IT-Strafrecht
IT-Strafrecht

Ihr Rechtsanwalt für IT-Strafrecht und Cybercrime

Das IT-Strafrecht befasst sich mit strafbaren Handlungen im digitalen Raum. Unter den Schlagworten „Cybercrime“ und „Computerkriminalität“ werden unterschiedliche Straftaten zusammengefasst, bei denen entweder IT-Systeme das Ziel der Angriffe sind (zB Hacking) oder die Tat (bloß) unter Einsatz von IT als Tatmittel begangen wird (zB Betrug im Internet). Wir sind auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des IT-Strafrechts.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Elias Schönborn mit Spezialisierung in den Bereich IT-Strafrecht und Cyberkriminalität: Wir vertreten Sie in Cybercrime-Fällen in Wien und ganz Österreich.

Typische Fälle im IT-Strafrecht

Das IT-Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Sachverhalten, denen der Bezug zur Informationstechnologie und oftmals ein Bezug zum Internet gemeinsam ist. Zu den typischen Fallkonstellationen zählen beispielsweise:

  • Hackerangriffe und widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem (§ 118a StGB)
  • Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems (§ 126b StGB)
  • Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten (§ 126c StGB)
  • Datenbeschädigung und Datendiebstahl (§ 126a StGB)
  • Online-Betrug und Phishing (§ 146 StGB und § 147 StGB)
  • Social-Engineering-Angriffe und CEO Fraud
  • Datenfälschung (§ 225a StGB)
  • Missbräuchliches Abfangen von Daten (§ 119a StGB)
  • Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses (§ 123 StGB)
  • Verbreitung von Schadsoftware wie Viren und Ransomware
  • Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung im Internet (§ 111 StGB und § 152 StGB)
  • Missbrauch von persönlichen Daten und Identitätsdiebstahl
  • Strafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (AI)

Unsere Expertise im Bereich Cybercrime

Rechtsanwalt für IT-Strafrecht Dr. Elias Schönborn verfügt über langjährige Verteidigungs- und Beratungserfahrung im Bereich Cybercrime. Im Zuge der Strafverteidigung verteidigt er Sie bundesweit gegen strafrechtliche Vorwürfe im Bereich des IT-Strafrechts oder hilft Ihnen, als geschädigtes Unternehmen Ihre Rechte im Strafverfahren als Privatbeteiligter oder in einem Zivilverfahren durchzusetzen. Im Bedarfsfall können wir auf unser umfassendes Netzwerk an hochspezialisierten IT-Forensikern und Experten im Bereich Krisenkommunikation zurückgreifen.

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Strafrecht und künstliche Intelligenz (KI)

Künstliche Intelligenz (KI) macht nicht nur unzählige Prozesse wesentlich effizienter, sondern kann auch als Werkzeug bei strafbaren Handlungen im Bereich Cybercrime oder bei der Vor- bzw Nachbearbeitung von Taten eingesetzt werden. Zugleich ermöglicht KI neue Wege, um strafbare Handlungen aufzuklären. Als moderne Rechtsanwaltskanzlei beobachten wir die Entwicklungen auf dem sich rasant entwickelnden Gebiet der Künstlichen Intelligenz sehr genau, um eine bestmögliche Beratung im Bereich Cybercrime gewährleisten zu können.

Führende Publikationen zum IT-Strafrecht

Unsere strafrechtliche Expertise im Bereich Cybercrime wird durch zahlreiche Fachpublikationen belegt (vgl. zuletzt etwa Schönborn/Steinhofer, Kapitel „Einbindung der Polizei“ und „Strafrechtliche Zulässigkeit von Lösegeldzahlungen“ in Anderl (Hrsg), Cybercrime, 2023). Für die strafprozessuale Abhandlung im Bereich IT-Strafrecht zum Thema „Dürfen Strafverfolgungsbehörden Beschuldigte zur (biometrischen) Entschlüsselung von Endgeräten zwingen?“ wurde Dr. Schönborn und Univ.-Ass. Mag. Leo Seidl im Jahr 2022 vom Verlag Österreich der Förderpreis der Juristischen Blätter verliehen.

Wenn Sie rechtlichen Herausforderungen im IT-Sektor gegenüberstehen und eine kompetente Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im IT-Strafrecht benötigen, zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

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FAQ

  • 1. Was versteht man unter Cybercrime und IT-Strafrecht?

    Unter Cybercrime oder Cyberkriminalität versteht man strafbare Handlungen, die mit Hilfe von Computern, Netzwerken oder anderen Formen der Informationstechnologie begangen werden. Das IT-Strafrecht erfasst dieses Phänomen materiellrechtlich und bezieht sich auch auf die Strafverfolgung von Cybercrime.
    Durch das Internet und den Einzug von künstlicher Intelligenz (KI) in den (Berufs-)Alltag ist Cybercrime zu einer zunehmenden Bedrohung für Staaten und Unternehmen geworden. Um sich bestmöglich zu schützen, ist es unerlässlich, sich an die raschen technologischen Fortschritte anzupassen.
  • 2. Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das IT-Strafrecht?

    In Österreich werden Verstöße gegen das IT-Strafrecht im Wesentlichen im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Strafen im Bereich Cybercrime sind daher Freiheitsstrafen oder Geldstrafen und können je nach vorgeworfenem Delikt, Schwere der Tat und den Umständen des Einzelfalles stark variieren. Sie können von einfachen Geldstrafen über kürzere, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafen bis hin zu mehrjährigen unbedingten Haftstrafen reichen.
  • 3. In welchen Fällen ist es sinnvoll, einen auf IT-Strafrecht bzw Cybercrime spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren?

    Beim Vorwurf eines Cyberdeliktes empfiehlt sich die rasche Beiziehung eines Rechtsanwalts für IT-Strafrecht. Denn neben juristischen Kenntnissen ist es von Vorteil, wenn der Rechtsanwalt auch die technischen Hintergründe des Vorwurfs versteht, um eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln zu können. Auch wenn Sie selbst Opfer von Cyberkriminalität geworden sind, kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für IT Strafrecht hinzuzuziehen. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen und Ihre Rechte durchzusetzen, beispielsweise im Rahmen einer Privatbeteiligung in einem Strafverfahren oder durch Einbringung einer Zivilrechtsklage.
  • 4. Wie können Unternehmen angemessen auf Cybercrime-Angriffe reagieren?

    Ob ein Unternehmen Opfer eines Cybercrime-Angriffs wird, ist keine Frage des „ob“, sondern nur des „wann“. Unternehmen sollten sich daher proaktiv auf Cybercrime-Angriffe vorbereiten, um diesen frühzeitig begegnen und sie professionell abwehren zu können. Durch robuste IT-Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Antivirensoftware, Intrusion Detection Systeme und regelmäßige Sicherheitsaudits kann der Gefahr möglicher Angriffe frühzeitig entgegengewirkt und Cybercrime-Angriffe im Idealfall gänzlich abgewehrt werden. Auch Mitarbeiterschulungen zur Sensibilisierung sollten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, um auch das Risiko der Hauptursache bei Cyber-Sicherheitsverstößen - menschliches Versagen - zu reduzieren.
  • 5. Worin bestehen die Besonderheiten der Strafverteidigung im IT-Strafrecht?

    Das IT-Strafrecht ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt. Strafverteidiger für Cybercrime und IT-Strafrecht müssen sich daher regelmäßig mit den aktuellen Entwicklungen zum Thema Cybercrime auseinandersetzen. Zudem erfordert das IT-Strafrecht ein tiefes Verständnis der zugrundeliegenden Technologien und der immer komplexer werdenden rechtlichen Aspekte.
    Eine weitere Besonderheit, die Strafverteidiger für Cybercrime berücksichtigen müssen, ist die oft komplexe Beweisführung, die häufig die Auswertung umfangreicher digitaler Spuren und forensischer Daten erfordert. Ein auf Cybercrime und IT-Strafrecht spezialisierter Strafverteidiger ist in der Lage, Lücken in der Beweisführung der Strafverfolgungsbehörden aufzudecken und proaktiv Gegenargumente vorzubringen, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten.

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