Das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) beruht auf der Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 und hat das Ziel, Whistleblower bei Hinweisen auf bestimmte Rechtsverstöße zu schützen. Die Schutzwirkungen des HSchG greifen jedoch nur im Rahmen des gesetzlichen Anwendungsbereichs, der viele Hinweise auf (strafrechtlich relevante) Missstände…