEO Zahlungen französischer und spanischer Konzerngesellschaften von insgesamt mehr als EUR 2 Mio.

Herausforderung: Der Fall erforderte ein sofortiges Vorgehen, weil grenzüberschreitende Zahlungsströme rasch nachvollzogen und Bankdaten gesichert werden mussten, um die Täter zu identifizieren und die Chancen einer späteren Vermögenssicherung zu wahren.

Lösungsweg: Wir rekonstruierten kurzfristig die Geldflüsse und konnten die Zahlungen einem Empfängerkonto in Österreich zuordnen. Darauf aufbauend brachten wir eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung mit konkreten Ermittlungsanregungen bei den Strafverfolgungsbehörden ein.

Ergebnis: Innerhalb weniger Tage wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges eingeleitet, die Öffnung des betreffenden Bankkontos angeordnet und das vorhandene Bankguthaben sichergestellt. Nach dem Beschuldigten wird international gefahndet.

Ausgangssituation: Ein Geschäftsführer einer international tätigen Unternehmensgruppe war über mehrere Jahre mit Vorwürfen wegen Untreue, Insolvenzdelikten und Beweismittelfälschung konfrontiert. Der behauptete Vermögensschaden belief sich auf rund EUR 5,5 Mio. Ein wesentlicher Teil des Sachverhalts betraf auch eine italienische Tochtergesellschaft.

Herausforderung: Das Verfahren erforderte die Aufarbeitung komplexer grenzüberschreitender Geschäftsabläufe, umfangreicher fremdsprachiger Unternehmensunterlagen und unterschiedlicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.

Lösungsweg: Wir rekonstruierten die maßgeblichen Transaktionen und Geschäftsführungsentscheidungen über die beteiligten Gesellschaften hinweg und arbeiteten die wirtschaftlichen Hintergründe umfassend auf. In einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme setzten wir uns insbesondere mit Finanzierung, Wertberichtigungen und konzerninternen Darlehen auseinander.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde nach langjährigen Ermittlungen innerhalb weniger Monate nach unserer Mandatierung ohne Anklage eingestellt.

Ausgangssituation: Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der grenzüberschreitenden Wirtschaftsspionage, der Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie der Datenfälschung ermittelt. Der Sachverhalt betraf Geschäftsbeziehungen und Gesellschaften in Österreich, Deutschland und der Schweiz.

Herausforderung: Im Mittelpunkt standen sensible Unternehmensdaten und zahlreiche Privatgutachten der anzeigenden Gesellschaft.

Lösungsweg: Wir arbeiteten die grenzüberschreitenden Unternehmensbeziehungen und die einzelnen Datenflüsse auf und äußerten uns mehrfach schriftlich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Die Auswertung der Datenträger durch die Kriminalpolizei ergab keine Hinweise auf eine unzulässige Weitergabe von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wurde eingestellt.

FAQ

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