- Wirtschaftsstrafrecht
Der Straftatbestand der Veruntreuung nach § 133 StGB ist ein zentrales Delikt im Wirtschaftsstrafrecht. Der Straftatbestand ist verwirklicht, wenn eine Person sich oder einem anderen anvertraute Vermögenswerte zueignet und sich oder einen anderen dadurch unrechtmäßig bereichert. In der Unternehmenspraxis werden…