Vertrauensanwalt für Hinweisgeber­systeme
Vertrauensanwalt für Hinweisgeber­systeme

Ihr Anwalt für interne Hinweisgeber­systeme in Österreich

Dr. Schönborn unterstützt Sie bei Ihrem Hinweisgebersystem als Vertrauensanwalt und Ombudsmann. Er hilft Ihnen bei der Auswahl und Einrichtung des für Sie passenden Hinweisgeber-Meldekanals und begleitet Sie rechtlich bei der Umsetzung. Darüber hinaus unterstützt Sie Dr. Schönborn bei der rechtlichen Analyse von Hinweisen und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Verdachtsmomenten.
Prüfung von Whistleblower-Meldungen: Rechtsanwalt Dr. Schönborn unterstützt interne Meldestellen bei der rechtlichen Analyse von Hinweisen und der Durchführung von Folgemaßnahmen in Wien und ganz Österreich.

Ihr Vertrauensanwalt für Hinweisgebersysteme in Österreich

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, interne Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße im Unternehmen zu ermöglichen. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung eines auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten internen Hinweisgebersystems und helfen Ihnen bei der rechtskonformen Aufarbeitung von einlangenden Hinweisen. Vertraulich, diskret und österreichweit für Ihr Hinweisgebersystem.

Welche Vorteile bietet ein anwaltlicher Ombudsmann für Whistleblowing?

Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen haben oftmals den Wunsch, den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes möglichst unkompliziert und ohne großen Aufwand und Kosten gerecht zu werden. Als auf Whistleblowing spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei der Wahl des für Sie passenden Hinweisgebersystems und prüfen einlangende Hinweise für Sie. Darüber hinaus unterstützt Dr. Schönborn als spezialisierter Anwalt für Hinweisgebersysteme bei der rechtlichen Analyse von Hinweisen. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Verdachtsmomenten.

Wir kooperieren mit verschiedenen Anbietern erstklassiger Hinweisgeber-Lösungen und können aufgrund unserer einschlägigen Erfahrungen und Vergleichswerte einschätzen, welches System für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. Auf dieser Basis beraten wir Sie persönlich und richten das Hinweisgebersystem nach Ihren Vorstellungen rechtskonform für Sie ein. So können Sie sich weiterhin auf Ihre Arbeit konzentrieren und darauf zählen, dass ein vertrauenswürdiger und zur Verschwiegenheit verpflichteter Experte dafür sorgt, dass in Ihrem Unternehmen alle diesbezüglichen Compliance-Vorschriften eingehalten werden.

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Welche Leistungen umfasst die Einrichtung des Hinweisgebersystems inklusive Onboarding?

Folgende Leistungen erbringen wir im Zuge der Einrichtung Ihres Hinweisgebersystems:

  • Empfehlungen zu möglichen Anbietern für Ihren internen Meldekanal
  • Gemeinsame Einrichtung des Hinweisgebersystems nach Ihren Bedürfnissen
  • Persönliche Beratung und Abstimmung inklusive Onboarding
  • Erstellung von wichtigen Begleitdokumenten zur Einführung des Hinweisgebersystems (soweit erforderlich bzw gewünscht):
    • Hinweisgeber-Policy
    • Datenschutz-Folgenabschätzung
    • Entwurf einer Betriebsvereinbarung

Welche Leistungen umfasst die Tätigkeit als Vertrauensanwalt für Hinweisgebersysteme?

Dr. Schönborn steht Ihnen nach Einrichtung des Hinweisgebersystems oder unabhängig davon als Vertrauensanwalt zur Seite. In diesem Zusammenhang bieten wir unter anderem die folgenden Leistungen an:

  • Erreichbarkeit für hinweisgebende Personen über das Hinweisgebersystem
  • Laufende Anpassung an rechtliche Erfordernisse und allgemeine Beratung zum internen Hinweisgebersystem
  • Rechtliche Ersteinschätzung eingehender Hinweise mit Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen
  • Gewährleistung strenger Vertraulichkeitserfordernisse und höchster Datenschutz-Standards

Durch die Beiziehung eines Rechtsanwaltes für Hinweisgebersysteme stellen Sie sicher, dass die laufende Bearbeitung des Systems und die Erstprüfung von Hinweisen reibungslos, zügig und compliant verlaufen und Ihnen zeitnah die rechtlich gebotenen Schritte vorgeschlagen werden.

Auch unabhängig von Ihrem Hinweisgebersystem beraten und vertreten wir Sie gerne in allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Whistleblowing und dem Hinweisgeberschutzgesetz und der einzelfallbezogenen rechtlichen Erstprüfung von Whistleblower-Meldungen.

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

FAQ

  • 1. Warum kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt (Vertrauensanwalt) für den internen Meldekanal zu beauftragen?

    Ein Rechtsanwalt (in diesem Zusammenhang auch Vertrauensanwalt genannt) bringt besondere juristische Expertise in Ihr Unternehmen, unterstützt Sie bei der Einrichtung Ihres Hinweisgebersystems und gewährleistet die vertrauliche und rechtskonforme Bearbeitung von Whistleblower-Hinweisen. Darüber hinaus vermittelt ein Vertrauensanwalt ein zusätzliches Maß an Glaubwürdigkeit und Vertrauen für die hinweisgebenden Personen und hat den Vorteil, dass er keinen Interessenkonflikten unterliegt und unabhängig sowie objektiv handelt.
  • 2. Welche Personen im Unternehmen arbeiten mit dem Vertrauensanwalt zusammen?

    Der Vertrauensanwalt arbeitet in der Regel mit den für Compliance und Recht zuständigen Personen im Unternehmen zusammen und berichtet an diese. Je nach Größe des Unternehmens sind dies typischerweise Personen aus der Compliance-, Rechts- oder Personalabteilung oder die Geschäftsführung selbst. Bei der Zusammenarbeit behält das Unternehmen selbstverständlich die Kontrolle über die Vorgänge.
  • 3. Wie werden Mitarbeiter über das Hinweisgebersystem informiert und geschult?

    Neben der Einrichtung des internen Meldekanals bieten wir auch die Ausarbeitung spezieller Policies an, die beispielsweise aufzeigen, wie ein Hinweis eingebracht werden kann, wie dieser weiter verarbeitet wird und welche Konsequenzen bei einer Falschmeldung drohen. Wenn Sie zusätzlich Interesse an einer auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Mitarbeiterschulung haben, in der unter anderem das Hinweisgebersystem sowie die Rechte und Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erläutert werden, unterstützen wir Sie gerne dabei.
  • 4. Wie profitieren Unternehmen von einem internen Meldekanal?

    Ein internes Meldesystem trägt dazu bei, die Integrität, Transparenz und Compliance im Unternehmen zu stärken. Es ermöglicht die Früherkennung von möglichen Rechtsverstößen und schafft genügend Spielraum, um rasch auf etwaige Hinweise eingehen zu können und größere Krisen bestenfalls zu vermeiden oder zumindest diskret und intern aufzuarbeiten. Darüber hinaus kann eine schnelle Reaktion auf Hinweise das Risiko einer unternehmensstrafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit und die damit verbundenen Haftungsrisiken sowie das Risiko eines Reputationsverlustes verringern.

Haben Sie Fragen zu Hinweisgebers­ystemen oder zur Tätigkeit als Vertrauensanwalt?

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