Typische Fälle im IT-Strafrecht
Das IT-Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Sachverhalten, denen der Bezug zur Informationstechnologie und oftmals ein Bezug zum Internet gemeinsam ist. Zu den typischen Fallkonstellationen zählen beispielsweise:
- Hackerangriffe und widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem (§ 118a StGB)
- Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems (§ 126b StGB)
- Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten (§ 126c StGB)
- Datenbeschädigung und Datendiebstahl (§ 126a StGB)
- Online-Betrug und Phishing (§ 146 StGB und § 147 StGB)
- Social-Engineering-Angriffe und CEO Fraud
- Datenfälschung (§ 225a StGB)
- Missbräuchliches Abfangen von Daten (§ 119a StGB)
- Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses (§ 123 StGB)
- Verbreitung von Schadsoftware wie Viren und Ransomware
- Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung im Internet (§ 111 StGB und § 152 StGB)
- Missbrauch von persönlichen Daten und Identitätsdiebstahl
- Strafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (AI)
Unsere Expertise im Bereich Cybercrime
Rechtsanwalt für IT-Strafrecht Dr. Elias Schönborn verfügt über langjährige Verteidigungs- und Beratungserfahrung im Bereich Cybercrime. Im Zuge der Strafverteidigung verteidigt er Sie bundesweit gegen strafrechtliche Vorwürfe im Bereich des IT-Strafrechts oder hilft Ihnen, als geschädigtes Unternehmen Ihre Rechte im Strafverfahren als Privatbeteiligter oder in einem Zivilverfahren durchzusetzen. Im Bedarfsfall können wir auf unser umfassendes Netzwerk an hochspezialisierten IT-Forensikern und Experten im Bereich Krisenkommunikation zurückgreifen.
Strafrecht und künstliche Intelligenz (KI)
Künstliche Intelligenz (KI) macht nicht nur unzählige Prozesse wesentlich effizienter, sondern kann auch als Werkzeug bei strafbaren Handlungen im Bereich Cybercrime oder bei der Vor- bzw Nachbearbeitung von Taten eingesetzt werden. Zugleich ermöglicht KI neue Wege, um strafbare Handlungen aufzuklären. Als moderne Rechtsanwaltskanzlei beobachten wir die Entwicklungen auf dem sich rasant entwickelnden Gebiet der Künstlichen Intelligenz sehr genau, um eine bestmögliche Beratung im Bereich Cybercrime gewährleisten zu können.
Führende Publikationen zum IT-Strafrecht
Unsere strafrechtliche Expertise im Bereich Cybercrime wird durch zahlreiche Fachpublikationen belegt (vgl. zuletzt etwa Schönborn/Steinhofer, Kapitel „Einbindung der Polizei“ und „Strafrechtliche Zulässigkeit von Lösegeldzahlungen“ in Anderl (Hrsg), Cybercrime, 2023). Für die strafprozessuale Abhandlung im Bereich IT-Strafrecht zum Thema „Dürfen Strafverfolgungsbehörden Beschuldigte zur (biometrischen) Entschlüsselung von Endgeräten zwingen?“ wurde Dr. Schönborn und Univ.-Ass. Mag. Leo Seidl im Jahr 2022 vom Verlag Österreich der Förderpreis der Juristischen Blätter verliehen.
Wenn Sie rechtlichen Herausforderungen im IT-Sektor gegenüberstehen und eine kompetente Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im IT-Strafrecht benötigen, zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen.