Risiken in Grauzonen rechtzeitig erkennen
Eine Tätigkeit in der Wirtschaft und Politik birgt mitunter das Risiko, dem Vorwurf eines Interessenkonflikts ausgesetzt zu sein. Von Korruptionsvorwürfen können heutzutage nicht nur Spitzenpolitiker, sondern auch Wirtschaftstreibende und in der Verwaltung tätige Personen betroffen sein. Nicht immer ist klar, welche Verhaltensweisen erlaubt sind und welche nicht. In der Praxis zeigt sich, dass viele Geschäftsführer, Manager und Abteilungsleiter genauso wie Verwaltungsbeamte sich in Grauzonen bewegen, ohne sich dessen bewusst zu sein.
Rechtsanwalt für Korruptionsstrafrecht Dr. Elias Schönborn ist seit Beginn seiner juristischen Tätigkeit auf diesem Gebiet spezialisiert. Neben seiner praktischen anwaltlichen Tätigkeit publiziert er regelmäßig zu korruptionsstrafrechtlichen Fragestellungen, trägt zu diesen Themen vor und ist Autor des Fachbuches Korruption im Gesundheitswesen. Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts vertrauen auf unsere Schulungen, die Unterstützung bei Compliance-Maßnahmen und Rechtsgutachten zur Einschätzung von risikobehafteten Geschäftspraktiken. Zudem unterstützen wir Sie bei der Durchführung von internen Untersuchungen beim Verdacht auf potentiell korruptive Praktiken.
Effektive Strafverteidigung
Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens aufgrund von Korruptionsvorwürfen ist besonders belastend. Neben den drohenden Strafen und Verbandsgeldbußen kann auch der eigene Ruf erheblich darunter leiden. In solchen Situationen ist es wichtig, einen erfahrenen Anwalt für Korruptionsstrafrecht als Ansprechpartner an seiner Seite zu haben, um die eigenen Rechte bestmöglich zu wahren. Im Zuge der Strafverteidigung verteidigen wir Sie in allen Strafverfahren, die Korruptionsvorwürfe zum Gegenstand haben. Dabei setzen wir den Fokus auf eine proaktive und individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie, die bereits im Ermittlungsverfahren ansetzt.
Unsere Expertise im Korruptionsstrafrecht
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem zu folgenden Themen:
- Amtsmissbrauch (§ 302 StGB)
- Antikorruptions-Compliance und Korruptionsprävention
- Bestechlichkeit (§ 304 StGB)
- Bestechung (§ 307 StGB)
- Code of Conduct / Verhaltenskodex
- Falsche Beurkundung oder Beglaubigung im Amt (§ 311 StGB)
- Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a StGB)
- Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten (§ 309 StGB)
- Mitarbeiterschulungen
- Risikoanalyse
- Verbandsverantwortlichkeit
- Verbotene Intervention (§ 308 StGB)
- Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB)
- Vermeidung von Interessenkonflikten
- Vorteilsannahme (§ 305 StGB)
- Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB)
- Vorteilszuwendung (§ 307a StGB)
- Vorteilszuwendung zur Beeinflussung („Anfüttern“, § 307b StGB)