Rasche Hilfe bei zivilrechtlichen Haftungsfragen
Zahlreiche zivilrechtliche Auseinandersetzungen beginnen mit einem Aufforderungsschreiben: Patientenseitig wird beispielsweise die Herausgabe der Dokumentation gefordert, ein Behandlungsfehler behauptet und Schadenersatz und Schmerzengeld verlangt. Gerade in dieser frühen Phase werden die entscheidenden Weichen gestellt.
Wir begleiten Sie vom ersten bis zum letzten Schritt und prüfen die Ausgangslage, bereiten den Sachverhalt strukturiert auf und prüfen Ihre rechtlichen Chancen und Risiken. Zudem übernehmen wir die strategische Kommunikation mit der Gegenseite und der Versicherung. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch nach Einbringung einer Klage in einem zivilgerichtlichen Verfahren und schützen Ihre rechtlichen Interessen umfassend, erforderlichenfalls auch im Rechtsmittelverfahren.
Folgende Aspekte sind regelmäßig in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen im Medizinrecht relevant:
- Schmerzengeld für physische und psychische Schmerzen,
- Schadenersatz, vor allem für Heilungskosten und Verdienstentgang,
- Feststellungsbegehren für mögliche zukünftige Schäden,
- Aufwendige Beweisverfahren (Zeugen, Urkunden, regelmäßig medizinische Sachverständigengutachten),
- Erhebliches Kostenrisiko (va Gerichts- und Gutachterkosten),
- Versicherungsrechtliche Fragen (Deckung, Obliegenheiten, Regress).
Medizinstrafrecht: Vom Vorwurf zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Medizinrechtliche Konflikte können auch eine medizinstrafrechtliche Dimension entwickeln – teilweise parallel zum Zivilverfahren oder auch als dessen Auslöser. Typisch sind Konstellationen, in denen aus einem Behandlungsgeschehen oder organisatorischen Abläufen strafrechtliche Vorwürfe abgeleitet werden, etwa:
- Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung nach einem vermeintlich fehlerhaften Behandlungsverlauf oder Sorgfaltswidrigkeiten bezüglich der Aufsicht bzw Organisationsfragen;
- Vorwürfe des Abrechnungsbetrugs aufgrund vermeintlich unrichtiger Leistungsdarstellung gegenüber einem Kostenträger,
- Vorwürfe der Korruption oder der rechtswidrigen Zuwendungen an Angehörige der Gesundheitsberufe.
Je nach Vorwurf reichen die Risiken in einem Strafverfahren von Beschuldigtenvernehmungen und Hausdurchsuchungen der ärztlichen Praxis und damit verbundenen Beschlagnahmen von Daten und Datenträgern bis zur Hauptverhandlung nach Einbringung einer Anklageschrift und möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ein Strafverfahren wird regelmäßig von erheblichen Reputationsschäden und praktischen Folgen für die Berufsausübung aufgrund des Disziplinarrechts begleitet.
Entscheidend ist eine einheitliche Verteidigungsstrategie: Schritte im Zivilverfahren oder Disziplinarverfahren dürfen die strafrechtliche Position nicht ungewollt schwächen; umgekehrt dürfen strafrechtliche Schritte die Position im Zivil- oder Disziplinarverfahren nicht beeinträchtigen. Rechtsanwalt Dr. Elias Schönborn koordiniert aufgrund seiner umfassenden Erfahrung in diesem komplexen Rechtsgebiet die jeweiligen Verfahren so, dass Sie in sämtlichen Strängen konsistent, rechtlich abgesichert und strategisch sinnvoll agieren. Sämtliche Vertretungshandlungen werden mit einem Blick auf die Gesamtsituation gesetzt, sodass Ihre Chancen für einen positiven Ausgang sämtlicher Verfahren maximiert werden.
Typische Fallkonstellationen im Medizinrecht
Sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Problemstellungen im Medizinrecht ergeben sich in der Praxis regelmäßig aus Komplikationen, möglichen Sorgfaltswidrigkeiten, Kommunikationsproblemen, Organisationsfragen oder Dokumentations- und Abrechnungsthemen.
Typische Konstellationen sind insbesondere:
- Behandlungsfehler: Behandlungsfehler können beispielsweise auf medizinisch nicht indizierten Entscheidungen, nicht lege artis erfolgten Behandlungen, Komplikationen beim Behandlungsverlauf sowie Fehlern im Rahmen von Delegationen basieren.
- Vernachlässigung von Dokumentationspflichten: Die Dokumentation muss vollständig, zeitlich und fachlich nachvollziehbar und personalisiert erfolgen. Zudem stellen sich oft Fragen bezüglich der Herausgabepflicht von Behandlungsunterlagen.
- Organisationsverschulden: Risikoerhöhende Umstände sind insbesondere unzureichende organisatorische Vorkehrungen, intransparente interne Abläufe in Ordinationen oder Krankenhäusern, unklare Zuständigkeitsverteilungen und eine mangelhafte Fehlerkultur. Bei Verbänden wie beispielsweise Krankenanstalten oder Gruppenpraxen kann bei Vestößen auch eine unternehmensstrafrechtliche Verantwortlichkeit drohen.
- Abrechnungsfehler: Honorardiskussionen, Rückforderungsansprüche und strafrechtliche Verdachtslagen rund um Abrechnung und erbrachte Leistungen entstehen oft als Resultat lückenhafter Dokumentation, aber auch bei Täuschungsvorwürfen. Wir prüfen in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit einer Strafaufhebung im Rahmen der tätigen Reue.
Wenn Sie mit einem Aufforderungsschreiben, einer zivilrechtlichen Klage, disziplinarrechtlichen Vorwürfen oder einer strafrechtlichen Anzeige konfrontiert sind oder selbst Ansprüche durchsetzen möchten, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen Ihnen, rasch Klarheit zu gewinnen und die nächsten Schritte strategisch richtig zu setzen.