Mag. Jan Uwe Thiel, LL.B.

Legal Intern

Jan Uwe Thiel ist seit 2024 als Legal Intern in der Kanzlei tätig. Er hat sein Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz zwischen 2018 und 2022 unter Mindeststudienzeit absolviert und schloss den dritten Studienabschnitt mit Auszeichnung ab. Im Jahr 2022 gewann er mit seinem Team der Universität Graz das Bundesfinale des M&A Moot Courts.

Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist Jan Uwe Thiel Dissertant im Bereich des Strafprozessrechts an der Johannes Kepler Universität Linz und absolviert zusätzlich ein MBA-Fernstudium an der Middlesex University in London. Er ist als ÖFB-Schiedsrichter tätig und ist Mitglied des Regelreferats des Burgenländischen Schiedsrichterkollegiums.

WERDEGANG

02/2024 – heute

Juristischer Mitarbeiter in der Kanzlei von Dr. Elias Schönborn

09/2022 - 03/2023

Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichts Graz

09/2021 - 09/2021

Trainee im Bereich Tax bei Rabel & Partner GmbH

04/2017 - 03/2018

Bereichsleiter Finanzen im Rahmen einer Veranstaltung

10/2024 - heute

Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der JKU Linz

05/2024 – heute

MBA-Studium an der Middlesex University in London

10/2022 – heute

Masterstudium „Recht, Wirtschaft und Gesellschaft“ an der Universität Graz

01/2021 - 08/2022

Bachelor Wirtschaftsrecht für technische Berufe an der Universität Graz

10/2018 - 05/2022

Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Graz

09/2014 - heute

ÖFB-Schiedsrichter

03/2020 – heute

Regelreferat Burgenländisches Schiedsrichterkollegium

Sprachen

Deutsch | Englisch

PUBLIKATIONEN

  • Schönborn/Thiel, KI und Strafrecht in Geuer/Geuer (Hrsg), KI und Recht (in Druck)
  • Schönborn/Ghazanfari/Thiel, Strafverfahren und Ermittlungsbefugnisse in Royer/Brewi (Hrsg), Handbuch Cybercrime (in Druck)
  • Schönborn/Thiel, Verhältnismäßigkeit und Datenschutz bei der Sicherstellung von Daten(trägern), ZWF 2024, 139
  • Schönborn/Thiel, Österreichischer Verfassungsgerichtshof: Gesetzliche Regelungen zur Handy-Sicherstellung sind verfassungswidrig, WisteV 2024, 79