Straf­verteidigung
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Ihr Strafverteidiger in Wien

Als spezialisierter Strafverteidiger in Wien verteidigt Dr. Elias Schönborn Privatpersonen und Unternehmen in allen Phasen eines Strafverfahrens – von der ersten Ermittlungsmaßnahme bis zum Rechtsmittel. Frühzeitige Strafverteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen ist der wirksamste Schutz vor irreparablen wirtschaftlichen und persönlichen Folgen.
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Strafrechtliche Vorwürfe? Vertrauen Sie auf einen spezialisierten Strafverteidiger

Strafrechtliche Vorwürfe können schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Eine versäumte Frist, ein unvorbereiteter Auftritt vor Polizei oder Gericht oder ein einziger unbedachter Satz in einer Vernehmung – all das kann das Strafverfahren entscheidend beeinflussen. Je früher ein Strafverteidiger eingebunden wird, desto größer sind die Chancen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, ein Freispruch oder eine Diversion erfolgt oder das Strafmaß deutlich reduziert wird.

Unsere Schwerpunkte der Strafverteidigung im Überblick

Wir helfen Ihnen in den unterschiedlichsten Situationen im Rahmen der Strafverteidigung, beispielsweise in folgenden Situationen:

  • Strafanzeige, Strafantrag und Anklageschrift – sofortige Aktendurchsicht und Abgrenzung der wesentlichen be- und entlastenden Aspekte, Sicherung Ihrer Verteidigungsrechte und Entwicklung einer tragfähigen Strategie nach höchsten juristischen Standards.
  • Ladung zur Beschuldigtenvernehmung oder zur Hauptverhandlung –  sorgfältige Vorbereitung, Einschätzung der Chancen und Risiken auf Basis unserer langjährigen Erfahrungswerte und persönliche Begleitung zu jedem Termin.
  • Festnahme, Untersuchungshaft, Sicherstellung – rasche Intervention, Prüfung der Freiheitsentziehung und rasche Einbringung der erforderlichen Anträge.
  • Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde – auch nach einer Verurteilung begleiten wir Sie kompetent im gesamten Rechtsmittelverfahren, um eine Aufhebung des Urteils oder eine spürbare Reduktion der Strafe zu erwirken.

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Proaktive Verfahrensgestaltung

Nach erhaltener Akteneinsicht analysieren wir die Beweislage und gestalten das Ermittlungsverfahren aktiv mit – durch fundierte Schriftsätze, gezielte Beweisanträge und konsequenten Rechtsschutz gegen unverhältnismäßige Maßnahmen.

Vermeidung einer Hauptverhandlung als Ziel unserer Strafverteidigung

Wir haben stets die persönliche Situation unserer Mandanten im Blick und wissen, dass ein Strafverfahren für Beschuldigte nicht nur belastend, sondern auch rufschädigend sein kann. Ziel unserer Strafverteidigung ist es daher, auf diskrete Weise eine möglichst frühzeitige Beendigung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen, ohne dass es zu einer öffentlichen – und oftmals stigmatisierenden – Hauptverhandlung kommt.

Strafverteidiger Dr. Elias Schönborn erarbeitet mit Ihnen eine schriftliche Stellungnahme, die nicht nur Ihren Prozessstandpunkt, sondern auch wichtige rechtliche Ausführungen für die Strafverfolgungsbehörden enthält.

Spezialisierter Strafverteidiger

Als hochspezialisierte Strafrechtskanzlei haben Strafverteidiger Dr. Schönborn und sein Team sich auf zahlreiche Teilbereiche des Strafrechts spezialisiert, darunter

Dr. Schönborn veröffentlicht regelmäßig zu strafrechtlichen Fragestellungen, hält Fachvorträge und ist Mitglied der European Criminal Bar Association (ECBA), der Austrian White Collar Crime Association (AWCCA), der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (Wistev), der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV), der Rechtsanwaltskammer Wien (RAK Wien) sowie dem Österreichischen Rechtsanwaltsverein (ÖRAV).

Digitale Strafverteidigung – österreichweit

Elektronische Akten, Videokonferenzen und die digitale Einbringung von Schriftsätzen ermöglichen eine effiziente Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren unabhängig vom Standort. Daher vertreten wir unsere Mandanten in ganz Österreich.

Vertrauliche Erstberatung

Vertrauen Sie Ihr Strafverfahren nicht dem Zufall an. Vereinbaren Sie eine vertrauliche Erstberatung mit unserem Team, bei der Sie in einem geschützten Rahmen eine fundierte Einschätzung Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten erhalten.

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

FAQ

  • 1. Ich habe von der Polizei eine Ladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten. Was sollte ich beachten?

    Vor einer Vernehmung ist es wichtig, den gesamten Strafakt und die Vorwürfe im Detail zu kennen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, Akteneinsicht zu nehmen, wovon Sie jedenfalls Gebrauch machen sollten. Das Recht auf Akteneinsicht kann auch ein Rechtsanwalt unkompliziert für Sie ausüben. Sie haben auch das Recht, Ihrer Vernehmung einen Rechtsanwalt beizuziehen, mit dem Sie vorher Rücksprache halten dürfen. Sie dürfen sich während des gesamten Verfahrens von einem Rechtsanwalt verteidigen lassen und Ihre Rechte durch diesen ausüben lassen. Bevor Sie Angaben in einer Vernehmung als Beschuldigter gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen, sollten Sie sich mit einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt gründlich auf die Vernehmung vorbereiten.
  • 2. Muss ich aussagen oder kann ich auch eine schriftliche Stellungnahme vorlegen?

    Als Beschuldigter dürfen Sie nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Es steht Ihnen jederzeit frei, auszusagen oder die Aussage zu verweigern. Es gilt die Unschuldsvermutung. In der Praxis empfiehlt es sich oftmals, mit Unterstützung eines Strafverteidigers eine sorgfältig aufbereitete schriftliche Stellungnahme zu erstellen, auf die Sie auch während Ihrer Vernehmung im Ermittlungsverfahren verweisen können. Auf diese Weise kann Ihr Standpunkt überzeugend dargestellt werden, ohne dass Sie in einer Stresssituation vor der Polizei zu den Vorwürfen aussagen müssen.
  • 3. Was ist eine Diversion?

    Wenn das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt wird, ist für Beschuldigte eine Diversion im Ermittlungsverfahren der günstigste und sicherste Verfahrensausgang, da auf diese Weise das Verfahren mit keiner Verurteilung durch ein Strafgericht endet. Voraussetzung für eine diversionelle Erledigung ist unter anderem, dass der Beschuldigte die Verantwortung für die Tat übernimmt, die Tat bei Vorwürfen gegen Erwachsene nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bedroht ist, und die Schuld des Beschuldigten nicht als schwer anzusehen ist.

    Die Staatsanwaltschaft kann bei Vorliegen der Diversionsvoraussetzungen beispielsweise vorschlagen, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrags, Erbringung gemeinnütziger Leistungen oder andere Maßnahmen einzustellen oder unter Setzung einer Probezeit von der Verfolgung vorläufig zurücktreten. Ein Hauptvorteil der Diversion ist, dass der Beschuldigte keinen Eintrag im Strafregister erhält und nicht als vorbestraft gilt. Eine Diversion kann auch vom Gericht in der Hauptverhandlung gewährt werden.
  • 4. Welche Besonderheiten gibt es bei der Verteidigung von Unternehmen?

    Bei der Verteidigung von Unternehmen im Zuge des Unternehmensstrafrechts kann das Verfolgungsermessen der Staatsanwaltschaft einen wesentlichen Anreiz darstellen, das Compliance-Management-System zu verbessern. Wenn die Verteidigungsstrategie einer sogenannten Compliance-Defense gewählt wird, sollte über den Verteidiger früh Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen werden, um die Möglichkeiten in diese Richtung auszuloten. Wenn im konkreten Einzelfall nach Abwägung sämtlicher Umstände eine Compliance Defense vielversprechend erscheint, empfiehlt es sich, in weiterer Folge die wesentlichen Unterlagen, wie beispielsweise Compliance-Dokumentationen, Berichte zu internen Untersuchungen oder den Nachweis einer Schadensgutmachung möglichst früh an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln, um die Wahrscheinlichkeit eines Zurücktretens von der Verfolgung zu erhöhen. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft nicht von der Verfolgung zurücktritt, stellt ein positives Nachtatverhalten und ein Nachschärfen von Compliance-Strukturen im Unternehmen einen wesentlichen Milderungsgrund dar und kann auch bei einer möglichen Diversion gegen den Verband berücksichtigt werden.
  • 5. Wann sollte ich einen Strafverteidiger beiziehen?

    Wenn Sie Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind oder gegen Sie eine Anklage oder ein Strafantrag eingebracht wurde, empfiehlt es sich, rasch einen Strafverteidiger zu konsultieren. Dieser kann Sie bereits zu Beginn des Strafverfahrens unterstützen und Sie über das weitere rechtliche Vorgehen informieren. Spezialisierte Strafverteidiger verfügen über umfassende strafrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen im Strafverfahren und können Ihnen helfen, die notwendigen Schritte zu setzen und Anträge zu stellen, um den bestmöglichen Verfahrensausgang zu erreichen.
    Der Staat misst der professionellen Verteidigung strafrechtlich Beschuldigter durch einen Verteidiger so große Bedeutung bei, dass in vielen Verfahrensabschnitten und Verfahrensarten die Beiziehung eines Verteidigers sogar zwingend vorgeschrieben ist (sog. notwendige Verteidigung nach § 61 StPO). Dies ist beispielsweise der Fall bei Beschuldigten in Untersuchungshaft, in der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht als Geschworenen- oder Schöffengericht oder im Einzelrichterverfahren vor dem Landesgericht, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren droht. Unabhängig davon empfiehlt sich grundsätzlich in jedem Strafverfahren die Beiziehung eines Strafverteidigers, um den oft existenzbedrohenden Folgen eines Strafverfahrens professionell begegnen zu können.

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