Haben Sie bereits eine Ladung als Angeklagter zur Hauptverhandlung erhalten oder steht die Anberaumung der Hauptverhandlung kurz bevor? Fragen Sie sich, was Sie erwartet und wie Sie sich bestmöglich vorbereiten und verteidigen können?
Die Strafverteidigung in der Hauptverhandlung ist aus Sicht des Angeklagten und des Rechtsanwalts der entscheidendste Punkt des Strafverfahrens. Gleichzeitig handelt es sich um die Phase, in der eine professionelle, engagierte Vertretung den größten Unterschied macht. Hier werden Zeugen befragt, Sachverständigengutachten erörtert und Plädoyers gehalten. Die Grundlage für ein gutes Ergebnis liegt in einer sorgfältigen Vorbereitung: akribisches Aktenstudium, Entwicklung der bestmöglichen Strategie und überzeugendes Auftreten. Wir vertreten Sie vor den Bezirksgerichten, dem Landesgericht für Strafsachen Wien und österreichweit vor allen zuständigen Strafgerichten.
Kontaktieren Sie uns, sobald die Hauptverhandlung terminiert ist, oder bestenfalls bereits zuvor. Wir melden uns rasch zurück und besprechen den weiteren Ablauf.
Wir sichten alle Unterlagen aus anwaltlicher Sicht, entwickeln die Verhandlungsstrategie und bereiten Sie bestmöglich auf den Gerichtstermin vor.
Wir treten engagiert und vorbereitet in der Hauptverhandlung auf – und begleiten Sie bis zum Urteil.
Ausgangssituation: Dem Mandanten, einem Wissenschaftler, wurden 8 unterschiedliche Anklagefakten vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung hätten ihm bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe gedroht.
Herausforderung: 6 Zeugen belasteten den Mandanten schwerwiegend.
Lösungsweg: Durch akribisches Aktenstudium und die Auswertung von tausenden Seiten an Chat-Nachrichten gelang es, gravierende Widersprüche in den Angaben der Zeugen aufzuzeigen. Durch kritische Fragestellung im Rahmen unserer Verteidigung konnten die Angaben der Zeugen widerlegt werden.
Ergebnis: Freispruch in der Hauptverhandlung von sämtlichen Anklagefakten.
Ausgangssituation: Der Mandantin wurde zur Last gelegt, erhebliche Mengen von Waren im Internet unter Verwendung eines falschen Namens bestellt und nicht bezahlt zu haben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die IP-Adresse der Mandantin für die Tat verwendet wurde.
Herausforderung: Nachvollziehbare Darlegung, wie die wahren Täter die IP-Adresse der Mandantin verwenden konnten.
Lösungsweg: Umfassende Gegenäußerung zum Strafantrag und präzise Vorbereitung auf die Hauptverhandlung gemeinsam mit der Mandantin.
Ergebnis: Freispruch in der Hauptverhandlung.
Ausgangssituation: Unserem Mandanten, einem Universitätsprofessor, wurde von seiner Ex-Frau vorgeworfen, sie im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung bei dem Versuch, sein Mobiltelefon wieder an sich zu nehmen, körperlich verletzt zu haben.
Herausforderung: Im Zentrum der Verteidigung stand die kritische Auseinandersetzung mit der Glaubwürdigkeit und Konsistenz der Angaben der Belastungszeugin.
Lösungsweg: Einbringen einer detaillierten Gegenäußerung mit Hinweisen zur Vorgeschichte und den nicht nachvollziehbaren Vorwürfen, die auch in der Person der Anzeigerin lagen.
Ergebnis: Der Mandant wurde im Rahmen der Hauptverhandlung freigesprochen.
In der Hauptverhandlung werden die Anklagepunkte mündlich verhandelt: Der Angeklagte und Zeugen werden befragt, Sachverständige erörtern ihre Gutachten, Beweise werden aufgenommen und die Verfahrensbeteiligten halten ihre Plädoyers. Am Ende fällt das Gericht sein Urteil.
Als Angeklagte/r haben Sie das Recht zu schweigen. Sie können aussagen, müssen es aber nicht. Wir beraten Sie im Vorfeld eingehend dazu, ob und wie eine Aussage in Ihrer konkreten Situation sinnvoll ist.
Nach der Urteilsverkündung besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel anzumelden – insbesondere Berufung bzw. Nichtigkeitsbeschwerde. Die Frist zur Anmeldung der Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde beträgt lediglich drei Tage nach der mündlichen Urteilsverkündung; wir empfehlen daher, sofort nach der Verhandlung das weitere Vorgehen zu besprechen. Einen Überblick über alle Möglichkeiten bietet unser Blogartikel Rechtsmittel im Strafrecht.