Typische Fälle im Medizinstrafrecht
Klassische Fallkonstellationen im Medizinstrafrecht sind beispielsweise die folgenden:
- Behandlungsfehler von Ärzten und medizinischem Personal
- Abrechnungsbetrug gegenüber Sozialversicherungsträgern und sonstigen staatlichen Stellen
- Unzulässige Vorteilszuwendungen von Unternehmen an Ärzte und Apotheker
- Korruption im Gesundheitswesen
- Untreue und Wirtschaftsstrafrecht in der Medizin
- Strafbare Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Ärztegesetz oder das Apothekengesetz
- Unzulässige Formen des Schwangerschaftsabbruchs
- Eigenmächtige Heilbehandlung
- Verstöße gegen Produktsicherheitsvorschriften im Gesundheitswesen
- Fälschung von medizinischen Dokumenten, Rezepten und Nachweisen
- Verletzung von Patientenrechten, wie etwa die nicht ordnungsgemäße Aufklärung vor einem medizinischen Eingriff
- Unzulässige Praktiken während und nach der Corona-Pandemie (etwa unzulässiger Bezug von Förderungen, Fälschung von Impf- und Testnachweisen, Betrugshandlungen gegenüber öffentlichen Stellen)
Ihr spezialisierter Rechtsanwalt im Arzt- und Medizinstrafrecht
Die Beratung und Vertretung im Medizinstrafrecht setzt nicht nur eine besondere strafrechtliche Expertise, sondern auch ein Verständnis für medizinische Hintergründe und Abläufe im Gesundheitswesen voraus. Der Vorwurf einer Straftat kann für betroffene Personen und Unternehmen einen erheblichen Reputationsverlust zur Folge haben. Betroffene Ärzte und Apotheker müssen darüber hinaus nicht nur strafrechtliche, sondern auch disziplinarrechtliche Konsequenzen bis zum Verlust der Zulassung befürchten.
Dr. Elias Schönborn verfügt über langjährige Verteidigungs- und Beratungserfahrung im Medizinstrafrecht und ist einer der führenden wissenschaftlichen Autoren in diesem Rechtsgebiet (vgl. etwa Schönborn, Korruption im Gesundheitswesen, 2019). Im Rahmen der Strafverteidigung steht Medizinstrafrechts-Anwalt Dr. Schönborn beispielsweise Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern sowie im Gesundheitswesen tätigen Unternehmen und Herstellern zur Seite. Zudem bietet er zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken Unterstützung im Zuge der Präventivberatung und Compliance, etwa im Bereich Antikorruption.