Disziplinarrecht
Ihre Kanzlei für Strafrecht, Whistleblowing & Compliance

Ihr Rechtsanwalt für Disziplinarrecht

Das Disziplinarrecht regelt, wie Dienstpflichtverletzungen, Berufsrechtsverstöße oder auch sonstiges allgemeines Fehlverhalten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen geahndet wird. Betroffen sind insbesondere Beamte sowie Angehörige von Kammerberufen – etwa Ärzte, Zahnärzte Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder und Notare. Rechtsanwalt Dr. Elias Schönborn ist Spezialist für Disziplinarrecht und berät und vertritt seine Mandanten österreichweit in diesem Rechtsgebiet.
Als Kanzlei für Strafverteidigung vertretenwir unsere Mandanten in allen Stadien eines Strafverfahrens- vom Ermittlungsverfahren bis zur Gerichtsverhandlung. Ihr Anwalt für Strafverteidigung! Strafverteidiger Dr. Elias Schönborn

Rasche Hilfe bei Disziplinarverfahren vor Kammern und Dienstbehörden

Wir vertreten Sie in allen Verfahrensstadien eines Disziplinarverfahrens: Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur allfälligen Durchsetzung von Rechtsmitteln. Dabei entwickelt Dr. Elias Schönborn für Sie eine Sofortanalyse der Ausgangslage, eine Risikobewertung und eine Strategie, übernimmt die Kommunikation gegenüber Kammern, Disziplinarorganen und Dienstbehörden und bewahrt Sie durch ein abgestimmtes Vorgehen vor einer vermeidbaren unbeabsichtigten Selbstbelastung.

Typische Fallkonstellationen im Disziplinarrecht

Disziplinarverfahren entstehen in der Praxis oft aus Beschwerden, Hinweisgebermeldungen oder aus Anlass eines Strafverfahrens. Ausgangslagen können beispielsweise sein:

  • Ärzte, Zahnärzte und andere Gesundheitsberufe: Vorwürfe rund um Aufklärungspflichten oder Sorgfalts-, Dokumentations-, Berufs- und Standespflichten, Werbung/Außenauftritt, Umgang mit Patientendaten, Abrechnungsbetrug, Korruption oder Vorwürfe im Umfeld von Behandlungsfehlern, Organisationsabläufen uvam.
  • Apotheker: Fragen der Berufsausübung, Dokumentations- und Sorgfaltspflichten, Abrechnungsbetrug, Abgabepraxis, Compliance-Themen, Zusammenarbeit mit Dritten, Korruptionsvorwürfe usw.
  • Beamte: Dienstpflichtverletzungen, Nebentätigkeiten, Umgang mit Ressourcen, Pflichtenkollisionen, Vorwürfe im Zusammenhang mit Amtsausübung oder dienstlichem Verhalten, Amtsmissbrauch etc.
  • Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder: Verschwiegenheit, Treuhand- und Vermögensverwaltung, Interessenkonflikte, Verstöße gegen das Ansehen des Standes usw.

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Welche Strafen drohen im Disziplinarverfahren?

Je nach Berufsgruppe und Rechtsgrundlage ist eine Bandbreite an möglichen Konsequenzen möglich:

  • Verweise bzw Ermahnungen,
  • Geldbußen und weitere Kostenfolgen (zB Kürzung der Bezüge),
  • Auflagen (zB organisatorische Maßnahmen, Fortbildungen, Nachweise),
  • (Vorläufige) Suspendierung oder Einschränkung der Tätigkeit,
  • Entlassung bzw Verlust/Entzug der Berufsberechtigung.

Oft sind die damit einhergehenden Folgen mindestens so belastend wie die eigentliche Sanktion: Reputationsschäden, Auswirkungen auf die Berufsausübung, Versicherungsfragen sowie langfristige Karrierefolgen.

Disziplinarrecht und Strafverfahren

Besonderes Augenmerk legen wir auf die Koordination mit allfälligen parallelen Strafverfahren. Häufig ist es der Fall, dass eine vorgeworfene Straftat zeitgleich eine Dienstpflichtverletzung darstellt. Wir stellen sicher, dass Ihre Verteidigung in beiden Verfahren abgestimmt erfolgt und keine unbedachten Schritte in dem einen Verfahren das andere negativ beeinflussen.

Insbesondere im Falle einer Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann dies zur Folge haben, dass auch disziplinarrechtliche Verfahren nicht weiterverfolgt oder gar nicht erst eingeleitet werden. Auch im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung beraten wir Sie umfassend über die disziplinarrechtlichen Konsequenzen und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre beruflichen Interessen bestmöglich zu wahren.

Unsere Schwerpunkte im Disziplinarrecht

  • Vertretung in Disziplinarverfahren gegen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker,
  • Verteidigung in Disziplinarverfahren gegen Beamte (insbesondere Verfahren vor der Bundesdisziplinarbehörde),
  • Standesrechtliche Verfahren für Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder.

Wenn Sie mit Herausforderungen im Bereich des Disziplinarrechts konfrontiert sind und rasch Klarheit und rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte strategisch richtig zu setzen.

Dr. Elias Schönborn als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien.

Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

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