Diskrete Hilfe bei strafrechrechtlichen Vorwürfen
Das Strafrecht ist die schärfste Waffe des Rechts. Schon ein Verdacht kann umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen auslösen, die tief in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen. Die drohenden Strafen können existenzbedrohend sein und den guten Ruf erheblich schädigen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um die eigenen Rechte und Verteidigungsmöglichkeiten bestmöglich zu wahren. Bevor Sie einer Ladung zur Vernehmung bei der Polizei Folge leisten oder sich als Angeklagter in einem gerichtlichen Strafverfahren verantworten, sollten Sie sich daher von einem Anwalt beraten lassen. Rechtsanwalt Dr. Elias Schönborn ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf das Strafrecht spezialisiert. Neben seiner umfangreichen Erfahrung im Zuge der Verteidigung in Strafsachen ist er Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen und hält regelmäßig Vorträge im Strafrecht. Dr. Schönborn ist unter anderem Mitglied der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV), der Austrian White Collar Crime Association (AWCCA) sowie der European Criminal Bar Association (ECBA).
Spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht
Um unseren Mandanten die bestmögliche Vertretung und umfassende Expertise im Strafrecht bieten zu können, verfügen wir über umfangreiche Expertise in verschiedenen Teilbereichen des Strafrechts, darunter Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Medizinstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, IT-Strafrecht/Cybercrime, Umweltstrafrecht und Internationales Strafrecht. Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht übernimmt Dr. Elias Schönborn ausgewählte Mandate im Bereich des allgemeinen Strafrechts. Dazu gehören beispielsweise folgende Delikte des Strafrechts:
- Amtsmissbrauch / Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB)
- Betrug (§ 146 StGB) und schwerer (gewerbsmäßiger) Betrug (§ 147 StGB und § 148 StGB)
- Betrügerische Krida (§ 156 StGB) und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB)
- Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB)
- Betrügerisches Anmelden zur Sozialversicherung oder Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (§ 153d StGB)
- Erpressung (§ 144 StGB) und schwere Erpressung (§ 145 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB) und (grob) fahrlässige Tötung (§ 80 StGB, § 81 StGB)
- Falsche Beweisaussage als Zeuge (§ 288 StGB)
- Fälschung eines Beweismittels (§ 293 StGB)
- Förderungsmissbrauch (§ 153b StGB)
- Geldwäscherei (§ 165 StGB) und Hehlerei (§ 164 StGB)
- Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a StGB)
- Imstichlassen eines Verletzten (§ 94 StGB) und Unterlassung der Hilfeleistung (§ 95 StGB)
- Mandatskauf (§ 265a StGB)
- Organisierte Schwarzarbeit (§ 153e StGB)
- Üble Nachrede (§ 111 StGB) und Kreditschädigung (§ 152 StGB)
- Nötigung und Täuschung (§ 105 StGB, § 106 StGB und § 108 StGB)
- Sachbeschädigung (§ 125 StGB) und Datenbeschädigung (§126a StGB)
- Schwangerschaftsabbruch (§ 96 StGB)
- Unterschlagung (§ 134 StGB)
- Unterdrückung eines Beweismittels (§ 295 StGB)
- Untreue (§ 153 StGB)
- Unvertretbare Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände (Bilanzfälschung, § 163a StGB)
- Urkundenfälschung (§ 223 StGB) und Datenfälschung (§ 225a StGB)
- Urkundenunterdrückung (§ 229 StGB)
- Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 153c StGB)
- Verleumdung (§ 297 StGB)
- Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB)
- Versicherungsmissbrauch (§ 151 StGB)
- Veruntreuung (§ 133 StGB)
- Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung (§ 298 StGB)
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB)
Durch eine gezielte und auf den individuellen Fall fein abgestimmte Verteidigungsstrategie kann Dr. Elias Schönborn als Rechtsanwalt für Strafrecht Ihre Interessen proaktiv wahrnehmen, um auf ein bestmögliches Verfahrensergebnis hinzuwirken.
Neben der Strafverteidigung unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Opfer im Zuge der Privatbeteiligung bzw als Zeuge als rechtskundige Vertrauensperson.