Unternehmens­­strafrecht
Unternehmens­­strafrecht

Ihr Rechtsanwalt für Unternehmens­strafrecht

Die Ermittlungstätigkeit gegen Unternehmen nimmt laufend zu. Viele Unternehmen setzen daher auf Compliance-Vorkehrungen, die auch auf das Strafrecht abgestimmt sind. Zudem wächst die Nachfrage an spezialisierten Verteidigern, die Unternehmen in komplexen Wirtschafts­straf­verfahren kompetent vertreten. Als ausgewiesener Experte in diesem Rechtsgebiet berät und vertritt Dr. Schönborn Sie bei sämtlichen Angelegenheiten rund um das Unternehmensstrafrecht.
Rechtsanwalt Dr. Elias Schönborn bietet vertrauliche Rechtsberatung zu strafrechtlichen Risiken und Vorwürfen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG).

Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen

Das Unternehmensstrafrecht ist in Österreich vor allem im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) geregelt. Dieses Gesetz regelt, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch Verbände – also insbesondere Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts – strafrechtlich verfolgt werden können.

Voraussetzung für eine Strafbarkeit eines Verbandes ist, dass eine strafbare Handlung zu Gunsten des Verbandes begangen worden ist oder durch die Tat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen. Zusätzlich muss ein Entscheidungsträger (etwa ein Geschäftsführer, Vorstandsmitglied oder Aufsichtsratsmitglied) oder Mitarbeiter die Tat begangen haben. Bei Taten von Mitarbeitern muss die Tat zusätzlich dadurch ermöglicht oder wesentlich erleichtert worden sein, dass Entscheidungsträger die nach den Umständen gebotene und zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen haben, insbesondere indem sie wesentliche technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur Verhinderung solcher Taten unterlassen haben.

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oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Vermeidung von Risiken und Reaktion auf Verdachtsfälle

Das VbVG sieht hohe Verbandsgeldbußen bis zu EUR 5,4 Mio vor. Zudem häufen sich internationale Bestrebungen, Unternehmen strafrechtlich verfolgen zu können. Daher nimmt die Bedeutung von strafrechtlicher Präventivberatung und Criminal Compliance laufend zu. Bei der Verteidigung von Unternehmen, in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Korruptionsstrafrecht und Medizinstrafrecht, verfolgen wir einen strategischen Ansatz, bei dem wir stets die Besonderheiten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes berücksichtigen. Beispielsweise belohnt das VbVG spezifische Compliance-Maßnahmen und ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, nach ihrem Ermessen zu entscheiden, ob sie ein Unternehmen (weiter) verfolgt oder von der Verfolgung zurücktritt. Ziel unserer Verteidigungsstrategie im Unternehmensstrafrecht ist es, durch proaktive Mitgestaltung des Ermittlungsverfahrens und individuelle Vorkehrungen eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.

Rechtsanwalt für Unternehmensstrafrecht Dr. Elias Schönborn verfügt über langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung im Unternehmensstrafrecht und gibt durch sein Praxishandbuch Criminal Compliance (2023) – in dieser Form erstmals in Österreich – präzise Antworten auf die Fragen, wie Unternehmen strafrechtliche Risiken vermeiden und auf Verdachtsfälle richtig reagieren können. Er verfügt über Erfahrungen in der Vertretung und Verteidigung von ATX-Konzernen, Start Ups, mittelständischen Unternehmen, Industrie- und Technologieunternehmen, Kanzleien, gemeinnützigen Vereinen, Pharmaunternehmen, Medizinprodukteherstellern und Apotheken.

Wenn Sie professionelle Unterstützung in komplexen Unternehmensstrafrechtsfällen benötigen, steht Ihnen Dr. Elias Schönborn als erfahrener Anwalt für Unternehmensstrafrecht zur Seite, um Ihre rechtlichen Interessen umfassend zu schützen und zu vertreten.

Dr. Elias Schönborn
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger

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FAQ

  • 1. Was bedeutet Unternehmensstrafrecht?

  • 2. Wie können sich Unternehmen vor potenziellen Verstößen gegen das Unternehmensstrafrecht schützen?

  • 3. Wann ist es sinnvoll, einen auf Unternehmensstrafrecht spezialisierten Anwalt bzw Strafverteidiger beizuziehen?

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