Ihr Vertrauensanwalt für Hinweisgebersysteme in Österreich
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, interne Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße im Unternehmen zu ermöglichen. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung eines auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten internen Hinweisgebersystems und helfen Ihnen bei der rechtskonformen Aufarbeitung von einlangenden Hinweisen. Vertraulich, diskret und österreichweit für Ihr Hinweisgebersystem.
Welche Vorteile bietet ein anwaltlicher Ombudsmann für Whistleblowing?
Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen haben oftmals den Wunsch, den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes möglichst unkompliziert und ohne großen Aufwand und Kosten gerecht zu werden. Als auf Whistleblowing spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei der Wahl des für Sie passenden Hinweisgebersystems und prüfen einlangende Hinweise für Sie. Darüber hinaus unterstützt Dr. Schönborn als spezialisierter Anwalt für Hinweisgebersysteme bei der rechtlichen Analyse von Hinweisen. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Verdachtsmomenten.
Wir kooperieren mit verschiedenen Anbietern erstklassiger Hinweisgeber-Lösungen und können aufgrund unserer einschlägigen Erfahrungen und Vergleichswerte einschätzen, welches System für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. Auf dieser Basis beraten wir Sie persönlich und richten das Hinweisgebersystem nach Ihren Vorstellungen rechtskonform für Sie ein. So können Sie sich weiterhin auf Ihre Arbeit konzentrieren und darauf zählen, dass ein vertrauenswürdiger und zur Verschwiegenheit verpflichteter Experte dafür sorgt, dass in Ihrem Unternehmen alle diesbezüglichen Compliance-Vorschriften eingehalten werden.
Welche Leistungen umfasst die Einrichtung des Hinweisgebersystems inklusive Onboarding?
Folgende Leistungen erbringen wir im Zuge der Einrichtung Ihres Hinweisgebersystems:
- Empfehlungen zu möglichen Anbietern für Ihren internen Meldekanal
- Gemeinsame Einrichtung des Hinweisgebersystems nach Ihren Bedürfnissen
- Persönliche Beratung und Abstimmung inklusive Onboarding
- Erstellung von wichtigen Begleitdokumenten zur Einführung des Hinweisgebersystems (soweit erforderlich bzw gewünscht):
- Hinweisgeber-Policy
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Entwurf einer Betriebsvereinbarung
Welche Leistungen umfasst die Tätigkeit als Vertrauensanwalt für Hinweisgebersysteme?
Dr. Schönborn steht Ihnen nach Einrichtung des Hinweisgebersystems oder unabhängig davon als Vertrauensanwalt zur Seite. In diesem Zusammenhang bieten wir unter anderem die folgenden Leistungen an:
- Erreichbarkeit für hinweisgebende Personen über das Hinweisgebersystem
- Laufende Anpassung an rechtliche Erfordernisse und allgemeine Beratung zum internen Hinweisgebersystem
- Rechtliche Ersteinschätzung eingehender Hinweise mit Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen
- Gewährleistung strenger Vertraulichkeitserfordernisse und höchster Datenschutz-Standards
Durch die Beiziehung eines Rechtsanwaltes für Hinweisgebersysteme stellen Sie sicher, dass die laufende Bearbeitung des Systems und die Erstprüfung von Hinweisen reibungslos, zügig und compliant verlaufen und Ihnen zeitnah die rechtlich gebotenen Schritte vorgeschlagen werden.
Auch unabhängig von Ihrem Hinweisgebersystem beraten und vertreten wir Sie gerne in allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Whistleblowing und dem Hinweisgeberschutzgesetz und der einzelfallbezogenen rechtlichen Erstprüfung von Whistleblower-Meldungen.