Wirtschaftskriminalität kann erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Als Geschädigter haben Sie das Recht, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren als Privatbeteiligter geltend zu machen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzubringen.
Opfervertretung im Strafverfahren
Die Vertretung von Opfern im Strafverfahren erfreut sich – insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts – großer Beliebtheit. Durch den sogenannten Privatbeteiligtenanschluss können auf einfache Weise zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren geltend gemacht werden. Im Falle einer Verurteilung entscheidet das Strafgericht auch über die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten, sofern dies aufgrund der Ergebnisse des Strafverfahrens oder einfacher weiterer Erhebungen möglich ist. Als erfahrener Anwalt für Zivilverfahren und Privatbeteiligung begleitet Sie Dr. Schönborn hierbei professionell, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren und Ihre Ansprüche im Strafverfahren geltend zu machen.
Privatbeteiligte profitieren davon, dass die Strafverfolgungsbehörden den Sachverhalt von Amts wegen aufklären und Beweise zwangsweise sichern können. Somit ist die Privatbeteiligung oftmals der kosteneffizienteste Weg, um einen vollstreckbaren Exekutionstitel gegen den Täter zu erlangen. Wir begleiten Sie hierbei professionell, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren und Ihre Ansprüche im Strafverfahren geltend zu machen.
Klage in einem Zivilverfahren
Nahezu jeder strafrechtlich relevante Sachverhalt hat auch eine zivilrechtliche Komponente, die oft komplex sein kann. Vor allem, wenn sich das Strafverfahren noch im Ermittlungsstadium befindet und die Gesamtdauer eines umfangreichen Strafverfahrens unklar ist, kann es sich lohnen, zivilrechtliche Ansprüche als Opfer auch parallel in einem Zivilverfahren geltend zu machen. Straf- und Zivilverfahren ergänzen sich gegenseitig. Auch wenn die Staatsanwaltschaft keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht bejaht und damit von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absieht, sollten zivilrechtliche Schritte in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus gibt es selbstverständlich eine Vielzahl von Sachverhalten, die keine strafrechtliche Relevanz haben, aber dennoch zivilrechtliche Ansprüche rechtfertigen – beispielsweise Schadenersatz oder Gewährleistungsansprüche.
Vor der Gründung von es.law mit Sitz in Wien war Dr. Schönborn ein langjähriges Mitglied des in Österreich führenden Dispute Resolution Teams der Wirtschaftskanzlei DORDA und verfügt über umfangreiche Fachkenntnisse im Zivilprozessrecht. Diese wertvollen Erfahrungen ermöglichen es ihm, die Interessen seiner Mandanten auch in komplexen zivilrechtlichen Verfahren bestmöglich zu vertreten.
Als erfahrener Anwalt für Zivilverfahren und Privatbeteiligungen unterstützt Sie Dr. Schönborn bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit fundierter Fachkenntnis und umfassenden Engagement.