Rechtsrahmen für Whistleblowing in Österreich
Die sogenannte Whistleblower-Richtlinie der EU verpflichtete die Mitgliedstaaten, Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umzusetzen. In Österreich ist das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht es Hinweisgebern, Rechtsverletzungen vertraulich zu melden. Hinweisgeber genießen nach diesem Gesetz einen besonderen Schutz und es stehen ihnen sowohl interne als auch externe Meldekanäle zur Verfügung.
Durch das HSchG wurde das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) als externe Meldestelle für Hinweisgeber zuständig gemacht. Für die Meldung von Wirtschafts- und Korruptionsdelikten stand zudem bereits bisher das Hinweisgebersystem der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) zur Verfügung. Unternehmen und Führungskräfte werden sich daher vermehrt auch mit externen Hinweisen auseinandersetzen müssen.
Whistleblowing als rechtliche Querschnittsmaterie
Aus rechtlicher Sicht ist Whistleblowing eine Querschnittsmaterie. Nicht nur das HSchG, sondern auch zahlreiche andere Rechtsmaterien sind bereits bei der Einrichtung des Meldekanals zu berücksichtigen. Auch bei der Prüfung von Hinweisen und der Einleitung von Folgemaßnahmen und internen Untersuchungen sind verschiedene Aspekte zu beachten. Hierzu zählen beispielsweise strafrechtliche, zivilrechtliche, arbeitsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragestellungen.
Rechtsanwalt für das Hinweisgeberschutzgesetz in ganz Österreich
Anwalt für Whistleblowing Dr. Elias Schönborn ist Spezialist in diesem Gebiet und trägt laufend zu aktuellen Themen in diesem Bereich vor. Zusätzlich publiziert er laufend Fachbeiträge zu diesem Rechtsgebiet und ist Mitautor des ersten österreichischen juristischen Kurzkommentars zum Hinweisgeberschutzgesetz.
Als spezialisierter Anwalt für das Hinweisgeberschutzgesetz unterstütz Sie Dr. Elias Schönborn in allen rechtlichen Belangen rund um Whistleblowing und erbringt in diesem Zusammenhang beispielsweise folgende Leistungen bundesweit für Sie:
- Rechtsberatung zum HSchG und zu straf- und zivilrechtlichen Fragestellungen rund um Whistleblowing
- Erstellung von Rechtsgutachten und Durchführung von Vorträgen und Mitarbeiterschulungen zu diesen Themen
- Einrichtung des internen Hinweisgebersystems und Tätigkeit als Vertrauensanwalt
- Strafverteidigung bei externen Hinweisen gegenüber Strafverfolgungsbehörden
- Rechtliche Begleitung von internen Untersuchungen nach Einlangen eines Hinweises
- Unterstützung bei Compliance-Maßnahmen, nachdem ein Whistleblower eine Lücke im Compliance-Management-System des Unternehmens aufgezeigt hat
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach der internen Aufklärung einer Whistleblower-Meldung im Zuge der Privatbeteiligung oder der Einleitung eines Zivilverfahrens