Fälschung eines Beweismittels (§ 293 StGB) – Rechtsanwalt erklärt Straftatbestand und rechtliche Konsequenzen

Die Fälschung von Beweismitteln kann in allen Rechtsbereichen eine Rolle spielen, und ein entsprechender Vorwurf kann gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der vorliegende Beitrag behandelt das strafrechtliche Delikt der Beweismittelfälschung und zeigt Beispiele dazu auf. Anschließend werden mögliche Compliance-Maßnahmen thematisiert, die zur Prävention dieses Deliktes eingesetzt werden können. Zudem wird auf die Frage eingegangen, weshalb die Einbeziehung eines Rechtsanwalts beziehungsweise eines Strafverteidigers beim Vorwurf der Beweismittelfälschung unerlässlich ist.

Deliktstruktur der Beweismittelfälschung (§ 293 StGB)

Fälschung eines Beweismittels gemäß § 293 Abs 1 StGB begeht, wer ein falsches Beweismittel herstellt oder ein echtes Beweismittel verfälscht, wenn er mit dem Vorsatz handelt, dass das Beweismittel in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren, in einem Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung, nach der Verordnung (EU) 2017/1939 oder im Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss des Nationalrates gebraucht werde.

Nach § 293 Abs 2 StGB macht sich zudem strafbar, wer ein falsches oder verfälschtes Beweismittel in einem der oben genannten Verfahren verwendet.

Tatobjekt und Tathandlung

Das Tatobjekt der Beweismittelfälschung nach § 293 StGB ist ein Beweismittel. Darunter fällt alles, was dazu dienen kann, ein Gericht oder eine Behörde von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung zu überzeugen. Beispiele für Beweismittel sind u.a. Sachbeweise, etwa Schriftstücke wie Scheinrechnungen, Augenscheinobjekte wie Fotos, Kopien, E-Mails oder Zahlscheine bei nicht erfolgter Zahlung.

Ein Beweismittel ist falsch, wenn es unecht ist oder wenn es zwar echt, aber inhaltlich unrichtig ist. Aus dem falschen Beweismittel können im Verfahren falsche Schlüsse gezogen werden. Eine vom richtigen Aussteller stammende „schriftliche Lüge“ (Lugurkunde) erfüllt nur dann den Tatbestand, wenn ihr ein über die bloße Behauptung des Vorliegens der dem jeweiligen Verfahren zugrunde liegenden Anspruchsvoraussetzungen oder das bloße Vorbringen des eigenen Verfahrensstandpunkts hinausgehender Beweiswert zukommt. Nicht erforderlich ist jedoch, dass sich das falsche Beweismittel auch tatsächlich auf die Entscheidung in einem Strafverfahren, einem Zivilverfahren oder einem öffentlich-rechtlichen Verfahren ausgewirkt hat. Die Tathandlung der Fälschung eines Beweismittels besteht nach § 293 Abs 1 StGB im Herstellen eines falschen oder Verfälschen eines echten Beweismittels. Die Tathandlung nach § 293 Abs 2 StGB besteht im Gebrauchen eines falschen oder verfälschten Beweismittels.

Beispiele der Beweismittelfälschung

  • Eine Partei legt in einem Gerichtsverfahren eine eidesstättige Erklärung eines ausländischen Zeugen vor, deren Inhalt unrichtig ist. Die Partei macht sich bei entsprechendem Vorsatz wegen des Gebrauchs eines gefälschten Beweismittels nach § 293 Abs 2 StGB strafbar.
  • Unrichtige Angaben in einer Gewerbeanmeldung sind mangels eigenständigen, über die bloße Behauptung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen hinausgehenden Beweiswerts nicht tatbildlich und somit nicht strafbar.  

Strafen

Wer das Delikt der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 StGB begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. Zu berücksichtigen ist jedoch die Subsidiaritätsklausel nach § 293 Abs 1 letzter Satz StGB.

§ 294 StGB enthält eine Bestimmung zur tätigen Reue. Wegen Fälschung eines Beweismittels ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig den Gebrauch des falschen oder verfälschten Beweismittels im Verfahren unterlässt oder verhindert oder die zur Irreführung geeignete Veränderung am Beweismittel vor dessen Verwendung im Verfahren beseitigt. Die Reuehandlung kann zB darin bestehen, dass der Täter, der das Beweismittel gefälscht hat, das gefälschte Beweismittel gar nicht vorlegt.

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Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Compliance-Maßnahmen zur Prävention von Beweismittelfälschungen

Unternehmen können mehrere Maßnahmen im Geschäftsalltag treffen, um Urkundenfälschungen und Beweismittelfälschungen vorzubeugen. Compliance-Maßnahmen eignen sich, um das Risiko solcher Delikte einzudämmen und sichere sowie ordnungsgemäße Geschäftsprozesse zu gewährleisten.


In erster Linie ist es sinnvoll, Schulungen und Workshops für Mitarbeiter anzubieten, um sie für den Umgang mit potenziellen Beweismitteln zu sensibilisieren. Die Mitarbeiter sollten darauf hingewiesen werden, dass die Veränderung oder Herstellung falscher Daten oder Dokumente als Beweismittel strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Darüber hinaus sollten klare Compliance-Richtlinien implementiert werden, um eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Urkundenfälschungen und Beweismittelfälschungen hervorzuheben. Unternehmen sollten zudem alle Handlungen, die mit der Sammlung, Verarbeitung und Speicherung von Beweisen zu tun haben, detailliert dokumentieren, um einen Missbrauch dieser Daten zu verhindern.

Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt beim Vorwurf der Beweismittelfälschung

Wenn Ihnen der Vorwurf einer Beweismittelfälschung gemacht wird, stellt dies eine ernsthafte Anschuldigung dar, die dringenden Handlungsbedarf mit sich zieht. Um Ihre Rechte als Beschuldigter effektiv durchzusetzen, sollten Sie rasch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen.

Ein Strafverteidiger prüft primär den Sachverhalt, prüft die rechtliche Qualifikation der Strafverfolgungsbehörden und erkennt mögliche Schwachstellen in den Vorwürfen. Anschließend entwickelt er im Zuge der Strafverteidigung eine geeignete Verteidigungsstrategie, um den bestmöglichen Verfahrensausgang zu erzielen.

Dr. Elias Schönborn
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FAZIT

Die Fälschung von Beweismitteln kommt häufiger vor, als man denkt, da bereits eine schriftliche Lüge (vom richtigen Aussteller) strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Um Haftungsrisiken zu reduzieren, sollten Verdachtsfälle mit Hilfe eines Rechtsanwalts aufgearbeitet werden. Wenn Sie Beratung, rechtliche Unterstützung oder Hilfe bei der Verteidigung benötigen, stehe ich Ihnen als diskreter Partner gerne zur Verfügung.
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