Unsere Kompetenzen im Zivil- und Schadenersatzrecht
Wir betrachten Sachverhalte nicht nur durch die „strafrechtliche Brille“, sondern berücksichtigen auch die damit verbundenen zivilrechtlichen Haftungsfragen. Insbesondere bei Wirtschaftsdelikten stellt sich die Frage nach zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen. Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft noch keine Kenntnis vom Verschulden des Täters haben, besteht bei den meisten Delikten im Wirtschaftsstrafrecht die Möglichkeit der Straffreiheit durch tätige Reue (§ 167 StGB). Die Strafbarkeit entfällt, wenn der Täter den durch die Tat verursachten Schaden freiwillig, rechtzeitig und vollständig zurückzahlt. Diese Besonderheit der österreichischen Rechtsordnung an der Schnittstelle zwischen Straf- und Zivilrecht gilt es, strategisch richtig einzusetzen.
Auch während und nach einem Strafverfahren ergeben sich oftmals Fragen des Schadenersatzrechts, die immer mitberücksichtigt werden sollten. Neben der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Privatbeteiligung oder im Zivilprozess sind wir in den folgenden ausgewählten Bereichen des Zivilrechts für Sie tätig:
- Managerhaftung und Geschäftsführerhaftung
- Produkthaftung
- Arzthaftung
- Vertraglicher und deliktischer Schadenersatz
- Amtshaftungsrecht
- Bereicherungsrecht
- Gewährleistungsrecht
- Vertragsrecht
- Erbrecht und Testament
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung uvam.
Ihr Spezialist im Zivilrecht
Rechtsanwalt für Zivilrecht Dr. Elias Schönborn ist ehemaliges Mitglied des renommierten Dispute Resolution Teams bei DORDA und verfügt über umfassende Erfahrung im Zivilprozessrecht und im Schadenersatzrecht. Er vertritt Sie kompetent in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen – sowohl vor Gericht als auch bei außergerichtlichen Verhandlungen.
Sollten Sie spezialisierte Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Zivilrecht benötigen, zögern Sie nicht, sich für eine professionelle Beratung mit uns in Verbindung zu setzen.