Criminal Compliance

Eine Roadmap für Unternehmen

In einer sich ständig wandelnden regulatorischen Landschaft ist es für Unternehmen unerlässlich, auch das Strafrecht im Auge zu behalten. Dabei geht es nicht nur darum, aktuellen Straftaten entgegenzuwirken, sondern vor allem auch präventiv sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Führungskräfte zu keinem Zeitpunkt strafrechtliche Grenzen überschreiten. In diesem Zusammenhang gewinnt das Thema „Criminal Compliance“ zunehmend an Bedeutung.

Die Definition von Compliance im rechtlichen Kontext bezieht sich auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien durch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Grundlage für ein effektives Criminal Compliance Management ist die Schaffung eines Bewusstseins für strafrechtliche Risiken und die sich daraus ergebenden Pflichten. Das Strafrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet laufenden Novellierungen ausgesetzt und entwickelt sich ständig weiter. Daher müssen auch die Compliance-Maßnahmen laufend angepasst werden.

Compliance-Management-System

Für den Aufbau eines erfolgreichen Compliance-Management-Systems (CMS) ist es zunächst notwendig, die potenziellen Risikobereiche innerhalb des Unternehmens zu identifizieren. Dabei wird analysiert, in welchen Geschäftsbereichen, Prozessen und Praktiken ein erhöhtes Risiko für strafrechtlich relevantes Fehlverhalten besteht. Mögliche Risikoindikatoren für mögliche Strafrechts-Verstöße sind beispielsweise Interessenkonflikte, Scheinverträge und Scheinrechnungen sowie fehlende Kontrollstrukturen. Typische Strafbarkeitsrisiken im Wirtschaftsstrafrecht und im Unternehmensstrafrecht ergeben sich dadurch zB aufgrund der Straftatbestände des Betrugs, der Untreue, der Veruntreuung sowie Bestechlichkeit und Bestechung – um nur einige wenige zu nennen.

Viele Unternehmen verfügen über keinen „Inhouse-Strafrechtler“ und ziehen bei der Analyse ihrer strafrechtlichen Risiken spezialisierte Experten zur Präventivberatung und Optimierung der strafrechtlichen Compliance bei. Im Anschluss an die Risikoanalyse sollten klare Richtlinien und Verfahren entwickelt werden, um diese Risiken zu minimieren. Dies kann die Einführung von Mitarbeiterschulungen, regelmäßige Audits sowie der Einführung eines internen Hinweisgebersystems umfassen. Dadurch können Problemfelder und mögliche Rechtsverstöße schnell erkannt und gemeldet werden.

Ebenso wichtig wie die Einführung ist die laufende Überwachung und Anpassung der genannten Compliance-Maßnahmen. Das Compliance-Management-System sollte daher nicht als einmalige Aufgabe, sondern als fortlaufender Prozess verstanden werden.

Die Bedeutung von Aus- und Weiterbildung

Ein effektives Compliance-System ist nur so gut wie die Mitarbeiter, die es umsetzen. Schulungen und externe Fortbildungen sind daher von zentraler Bedeutung. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – von der Geschäftsführung bis hin zu Berufseinsteigern – sollten in den Grundsätzen der Compliance und den spezifischen Strafbarkeitsrisiken ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs geschult werden. Bei der Ausarbeitung und Implementierung von Compliance-Richtlinien (Code of Conduct) und Mitarbeiterschulungen kann es ratsam sein, einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Dadurch kann sichergestellt werden, dass alle relevanten rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden und das Unternehmen bestmöglich gegen rechtliche Risiken gewappnet ist.

Neben der Vermittlung von Kenntnissen über strafrechtliche Grenzen spielt auch die Unternehmenskultur eine zentrale Rolle in den Mitarbeiterschulungen. Im Sinne des Prinzips „Tone-from-the-Top“ sollte die Unternehmensleitung die Werte des Unternehmens klar kommunizieren und betonen, dass Integrität und rechtlich einwandfreies Verhalten erwartet werden und es hier keinen Spielraum gibt. Gleichzeitig sollte es klare Konsequenzen für Fehlverhalten geben.

Internes Hinweisgebersystem

Whistleblower-Systeme, die es Mitarbeitern ermöglichen, vertraulich auf mögliches Fehlverhalten hinzuweisen, sind ein weiteres zentrales Element eines robusten Criminal Compliance Systems. Mit der Einführung eines Hinweisgebersystems zeigt das Unternehmen nicht nur, dass es Fehlverhalten ernst nimmt, sondern bietet auch einen geschützten Kanal, über den Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen abgegeben werden können. Seit 2023 sind Unternehmen in Österreich mit 50 oder mehr Beschäftigten aufgrund des Hinweisgeberschutzgesetzes (HSchG) verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Durch einen effizienten internen Meldekanal sinkt auch das Risiko, dass ein Hinweisgeber einen Hinweis bei einer sogenannten „externen Stelle“ – etwa dem BAK oder der WKStA – einbringt.

Damit ein Whistleblower-System wirksam ist, muss das Unternehmen sicherstellen, dass einlangende Hinweise ernst genommen und gründlich untersucht werden. Gleichzeitig müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf vertrauen können, dass sie aufgrund einer Meldung nicht benachteiligt werden und dass ihre Hinweise vertraulich behandelt werden. Wenn Hinweisgeber dies wünschen, sollte ihnen auch die Möglichkeit eingeräumt werden, einen anonymen Hinweis abzugeben. Einlangende Hinweise sollten mit hoher Sorgfalt geprüft und insbesondere auch auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft werden. Im Bedarfsfall sollte eine interne Untersuchung eingeleitet werden.

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

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FAZIT

Strafrechtliche Fallstricke müssen früh erkannt werden. Im Bedarfsfall ist das eigene Compliance-Management-System aufzustocken. Ein auch am Strafrecht orientiertes Compliance-System dient nicht nur dem Schutz des Unternehmens vor rechtlichen Konsequenzen. Es ist auch ein Signal an Kunden, Geschäftspartner und Investoren, dass das Unternehmen Compliance in jeder Hinsicht ernst nimmt.

Durch die kontinuierliche Anpassung an neue rechtliche Rahmenbedingungen und den Fokus auf regelmäßige Mitarbeiterschulungen und Compliance-Awareness können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen strafrechtliche Risiken minimieren und zugleich ihr Compliance-System auf das nächste Level anheben.

Wenn Sie Fragen zu Criminal Compliance haben oder Unterstützung durch eine erfahrene Kanzlei benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.
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