Wann kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung?
Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und gilt für Personen zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr (Jugendliche) sowie in Teilen auch für junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr. Unmündige Minderjährige unter 14 Jahren sind strafunmündig.
Ziel des Jugendstrafrechts ist es, Straftaten nicht mit bloßer Strenge zu begegnen, sondern auf die individuelle Entwicklung, das Umfeld und die Reife des jungen Menschen Rücksicht zu nehmen.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) enthält zahlreiche besondere Regelungen, beispielsweise zur Strafzumessung und zum Ablauf des Verfahrens.
Unsere Leistungen im Jugendstrafrecht
Unsere Kanzlei bietet Jugendlichen und ihren Familien eine diskrete, persönliche und professionelle Vertretung in sämtlichen Verfahrensstadien. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Elias Schönborn übernimmt die Verteidigung junger Menschen unter anderem bei folgenden Vorwürfen:
- Betrug (§ 146 StGB),
- Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB),
- (vorsätzliche) Körperverletzung (§ 83 ff StGB),
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB) und (grob) fahrlässige Tötung (§ 80 StGB, § 81 StGB),
- Falsche Beweisaussage (§ 288 StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB),
- Sachbeschädigung (§ 125 StGB),
- Urkundenfälschung (§ 223 StGB),
- weitere ausgewählte Delikte des Strafgesetzbuchs und strafrechtlicher Nebengesetze.
Verteidigung im Jugendstrafrecht mit Weitblick
Jugendliche benötigen im Strafverfahren besonderen Schutz, klare Orientierung und ein Verteidigungskonzept, das ihre Zukunft sichert. Als auf Jugendstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt verbindet Dr. Elias Schönborn fundierte Fachkenntnis mit Einfühlungsvermögen.
Wir analysieren zunächst die persönliche Lebenssituation des Jugendlichen, erklären verständlich die Besonderheiten des Jugendstrafrechts und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie: von der ersten polizeilichen Befragung über Haftfragen und konkreten Ermittlungstätigkeiten bis zur Hauptverhandlung. Dabei prüfen wir konsequent Alternativen einer herkömmlichen Bestrafung wie die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Diversion, um eine Vorstrafe möglichst zu verhindern.
Erfolgreiche Jugendverteidigung verlangt mehr als Paragrafenwissen. Entscheidende Faktoren sind die richtige Kommunikation mit Jugendlichen und Eltern, ein Gespür im Umgang mit Gerichten, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft sowie eine für die Situation adäquate Verhandlungstaktik.
In einem vertraulichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen, beleuchten Erfolgsaussichten und legen die nächsten Schritte fest – lösungsorientiert und stets auf das bestmögliche Ergebnis ausgerichtet.