Allgemeines Strafrecht
Ihre Kanzlei für Strafrecht, Whistleblowing & Compliance

Ihr Anwalt für Strafrecht in Wien

Strafrechtliche Vorwürfe stellen eine belastende Situation dar. Als Anwalt für Strafrecht in Wien bietet Dr. Elias Schönborn Einzelpersonen und Unternehmen verlässliche Beratung und Vertretung in sämtlichen strafrechtlichen Belangen – von der ersten Verdachtslage bis zur letzten Instanz. Im Zentrum unserer Arbeit steht nicht nur eine juristische Lösung, sondern der Schutz Ihrer Zukunft in einer schwierigen Ausnahmesituation.
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Warum frühzeitige anwaltliche Beratung im Strafrecht entscheidend ist

Das Strafrecht ist die schärfste Waffe des Rechts. Schon ein bloßer Verdacht kann umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen auslösen, die tief in Ihre Grundrechte eingreifen. Die drohenden Strafen können existenzbedrohend sein und den guten Ruf massiv schädigen. Zeitnaher Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht ermöglicht es, oftmals irreparable Fehler zu vermeiden und Handlungsspielräume optimal zu nutzen.

Strafrecht – das österreichische Strafgesetzbuch

Das Strafrecht umfasst jene Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als strafbare Handlungen mit Strafe bedroht werden. Das materielle Strafrecht wird im Wesentlichen im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Darin werden unter anderem jene Straftatbestände festgelegt, die die grundlegenden Rechtsgüter unserer Rechtsordnung schützen, wie zum Beispiel Leben, körperliche Unversehrtheit oder Vermögen.

Das Strafgesetzbuch gliedert sich in einen allgemeinen und einen besonderen Teil:

  • Allgemeiner Teil (AT) des StGB – regelt grundlegende Prinzipien wie „Keine Strafe ohne Gesetz“, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Schuldfähigkeit, Versuch, Beteiligungsformen, Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, Strafsystem, u.v.m.
  • Besonderer Teil (BT) des StGB – enthält konkrete Delikte wie beispielsweise Mord, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, oder Bestechlichkeit und Bestechung.

Jeder Fall hat Besonderheiten und bietet bei umfassender Kenntnis des Gesetzes Argumentationsspielräume. Eine präzise Einordnung Ihres Falls in diesen strafrechtlichen Rahmen durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt bildet die Basis jeder erfolgreichen Vertretung im Strafrecht.

Unsere Leistungen als Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht in Wien

Als hochspezialisierte Strafrechtskanzlei verfügen wir über umfangreiche Expertise in den unterschiedlichsten Teilbereichen des Strafrechts, darunter:

Die Leistungen, die wir typischerweise für Sie erbringen, umfassen unter anderem die folgenden Aspekte:

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Typische strafrechtliche Mandate

Dr. Schönborn und sein Team übernehmen unter anderem Mandate bei folgenden strafrechtlichen Vorwürfen:

Persönliche und verständliche Rechtsberatung

Wir „übersetzen“ Juristendeutsch in klare, verständliche Sprache. Durch die klare Kommunikation unserer strafrechtlichen Einschätzungen schaffen wir Sicherheit und Vertrauen. Dieses Verständnis unserer Mandanten bildet die Basis für unsere anwaltlichen strategischen Überlegungen und eine Zusammenarbeit mit Weitblick – und auf Augenhöhe.

Unterstützung für Opfer von Straftaten

Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien unterstützt Dr. Elias Schönborn nicht nur Beschuldigte, sondern auch Opfer und Privatbeteiligte bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Er klärt Zeugen über Ihre Rechte auf, bereitet sie auf ihre Zeugenvernehmung vor und berät und vertritt Sie proaktiv in jedem Verfahrensabschnitt.

Langjährige Spezialisierung & Vernetzung

Dr. Schönborn ist Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen und hält regelmäßig Vorträge zu diesem Thema. Er ist Mitglied in verschiedenen strafrechtlichen Organisationen, darunter:

  • Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV)
  • Austrian White Collar Crime Association (AWCCA)
  • European Criminal Bar Association (ECBA)
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)

Dieses Netzwerk ermöglicht einen Know-How-Transfer auf höchstem Niveau.

Digital & österreichweit – moderne Strafrechtsberatung

Dank elektronischer Akteneinsicht, Video-Calls und digitaler Einbringung von Schriftsätzen samt elektronischem Rechtsverkehr beraten und vertreten wir Mandanten im Rahmen der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren in ganz Österreich – schnell, effizient und kostentransparent.

Jetzt Termin vereinbaren

Handeln Sie, bevor Strafverfolgungsbehörden Fakten schaffen, und vereinbaren Sie eine vertrauliche Erstberatung. Wir nehmen uns für Ihr spezielles Problem Zeit und beraten Sie vertraulich und mit strategischem Weitblick.

Dr. Elias Schönborn als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien.

Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Erfolgs­geschichten

Ausgangssituation: Gegen unseren Mandanten, einen ehemaligen Botschafter, wurde wegen des Verdachts des schweren Betruges ermittelt. Der Vorwurf betraf angeblich falsche Beweismittel in einem Zivilverfahren zwischen einem ehemaligen Mitarbeiter und der Botschaft.

Herausforderung: Der für das damalige Verfahren zuständige Mitarbeiter der Botschaft stand für eine Befragung durch die Strafverfolgungsbehörden nicht mehr zur Verfügung. Dadurch war die Rekonstruktion der Entstehung und Verwendung der relevanten Unterlagen erheblich erschwert.

Lösungsweg: Wir rekonstruierten anhand der noch verfügbaren Unterlagen den Ablauf der damaligen Verfahren und zeigten in einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme auf, dass unser Mandant an den ihm angelasteten Vorgängen nicht beteiligt gewesen war. Zugleich arbeiteten wir die Hintergründe der Anzeige und einen länger bestehenden Konflikt mit dem Anzeiger auf.

Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren nach Einbringung unserer Stellungnahme rasch ein.

Ausgangssituation: Gegen unseren Mandanten, einen Sachverständigen, wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts ermittelt, zur Fälschung eines Beweismittels beigetragen zu haben. Für ihn waren unrichtige Fortbildungsnachweise erstellt und eingereicht worden, um seine weitere Tätigkeit als Sachverständiger zu ermöglichen.

Herausforderung: Aufgrund der beruflichen Stellung unseres Mandanten war bereits der strafrechtliche Vorwurf mit erheblichen persönlichen und beruflichen Folgen verbunden. Nach Einbringung der Anklage musste insbesondere aufgezeigt werden, dass eine strafgerichtliche Verurteilung trotz des festgestellten Fehlverhaltens nicht erforderlich war.

Lösungsweg: In der Hauptverhandlung arbeiteten wir die konkreten Umstände des Vorfalls und die persönliche Situation unseres Mandanten auf. Dabei zeigten wir insbesondere auf, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelte und die Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung vorlagen.

Ergebnis: Das Verfahren wurde in der Hauptverhandlung diversionell unter Bestimmung einer Probezeit erledigt.

Ausgangssituation: Gegen unsere Mandantin wurde wegen des Vorwurfs ermittelt, Informationen weitergegeben und dadurch ein Amtsgeheimnis verletzt zu haben.

Herausforderung: Der Vorwurf betraf die dienstliche Tätigkeit unserer Mandantin und war daher auch mit erheblichen beruflichen Konsequenzen verbunden. Entscheidend war die rechtliche Einordnung der konkret weitergegebenen Informationen.

Lösungsweg: Wir brachten eine schriftliche Stellungnahme ein und arbeiteten im Detail heraus, welche Informationen tatsächlich weitergegeben worden waren. Dabei zeigten wir auf, dass es sich bei diesen Informationen nicht um vom Tatbestand geschützte Amtsgeheimnisse handelte.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde kurze Zeit später eingestellt.

Ausgangssituation: Unser Mandant war vom Gericht in erster Instanz ohne anwaltliche Vertretung wegen eines Suchtgiftdelikts verurteilt worden.

Herausforderung: Das Erstgericht hatte das Verfahren mit einer strafgerichtlichen Verurteilung beendet, obwohl nach den Umständen des Falles eine diversionelle Erledigung geboten gewesen wäre. Entscheidend war daher, die unterbliebene Diversion im Rechtsmittelverfahren aufzugreifen.

Lösungsweg: Wir erhoben Berufung wegen Nichtigkeit und zeigten auf, dass das Verfahren bereits in erster Instanz diversionell hätte erledigt werden müssen. Dabei arbeiteten wir die gesetzlichen Voraussetzungen und die für eine Diversion sprechenden Umstände des konkreten Falles heraus.

Ergebnis: Das Rechtsmittelgericht gab unserer Berufung Folge und trug dem Erstgericht die Durchführung einer diversionellen Maßnahme auf. Der Mandant gilt daher weiterhin als gerichtlich unbescholten.

Ausgangssituation: Gegen unseren Mandanten, den Geschäftsführer eines großen Taxiunternehmens, wurde im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens wegen mehrerer schwerer Straftaten ermittelt. Das Verfahren betraf unter anderem Vorwürfe der Erpressung, Geldwäscherei, Urkundenfälschung und Korruption.

Herausforderung: Das Gesamtverfahren richtete sich gegen zahlreiche Beschuldigte und verband mutmaßlich organisierte Kriminalität mit Geschäftskontakten zu rechtmäßig tätigen Unternehmen. Über längere Zeit blieb unklar, welche konkreten Vorwürfe gegen unseren Mandanten von der Staatsanwaltschaft aufrechterhalten wurden.

Lösungsweg: Nachdem sich aus der Auswertung der beschlagnahmten Datenträger kein strafrechtlich relevanter Verdacht gegen unseren Mandanten ergab, brachten wir eine ausführliche schriftliche Stellungnahme samt Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens ein.

Ergebnis: Nach Einbringung unserer schriftlichen Stellungnahme stellte die Staatsanwaltschaft Wien das gegen unseren Mandanten geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren ohne Anklage ein.

FAQ

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