Whistleblowing und Hinweis­geberschutz
Whistleblowing und Hinweis­geberschutz

Ihr Anwalt für die Themen Whistleblowing und Hinweisgebers­chutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) hat die Compliance-Welt im Jahr 2023 im Sturm erobert. Spätestens seit diesem Zeitpunkt ist ein internes Hinweisgebersystem ein wichtiger Bestandteil eines professionellen Compliance-Management-Systems. Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen in allen rechtlichen Fragen rund um Whistleblowing und Hinweisgeberschutz zur Seite.
Prüfung von Whistleblower-Meldungen: Rechtsanwalt Dr. Schönborn unterstützt interne Meldestellen bei der rechtlichen Analyse von Hinweisen und der Durchführung von Folgemaßnahmen in Wien und ganz Österreich.

Rechtsrahmen für Whistleblowing in Österreich

Die sogenannte Whistleblower-Richtlinie der EU verpflichtete die Mitgliedstaaten, Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umzusetzen. In Österreich ist das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht es Hinweisgebern, Rechtsverletzungen vertraulich zu melden. Hinweisgeber genießen nach diesem Gesetz einen besonderen Schutz und es stehen ihnen sowohl interne als auch externe Meldekanäle zur Verfügung.

Durch das HSchG wurde das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) als externe Meldestelle für Hinweisgeber zuständig gemacht. Für die Meldung von Wirtschafts- und Korruptionsdelikten stand zudem bereits bisher das Hinweisgebersystem der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) zur Verfügung. Unternehmen und Führungskräfte werden sich daher vermehrt auch mit externen Hinweisen auseinandersetzen müssen.

Whistleblowing als rechtliche Querschnittsmaterie

Aus rechtlicher Sicht ist Whistleblowing eine Querschnittsmaterie. Nicht nur das HSchG, sondern auch zahlreiche andere Rechtsmaterien sind bereits bei der Einrichtung des Meldekanals zu berücksichtigen. Auch bei der Prüfung von Hinweisen und der Einleitung von Folgemaßnahmen und internen Untersuchungen sind verschiedene Aspekte zu beachten. Hierzu zählen beispielsweise strafrechtliche, zivilrechtliche, arbeitsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragestellungen.

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oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Rechtsanwalt für das Hinweisgeberschutzgesetz in ganz Österreich

Anwalt für Whistleblowing Dr. Elias Schönborn ist Spezialist in diesem Gebiet und trägt laufend zu aktuellen Themen in diesem Bereich vor. Zusätzlich publiziert er laufend Fachbeiträge zu diesem Rechtsgebiet und ist Mitautor des ersten österreichischen juristischen Kurzkommentars zum Hinweisgeberschutzgesetz.

Als spezialisierter Anwalt für das Hinweisgeberschutzgesetz unterstütz Sie Dr. Elias Schönborn in allen rechtlichen Belangen rund um Whistleblowing und erbringt in diesem Zusammenhang beispielsweise folgende Leistungen bundesweit für Sie:

  • Rechtsberatung zum HSchG und zu straf- und zivilrechtlichen Fragestellungen rund um Whistleblowing
  • Erstellung von Rechtsgutachten und Durchführung von Vorträgen und Mitarbeiterschulungen zu diesen Themen
  • Einrichtung des internen Hinweisgebersystems und Tätigkeit als Vertrauensanwalt
  • Strafverteidigung bei externen Hinweisen gegenüber Strafverfolgungsbehörden
  • Rechtliche Begleitung von internen Untersuchungen nach Einlangen eines Hinweises
  • Unterstützung bei Compliance-Maßnahmen, nachdem ein Whistleblower eine Lücke im Compliance-Management-System des Unternehmens aufgezeigt hat
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach der internen Aufklärung einer Whistleblower-Meldung im Zuge der Privatbeteiligung oder der Einleitung eines Zivilverfahrens

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

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FAQ

  • 1. Was bedeutet Whisleblowing?

    Unter Whistleblowing versteht man die Meldung von Rechtsverstößen durch einen Hinweisgeber. Whistleblowing kann sowohl innerhalb einer Organisation (z.B. in einem Unternehmen) als auch extern (z.B. gegenüber einer Behörde oder der Polizei) erfolgen.
  • 2. In welchen Fällen ist es empfehlenswert, einen auf Whistleblowing und Hinweisgeberschutzgesetz spezialisierten Rechtsanwalt beizuziehen?

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen ein internes Hinweisgebersystem einrichten wollen, kann es hilfreich sein, einen spezialisierten Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben. Dieser hilft Ihnen bei der Auswahl des richtigen Plattformanbieters und unterstützt Sie bei der gesetzeskonformen Einrichtung des Meldekanals. Auch wenn Sie einen Hinweis auf ein mögliches Fehlverhalten im Unternehmen erhalten, kann es ratsam sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, der Sie bei der ordnungsgemäßen Durchführung einer internen Untersuchung unterstützt.
  • 3. Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) in Österreich?

    Das HSchG regelt in erster Linie den Schutz von Hinweisgebern, also Personen, die einen Hinweis abgeben. Das HSchG definiert, welche Meldungen geschützt sind (sachlicher Anwendungsbereich) und wer vom Schutzbereich erfasst wird (persönlicher Anwendungsbereich). Darüber hinaus regelt das HSchG die Anforderungen an ein internes Hinweisgebersystem sowie die besonderen Bestimmungen zur Vertraulichkeit und zum Schutz der Identität von Hinweisgebern. Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt auch das Verbot von Vergeltungsmaßnahmen, Haftungsbestimmungen, Beweislastregeln sowie Strafbestimmungen bei Verstößen gegen das HSchG. Das HSchG zielt daher darauf ab, ein sicheres Umfeld für die Meldung von Missständen zu schaffen, indem Hinweisgebern ein angemessener Schutz geboten wird, ohne dass sie Repressalien befürchten müssen.
  • 4. Inwiefern schützt das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) Whistleblower, die auf mögliche Missstände hinweisen?

    Hinweisgeber werden durch das HSchG insbesondere vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Maßnahmen, die als Vergeltung für einen berechtigten Hinweis gesetzt werden, sind daher entweder rechtsunwirksam oder begründen einen Schadenersatzanspruch des Hinweisgebers. Zudem muss die Identität des Hinweisgebers durch interne und externe Stellen streng geschützt werden. Außerdem haftet der geschützte Hinweisgeber nicht für die Rechtsfolgen eines berechtigten Hinweises.
  • 5. Mein Unternehmen hat einen Hinweis von einem Whistleblower erhalten. Wie kann mir eine Anwaltskanzlei dabei helfen?

    Eine Rechtsanwaltskanzlei kann Sie umfassend rechtlich dabei unterstützen, auf einen Hinweis angemessen zu reagieren und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die geltenden Gesetze einhält und die Interessen des Hinweisgebers wirksam schützt. Insbesondere im Hinblick auf eine erste rechtliche Bewertung des Hinweises und die weitere Aufklärung des Hinweises im Rahmen einer internen Untersuchung kann die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt hilfreich sein. Dieser klärt Sie über die Rechte und Pflichten Ihres Unternehmens auf und achtet explizit auf die Einhaltung der Bestimmungen des HSchG, wenn dieses anwendbar ist.

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