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Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Ihr Anwalt für Strafrecht in Wien

Als auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien liegt unser Fokus im allgemeinen Strafrecht in der Strafverteidigung von Privatpersonen und Unternehmen wegen ausgewählter Delikte des Strafgesetzbuches (StGB) und strafrechtlicher Nebengesetze.
Als erfahrener Strafverteidiger und Rechtsanwalt unterstützt Sie Dr. Elias Schönborn mit modernsten Technologien im Strafrecht, in Wien und ganz Österreich.

Diskrete Hilfe bei strafrechrechtlichen Vorwürfen

Das Strafrecht ist die schärfste Waffe des Rechts. Schon ein Verdacht kann umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen auslösen, die tief in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen. Die drohenden Strafen können existenzbedrohend sein und den guten Ruf erheblich schädigen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um die eigenen Rechte und Verteidigungsmöglichkeiten bestmöglich zu wahren. Bevor Sie einer Ladung zur Vernehmung bei der Polizei Folge leisten oder sich als Angeklagter in einem gerichtlichen Strafverfahren verantworten, sollten Sie sich daher von einem Anwalt beraten lassen. Rechtsanwalt Dr. Elias Schönborn ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf das Strafrecht spezialisiert. Neben seiner umfangreichen Erfahrung im Zuge der Verteidigung in Strafsachen ist er Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen und hält regelmäßig Vorträge im Strafrecht. Dr. Schönborn ist unter anderem Mitglied der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV), der Austrian White Collar Crime Association (AWCCA) sowie der European Criminal Bar Association (ECBA).

Spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht

Um unseren Mandanten die bestmögliche Vertretung und umfassende Expertise im Strafrecht bieten zu können, verfügen wir über umfangreiche Expertise in verschiedenen Teilbereichen des Strafrechts, darunter Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Medizinstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, IT-Strafrecht/Cybercrime, Umweltstrafrecht und Internationales Strafrecht. Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht übernimmt Dr. Elias Schönborn ausgewählte Mandate im Bereich des allgemeinen Strafrechts. Dazu gehören beispielsweise folgende Delikte des Strafrechts:

  • Amtsmissbrauch / Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB)
  • Betrug (§ 146 StGB) und schwerer (gewerbsmäßiger) Betrug (§ 147 StGB und § 148 StGB)
  • Betrügerische Krida (§ 156 StGB) und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB)
  • Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB)
  • Betrügerisches Anmelden zur Sozialversicherung oder Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (§ 153d StGB)
  • Erpressung (§ 144 StGB) und schwere Erpressung (§ 145 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB) und (grob) fahrlässige Tötung (§ 80 StGB, § 81 StGB)
  • Falsche Beweisaussage als Zeuge (§ 288 StGB)
  • Fälschung eines Beweismittels (§ 293 StGB)
  • Förderungsmissbrauch (§ 153b StGB)
  • Geldwäscherei (§ 165 StGB) und Hehlerei (§ 164 StGB)
  • Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a StGB)
  • Imstichlassen eines Verletzten (§ 94 StGB) und Unterlassung der Hilfeleistung (§ 95 StGB)
  • Mandatskauf (§ 265a StGB)
  • Organisierte Schwarzarbeit (§ 153e StGB)
  • Üble Nachrede (§ 111 StGB) und Kreditschädigung (§ 152 StGB)
  • Nötigung und Täuschung (§ 105 StGB, § 106 StGB und § 108 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 125 StGB) und Datenbeschädigung (§126a StGB)
  • Schwangerschaftsabbruch (§ 96 StGB)
  • Unterschlagung (§ 134 StGB)
  • Unterdrückung eines Beweismittels (§ 295 StGB)
  • Untreue (§ 153 StGB)
  • Unvertretbare Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände (Bilanzfälschung, § 163a StGB)
  • Urkundenfälschung (§ 223 StGB) und Datenfälschung (§ 225a StGB)
  • Urkundenunterdrückung (§ 229 StGB)
  • Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 153c StGB)
  • Verleumdung (§ 297 StGB)
  • Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB)
  • Versicherungsmissbrauch (§ 151 StGB)
  • Veruntreuung (§ 133 StGB)
  • Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung (§ 298 StGB)
  • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB)

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Durch eine gezielte und auf den individuellen Fall fein abgestimmte Verteidigungsstrategie kann Dr. Elias Schönborn als Rechtsanwalt für Strafrecht Ihre Interessen proaktiv wahrnehmen, um auf ein bestmögliches Verfahrensergebnis hinzuwirken.

Neben der Strafverteidigung unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Opfer im Zuge der Privatbeteiligung bzw als Zeuge als rechtskundige Vertrauensperson.

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

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FAQ

  • 1. Welche Strafen drohen im österreichischen Strafrecht?

    In Österreich werden gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Grundsätzlich wird zwischen Geldstrafen, die in Tagessätzen bis zu maximal 720 Tagessätzen mit einem Höchstbetrag von EUR 5.000 pro Tagessatz bemessen werden, und Freiheitsstrafen, die maximal bis zu 20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe reichen können, unterschieden. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Strafrahmen des jeweiligen Delikts, der Schuld des Täters und der Schwere der begangenen Tat. Außerdem berücksichtigt das Strafgericht bei der Strafzumessung Erschwerungs- und Milderungsgründe. Besondere Bestimmungen finden sich im Jugendstrafrecht, in dem Straftaten mit deutlich milderen Strafen geahndet werden.
  • 2. Ich werde beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Was sollte ich als Beschuldigter beachten und wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragen?

    Die wichtigste Regel für Beschuldigte besteht darin, der Versuchung und dem Druck zu widerstehen, sich ohne Aktenkenntnis und ohne vorherige Rechtsberatung vorschnell zu den Vorwürfen zu äußern. Alles, was Sie gegenüber der Polizei sagen, kann als Beweismittel gegen Sie verwendet werden. Wenn ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, ist es ratsam, sich schnell an einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu wenden. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, klärt Sie über Ihre Rechte auf und entwickelt im Rahmen der Strafverteidigung gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie.
    Ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kennt den genauen Ablauf und die Besonderheiten eines Strafverfahrens und hilft Ihnen, den Tatvorwurf besser zu verstehen und sich auf Vernehmungen bei der Polizei oder auf eine Gerichtsverhandlung angemessen vorzubereiten. Er nimmt Ihre Verteidigungsinteressen und -rechte bestmöglich wahr und erhöht damit die Erfolgsaussichten auf einen günstigen Verfahrensausgang.
  • 3. Welche Rechte habe ich als Beschuldigter in einem Strafverfahren und was sind die wichtigsten Beschuldigtenrechte?

    Die Beschuldigtenrechte, die jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat, sind in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und in § 49 StPO aufgelistet. Zu den wichtigsten Beschuldigtenrechten zählen unter anderem die folgenden: Jeder Beschuldigte hat das Recht, über den Gegenstand des gegen ihn erhobenen Tatverdachts sowie über seine wesentlichen Rechte im Verfahren unterrichtet zu werden (§ 50 StPO). Das Recht auf Akteneinsicht (§ 51 StPO) ist eines der wichtigsten Beschuldigtenrechte und gibt dem Beschuldigten die Möglichkeit, sich über den konkreten Tatvorwurf und die bisherigen Ergebnisse des Ermittlungs- und Hauptverfahrens zu informieren. Darüber hinaus hat jeder Beschuldigte das Recht, einen Verteidiger zu wählen und diesen zu seiner Vernehmung hinzuzuziehen und sich so rechtlich unterstützen und vertreten zu lassen (§ 58 StPO).
    Von zentraler Bedeutung sind auch die Rechte, Beweisanträge zu stellen (§ 55 StPO) sowie Beschwerde (§ 87 StPO) oder Einspruch wegen Rechtsverletzungen (§ 106 StPO) zu erheben. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Rechte, die einem Beschuldigten im Strafverfahren zustehen und deren Kenntnis für eine effektive Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe unerlässlich ist.
  • 4. Welche Auswirkungen kann eine Verurteilung wegen einer Straftat auf meinen Lebenslauf und meine berufliche Zukunft haben?

    Eine strafrechtliche Verurteilung hat nicht nur eine Freiheits- oder Geldstrafe zur Folge, sondern führt auch schon bei relativ geringen Strafen zu einem Eintrag im Strafregister, der erhebliche negative Auswirkungen auf die berufliche Zukunft und die Arbeitssuche haben kann. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten wegen eines Deliktes aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts (z.B. Betrug, Untreue, betrügerische Krida etc.) führt auch zur sogenannten gesellschaftsrechtlichen Disqualifikation. Dies bedeutet, dass der Verurteilte für die Dauer von drei Jahren nicht mehr Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied einer AG sein darf (§ 15 Abs 1a GmbHG und § 75 Abs 2a AktG).
    In vielen Berufsgruppen kann eine strafrechtliche Verurteilung auch disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die bis zur Streichung aus der jeweiligen Berufsliste und somit zum Verbot der Berufsausübung führen kann. Dies gilt im Gesundheitswesen etwa für Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker und im Wirtschaftsleben unter anderem für Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

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