Ihr Rechtsanwalt für internationales Strafrecht
Das internationale Strafrecht erfasst grenzüberschreitende Sachverhalte. Darüber hinaus haben die in Österreich im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auch bei rein innerstaatlichen Sachverhalten unmittelbare Auswirkungen auf das österreichische Strafrecht. Hinzu kommt, dass die EU nicht nur ihre Kompetenzen im Bereich des Strafprozessrechts laufend ausweitet, sondern mittlerweile auch zunehmend die Rahmenbedingungen für das materielle Strafrecht vorgibt. Das Rechtsgebiet entwickelt sich rasant.
Rechtsanwalt für internationales Strafrecht Dr. Elias Schönborn ist im Bereich der Strafverteidigung im in diesem Bereich tätig und verfasst Rechtsgutachten zu diesbezüglichen Fragestellungen. Da viele Unternehmen global tätig sind, liegt der Fokus hier vor allem auf Fragestellungen des internationalen Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensstrafrechts.
Unsere Tätigkeitsbereiche
Im Bereich des internationalen Strafrechts sind wir vor allem in den folgenden Bereichen tätig:
- Strafrechtliche Beratung und Vertretung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Strafverteidigung in Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft, etwa wegen Vorwürfen des ausgabenseitigen Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (§ 168f StGB) oder der missbräuchlichen Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (§ 168g StGB)
- Beratung und Vertretung in Rechtshilfeverfahren und bei Fragen zur Beschaffung von Beweismitteln im Ausland
- Verteidigung im Zusammenhang mit einem Europäischen Haftbefehl oder einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- Verteidigung in Auslieferungsverfahren
- Beratung und Vertretung von international tätigen Unternehmen zu Compliance-Aspekten in Bezug auf das österreichische und internationale Strafrecht
- Klärung der Frage, ob österreichische Strafgesetze anwendbar sind und welche staatlichen Behörden bei grenzüberschreitenden Wirtschaftsdelikten und im Bereich des IT-Strafrechts zuständig wären
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können wir auf ein breites Netzwerk renommierter Strafrechtsexperten zurückgreifen, mit denen wir unter anderem in der European Criminal Bar Association (ECBA) verbunden sind.
Nutzen Sie die Expertise eines erfahrenen Anwalts für internationales Strafrecht, um grenzüberschreibende rechtliche Fragen effektiv zu adressieren und kontaktieren Sie uns.