Jugendstrafrecht
Ihre Kanzlei für Strafrecht, Whistleblowing & Compliance

Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Wien

Jugendstrafrecht stellt nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung junger Menschen und künftige Verhinderung von Straftaten in den Mittelpunkt. Dennoch kann ein Strafverfahren für Jugendliche und ihre Familien sehr belastend und folgenreich sein und erhebliche nachteilige Konsequenzen nach sich ziehen. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit strafrechtlicher Expertise, Einfühlungsvermögen und klarem Fokus zur Seite – von der ersten Vernehmung bis zum allfälligen Rechtsmittelverfahren.
strafverteidigung

Wann kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung?

Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und gilt für Personen zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr (Jugendliche) sowie in Teilen auch für junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr. Unmündige Minderjährige unter 14 Jahren sind strafunmündig.

Ziel des Jugendstrafrechts ist es, Straftaten nicht mit bloßer Strenge zu begegnen, sondern auf die individuelle Entwicklung, das Umfeld und die Reife des jungen Menschen Rücksicht zu nehmen.

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) enthält zahlreiche besondere Regelungen, beispielsweise zur Strafzumessung und zum Ablauf des Verfahrens.

Unsere Leistungen im Jugendstrafrecht

Unsere Kanzlei bietet Jugendlichen und ihren Familien eine diskrete, persönliche und professionelle Vertretung in sämtlichen Verfahrensstadien. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Elias Schönborn übernimmt die Verteidigung junger Menschen unter anderem bei folgenden Vorwürfen:

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Verteidigung im Jugendstrafrecht mit Weitblick

Jugendliche benötigen im Strafverfahren besonderen Schutz, klare Orientierung und ein Verteidigungskonzept, das ihre Zukunft sichert. Als auf Jugendstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt verbindet Dr. Elias Schönborn fundierte Fachkenntnis mit Einfühlungsvermögen.

Wir analysieren zunächst die persönliche Lebenssituation des Jugendlichen, erklären verständlich die Besonderheiten des Jugendstrafrechts und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie: von der ersten polizeilichen Befragung über Haftfragen und konkreten Ermittlungstätigkeiten bis zur Hauptverhandlung. Dabei prüfen wir konsequent Alternativen einer herkömmlichen Bestrafung wie die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Diversion, um eine Vorstrafe möglichst zu verhindern.

Erfolgreiche Jugendverteidigung verlangt mehr als Paragrafenwissen. Entscheidende Faktoren sind die richtige Kommunikation mit Jugendlichen und Eltern, ein Gespür im Umgang mit Gerichten, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft sowie eine für die Situation adäquate Verhandlungstaktik.

In einem vertraulichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen, beleuchten Erfolgsaussichten und legen die nächsten Schritte fest – lösungsorientiert und stets auf das bestmögliche Ergebnis ausgerichtet.

Dr. Elias Schönborn als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien.
Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

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FAQ

  • 1. Welche Strafen gibt es im Jugendstrafrecht?

    Das österreichische Jugendstrafrecht sieht ein eigenes Sanktionssystem vor, das sich deutlich vom Erwachsenenstrafrecht unterscheidet. Maßgeblich ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das für Jugendliche zwischen dem vollendeten 14. und dem noch nicht vollendeten 18. Lebensjahr gilt und teilweise auch auf junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Anwendung findet. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Jugendstrafrecht primär einen erzieherischen und spezialpräventiven Ansatz. Das bedeutet, dass das Hauptziel die Verhinderung künftiger Straftaten durch pädagogisch sinnvolle Maßnahmen des entsprechenden Jugendlichen ist. Die Bandbreite möglicher Reaktionen reicht von Diversionsmaßnahmen über einen Schuldspruch ohne Strafe bis hin zu bedingten und unbedingten Freiheitsstrafen.
  • 2. Wie verhält es sich mit dem Strafregisterauszug bei Jugendlichen?

    Gerichtliche Verurteilungen werden grundsätzlich auch bei Jugendlichen nach Rechtskraft einer Verurteilung im Strafregister vermerkt. Liegt die Strafe jedoch höchstens bei sechs Monaten Freiheitsstrafe / 360 Tagsätzen Geldstrafe und wurde die Tat vor Vollendung des 21. Lebensjahres begangen, erscheint der Eintrag in einer gewöhnlichen Strafregister-Bescheinigung nicht auf; er bleibt nur für Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei sichtbar. Kommt es statt einer Verurteilung zu einer Diversion (z. B. gemeinnützige Arbeit oder Tatausgleich), entsteht überhaupt kein Strafregistereintrag – es kommt lediglich zu einem innerbehördlichen Vermerk, der die Unschuldsvermutung unberührt lässt. Frühzeitige anwaltliche Beratung und eine gezielte Verteidigungsstrategie erhöhen die Chance, einen Strafregistereintrag ganz zu vermeiden oder seine Folgen im Falle einer milden Strafe zu begrenzen.
  • 3. Was soll ich tun, wenn mein Kind angezeigt wurde?

    Wenn ein Jugendlicher angezeigt wird, ist das für alle Familienangehörigen eine belastende Situation – vor allem auch für die Eltern. Wichtig ist, ruhig zu bleiben und rasch rechtlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann prüfen, ob bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und ob Chancen bestehen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt oder diversionell erledigt werden kann. Eine Aussage bei der Polizei sollte keinesfalls überstürzt gemacht werden – Beschuldigte haben das Recht zu schweigen, und dieses Recht sollte genutzt werden, bis ein erfahrener Rechtsanwalt zur Unterstützung in dieser Ausnahmesituation beigezogen wurde. Eltern spielen in dieser Phase eine wichtige Rolle, um konstruktiv mit dem Strafverfahren umzugehen und dafür zu sorgen, dass ihre Kinder vor existenzbedrohenden Risiken geschützt werden und ihnen die Hilfe geboten wird, die in dieser Situation benötigt wird.

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