Besonderheiten des Umweltstrafrechts
Das Umweltstrafrecht betrifft in erster Linie Gewerbetreibende in bestimmten Branchen, etwa Industrie, Bauwirtschaft, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Umweltdelikte sind zumeist sogenannte Gefährdungsdelikte und oftmals mit einer Vielzahl an Verwaltungsvorschriften verknüpft. Für eine Strafbarkeit ist es oftmals ausreichend, wenn eine abstrakte Umweltgefährdung eintritt, die eine gewisse Erheblichkeitsschwelle übersteigt. Das liegt daran, dass im Umweltbereich ein konkreter Schadenseintritt und die Frage der Kausalität oftmals schwer zu beweisen sind.
Typische Fälle in der Praxis
In der Praxis kommen im Bereich des Umweltstrafrechts beispielsweise folgende Themen häufig vor:
- Umweltverschmutzung: Die Freisetzung schädlicher Substanzen in Boden, Gewässer oder Luft kann zu schwerwiegenden Strafen führen.
- Illegale Abfallentsorgung: Die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen, insbesondere von gefährlichen Abfällen, kann mit hohen Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden.
- Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestands: Geschützte wildlebende Tierarten sind beispielsweise in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der EU aufgezählt. Verstöße können bei Überschreiten einer gewissen Erheblichkeitsschwelle gerichtliche Strafen nach sich ziehen.
Strafverteidigung im Umweltstrafrecht
Wenn gegen Sie oder Ihr Unternehmen ein Ermittlungsverfahren oder Hauptverfahren im Bereich des Umweltstrafrechts anhängig ist, unterstützen wir Sie professionell im Bereich der Strafverteidigung. Dabei können wir auf ein Netzwerk an ausgewiesenen Spezialisten (Gutachter und Verwaltungsrechtler) zurückgreifen, die uns im Bedarfsfall in der Verteidigungsarbeit bestmöglich unterstützen. Zudem erstellen wir individuelle Risikoanalysen und Rechtsgutachten und unterstützen Unternehmen diskret bei der internen Untersuchung von möglichen Verstößen.
Wenn Sie einen erfahrenen Anwalt im Umweltstrafrecht benötigen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.