Allgemeines Strafrecht
Allgemeines Strafrecht

Ihr Anwalt für Strafrecht in Wien

Strafrechtliche Vorwürfe stellen eine belastende Situation dar. Als auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei liegt unser Schwerpunkt auf der Verteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen gegen strafrechtliche Vorwürfe. Unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Elias Schönborn bieten wir umfassende Unterstützung in strafrechtlichen Angelegenheiten in Wien und ganz Österreich. Wir stehen Ihnen in herausfordernden Zeiten juristisch und menschlich zur Seite. Mit einer Verteidigung auf höchstem Niveau stellen wir den Schutz Ihrer Rechte sicher und können dadurch einen optimalen Verfahrensausgang für Sie erzielen.
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Diskrete Hilfe eines Anwalts bei strafrechtlichen Vorwürfen

Das Strafrecht ist die schärfste Waffe des Rechts. Schon ein bloßer Verdacht kann umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen auslösen, die tief in Ihre Grundrechte eingreifen. Die drohenden Strafen können existenzbedrohend sein und den guten Ruf massiv schädigen. Daher ist es unerlässlich, bei entsprechenden Vorwürfen frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht zu konsultieren, um Ihre Rechte zu schützen und optimale Verteidigungsmöglichkeiten zu nutzen.

Bevor Sie einer Ladung zur Vernehmung bei der Polizei Folge leisten oder sich als Angeklagter in einem gerichtlichen Strafverfahren verantworten, sollten Sie sich daher von einem auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht in Wien

Unsere Kanzlei bietet umfassende Vertretung im Strafrecht. Wir verfügen über umfangreiche Expertise in verschiedenen Teilbereichen des Strafrechts, darunter:

Aufgrund unserer Spezialisierung und Prozesserfahrung können wir auf eine Vielzahl erfolgreicher Verteidigungen in komplexen und besonders anspruchsvollen Fällen zurückblicken.

Dr. Schönborn und sein Team übernehmen unter anderem Mandate bei folgenden strafrechtlichen Vorwürfen:

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Persönliche und kompetente Beratung durch Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien

Jeder Fall ist einzigartig – daher entwickeln wir maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien. Unsere Strafrechtskanzlei bietet eine umfassende Betreuung in allen Phasen eines Strafverfahrens. Von der ersten Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren über die Verteidigung in der Hauptverhandlung bis hin zur Vertretung in Rechtsmittelverfahren stehen wir Ihnen mit unserer strafrechtlichen Expertise zur Seite. Bei sämtlichen Aspekten unserer Arbeit legen wir besonderen Wert auf die persönliche anwaltliche Betreuung unserer Mandanten. Wir „übersetzen“ Juristendeutsch in verständliche Sprache. Durch die klare Kommunikation unserer strafrechtlichen Einschätzungen schaffen wir Sicherheit und Vertrauen. Dieses Verständnis unserer Mandanten bildet die Basis für unsere anwaltlichen strategischen Überlegungen und eine Zusammenarbeit mit Weitblick – und auf Augenhöhe.

Unterstützung für Opfer von strafbaren Handlungen

Neben der Strafverteidigung unterstützen wir auch Opfer von Straftaten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Zuge der Privatbeteiligung. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht in Wien steht Dr. Elias Schönborn auch Opfern und Zeugen als rechtskundige Vertrauensperson zur Seite und berät und vertritt Sie proaktiv in jedem Verfahrensabschnitt.

Langjährige Spezialisierung im Strafrecht

Dr. Schönborn verfügt über umfangreiche Erfahrung im Strafrecht und kann auf eine Vielzahl erfolgreicher Verteidigungen zurückblicken. Zudem ist er Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen und hält regelmäßig Vorträge zum Thema Strafrecht. Er ist Mitglied in verschiedenen strafrechtlichen Organisationen, darunter:

  • Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV)
  • Austrian White Collar Crime Association (AWCCA)
  • European Criminal Bar Association (ECBA)
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)

Wir sind bestens vernetzt, verfügen über umfangreiche Expertise und stehen Ihnen in jeder Phase eines Strafverfahrens zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

FAQ

  • 1. Welche Strafen drohen im österreichischen Strafrecht?

    In Österreich werden gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Grundsätzlich wird zwischen Geldstrafen, die in Tagessätzen bis zu maximal 720 Tagessätzen mit einem Höchstbetrag von EUR 5.000 pro Tagessatz bemessen werden, und Freiheitsstrafen, die maximal bis zu 20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe reichen können, unterschieden. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Strafrahmen des jeweiligen Delikts, der Schuld des Täters und der Schwere der begangenen Tat. Außerdem berücksichtigt das Strafgericht bei der Strafzumessung Erschwerungs- und Milderungsgründe. Besondere Bestimmungen finden sich im Jugendstrafrecht, in dem Straftaten mit deutlich milderen Strafen geahndet werden.
  • 2. Ich werde beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Was sollte ich als Beschuldigter beachten und wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragen?

    Die wichtigste Regel für Beschuldigte besteht darin, der Versuchung und dem Druck zu widerstehen, sich ohne Aktenkenntnis und ohne vorherige Rechtsberatung vorschnell zu den Vorwürfen zu äußern. Alles, was Sie gegenüber der Polizei sagen, kann als Beweismittel gegen Sie verwendet werden. Wenn ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, ist es ratsam, sich schnell an einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu wenden. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, klärt Sie über Ihre Rechte auf und entwickelt im Rahmen der Strafverteidigung gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie.
    Ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kennt den genauen Ablauf und die Besonderheiten eines Strafverfahrens und hilft Ihnen, den Tatvorwurf besser zu verstehen und sich auf Vernehmungen bei der Polizei oder auf eine Gerichtsverhandlung angemessen vorzubereiten. Er nimmt Ihre Verteidigungsinteressen und -rechte bestmöglich wahr und erhöht damit die Erfolgsaussichten auf einen günstigen Verfahrensausgang.
  • 3. Welche Rechte habe ich als Beschuldigter in einem Strafverfahren und was sind die wichtigsten Beschuldigtenrechte?

    Die Beschuldigtenrechte, die jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat, sind in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und in § 49 StPO aufgelistet. Zu den wichtigsten Beschuldigtenrechten zählen unter anderem die folgenden: Jeder Beschuldigte hat das Recht, über den Gegenstand des gegen ihn erhobenen Tatverdachts sowie über seine wesentlichen Rechte im Verfahren unterrichtet zu werden (§ 50 StPO). Das Recht auf Akteneinsicht (§ 51 StPO) ist eines der wichtigsten Beschuldigtenrechte und gibt dem Beschuldigten die Möglichkeit, sich über den konkreten Tatvorwurf und die bisherigen Ergebnisse des Ermittlungs- und Hauptverfahrens zu informieren. Darüber hinaus hat jeder Beschuldigte das Recht, einen Verteidiger zu wählen und diesen zu seiner Vernehmung hinzuzuziehen und sich so rechtlich unterstützen und vertreten zu lassen (§ 58 StPO).
    Von zentraler Bedeutung sind auch die Rechte, Beweisanträge zu stellen (§ 55 StPO) sowie Beschwerde (§ 87 StPO) oder Einspruch wegen Rechtsverletzungen (§ 106 StPO) zu erheben. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Rechte, die einem Beschuldigten im Strafverfahren zustehen und deren Kenntnis für eine effektive Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe unerlässlich ist.
  • 4. Welche Auswirkungen kann eine Verurteilung wegen einer Straftat auf meinen Lebenslauf und meine berufliche Zukunft haben?

    Eine strafrechtliche Verurteilung hat nicht nur eine Freiheits- oder Geldstrafe zur Folge, sondern führt auch schon bei relativ geringen Strafen zu einem Eintrag im Strafregister, der erhebliche negative Auswirkungen auf die berufliche Zukunft und die Arbeitssuche haben kann. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten wegen eines Deliktes aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts (z.B. Betrug, Untreue, betrügerische Krida etc.) führt auch zur sogenannten gesellschaftsrechtlichen Disqualifikation. Dies bedeutet, dass der Verurteilte für die Dauer von drei Jahren nicht mehr Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied einer AG sein darf (§ 15 Abs 1a GmbHG und § 75 Abs 2a AktG).
    In vielen Berufsgruppen kann eine strafrechtliche Verurteilung auch disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die bis zur Streichung aus der jeweiligen Berufsliste und somit zum Verbot der Berufsausübung führen kann. Dies gilt im Gesundheitswesen etwa für Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker und im Wirtschaftsleben unter anderem für Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
  • 5. Was soll ich tun, wenn ich beschuldigt werde, eine Straftat begangen zu haben und eine Ladung als Beschuldigter oder Angeklagter erhalten habe?

    Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und keine voreiligen Aussagen zu machen. Sie haben als Beschuldigter das Recht, zu schweigen und sollten davon auch Gebrauch machen, bevor Sie sich mit einem Anwalt besprochen haben. Kontaktieren Sie umgehend – am besten noch vor Ihrer Vernehmung – einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihre Rechte schützt, Akteneinsicht nimmt und mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickelt. Machen Sie zur Vermeidung unnötiger Fehler erst Angaben zum Sachverhalt, nachdem Sie den Strafakt kennen und eine strafrechtliche Beratung eingeholt haben.

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