Rasche Hilfe bei Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei es.law ist auf die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht (White Collar Crime) spezialisiert und verteidigt sowohl Einzelpersonen (Geschäftsführer, Mitarbeiter und Aufsichtsratsmitglieder) als auch Unternehmen im Zuge des Unternehmensstrafrechts gegen strafrechtliche Vorwürfe. Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht Dr. Elias Schönborn ist Spezialist in diesem Gebiet und vertritt seine Mandanten österreichweit im Wirtschaftsstrafrecht.
Primäres Ziel unserer Verteidigungsarbeit im Wirtschaftsstrafrecht ist es, eine öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung zu vermeiden und Ihre Verteidigungsrechte bereits im Ermittlungsverfahren bestmöglich auszuschöpfen. Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht verfügt Dr. Elias Schönborn über umfangreiche Erfahrungen und Prozessführungskompetenz, um seine Mandanten auch in Hauptverhandlungen effektiv verteidigen zu können.
Prävention und interne Aufarbeitung von Verdachtsfällen
Ein weiterer Fokus der Kanzlei liegt in der Präventivberatung und im Bereich Compliance, wo wir Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Vermeidung strafrechtlicher Risiken zu allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts beraten. Wir kennen die Warnhinweise für Interessenkonflikte im Wirtschaftsleben und beraten Sie zu den notwendigen Schritten, um strafrechtlich bedenkliches Verhalten zu vermeiden. Zudem unterstützen wir Sie bei internen Untersuchungen im Falle von Hinweisen auf mögliche Rechtsverstöße im Wirtschaftsleben.
Rechtsdurchsetzung für Geschädigte
Wenn Sie durch eine strafbare Handlung im Wirtschaftsleben geschädigt wurden, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche. Dies erfolgt im Zuge der Privatbeteiligung im Strafverfahren bzw im Zuge der Einleitung der notwendigen zivilrechtlichen Schritte.
Unsere Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht liegen in der Beratung und Vertretung in den folgenden Bereichen:
- Abrechnungsbetrug und Anlagebetrug
- Arbeitsstrafrecht und Betriebsunfälle
- Betrug und schwerer Betrug (§ 146 StGB und § 147 StGB)
- Betrügerische Krida und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 156 StGB und § 159 StGB)
- Bilanzstrafrecht (§ 163a StGB)
- Geldwäsche (§ 165 StGB)
- Gerichtlich strafbare Vorwürfe des Nebenstrafrechts, etwa nach dem Börsegesetz 2018 (BörseG), dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), dem Patentgesetz 1970 (PatG), dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG)
- Krypto-Betrug
- Onlinebetrug
- Organisierte Schwarzarbeit (§ 153e StGB)
- Sozialversicherungsbetrug (§ 153c und § 153d StGB)
- Subventionsbetrug und ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (§ 168f StGB)
- Unterschlagung (§ 134 StGB)
- Untreue und Veruntreuung (§ 153 StGB und § 133 StGB)
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB)
- Verbandsverantwortlichkeit (§ 1 ff VbVG)
- Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von Berufsgeheimnissen (§ 121 StGB und § 122 StGB)
Sollten Sie spezialisierte Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht benötigen, zögern Sie nicht, sich für eine professionelle Beratung mit uns in Verbindung zu setzen.