Allgemeines Strafrecht
Ihre Kanzlei für Strafrecht, Whistleblowing & Compliance

Ihr Anwalt für Strafrecht in Wien

Strafrechtliche Vorwürfe stellen eine belastende Situation dar. Als Anwalt für Strafrecht in Wien bietet Dr. Elias Schönborn Einzelpersonen und Unternehmen verlässliche Beratung und Vertretung in sämtlichen strafrechtlichen Belangen – von der ersten Verdachtslage bis zur letzten Instanz. Im Zentrum unserer Arbeit steht nicht nur eine juristische Lösung, sondern der Schutz Ihrer Zukunft in einer schwierigen Ausnahmesituation.
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Warum frühzeitige anwaltliche Beratung im Strafrecht entscheidend ist

Das Strafrecht ist die schärfste Waffe des Rechts. Schon ein bloßer Verdacht kann umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen auslösen, die tief in Ihre Grundrechte eingreifen. Die drohenden Strafen können existenzbedrohend sein und den guten Ruf massiv schädigen. Zeitnaher Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht ermöglicht es, oftmals irreparable Fehler zu vermeiden und Handlungsspielräume optimal zu nutzen.

Strafrecht – das österreichische Strafgesetzbuch

Das Strafrecht umfasst jene Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als strafbare Handlungen mit Strafe bedroht werden. Das materielle Strafrecht wird im Wesentlichen im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Darin werden unter anderem jene Straftatbestände festgelegt, die die grundlegenden Rechtsgüter unserer Rechtsordnung schützen, wie zum Beispiel Leben, körperliche Unversehrtheit oder Vermögen.

Das Strafgesetzbuch gliedert sich in einen allgemeinen und einen besonderen Teil:

  • Allgemeiner Teil (AT) des StGB – regelt grundlegende Prinzipien wie „Keine Strafe ohne Gesetz“, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Schuldfähigkeit, Versuch, Beteiligungsformen, Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, Strafsystem, u.v.m.
  • Besonderer Teil (BT) des StGB – enthält konkrete Delikte wie beispielsweise Mord, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, oder Bestechlichkeit und Bestechung.

Jeder Fall hat Besonderheiten und bietet bei umfassender Kenntnis des Gesetzes Argumentationsspielräume. Eine präzise Einordnung Ihres Falls in diesen strafrechtlichen Rahmen durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt bildet die Basis jeder erfolgreichen Vertretung im Strafrecht.

Unsere Leistungen als Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht in Wien

Als hochspezialisierte Strafrechtskanzlei verfügen wir über umfangreiche Expertise in den unterschiedlichsten Teilbereichen des Strafrechts, darunter:

Die Leistungen, die wir typischerweise für Sie erbringen, umfassen unter anderem die folgenden Aspekte:

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Typische strafrechtliche Mandate

Dr. Schönborn und sein Team übernehmen unter anderem Mandate bei folgenden strafrechtlichen Vorwürfen:

Persönliche und verständliche Rechtsberatung

Wir „übersetzen“ Juristendeutsch in klare, verständliche Sprache. Durch die klare Kommunikation unserer strafrechtlichen Einschätzungen schaffen wir Sicherheit und Vertrauen. Dieses Verständnis unserer Mandanten bildet die Basis für unsere anwaltlichen strategischen Überlegungen und eine Zusammenarbeit mit Weitblick – und auf Augenhöhe.

Unterstützung für Opfer von Straftaten

Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien unterstützt Dr. Elias Schönborn nicht nur Beschuldigte, sondern auch Opfer und Privatbeteiligte bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Er klärt Zeugen über Ihre Rechte auf, bereitet sie auf ihre Zeugenvernehmung vor und berät und vertritt Sie proaktiv in jedem Verfahrensabschnitt.

Langjährige Spezialisierung & Vernetzung

Dr. Schönborn ist Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen und hält regelmäßig Vorträge zu diesem Thema. Er ist Mitglied in verschiedenen strafrechtlichen Organisationen, darunter:

  • Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV)
  • Austrian White Collar Crime Association (AWCCA)
  • European Criminal Bar Association (ECBA)
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)

Dieses Netzwerk ermöglicht einen Know-How-Transfer auf höchstem Niveau.

Digital & österreichweit – moderne Strafrechtsberatung

Dank elektronischer Akteneinsicht, Video-Calls und digitaler Einbringung von Schriftsätzen samt elektronischem Rechtsverkehr beraten und vertreten wir Mandanten im Rahmen der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren in ganz Österreich – schnell, effizient und kostentransparent.

Jetzt Termin vereinbaren

Handeln Sie, bevor Strafverfolgungsbehörden Fakten schaffen, und vereinbaren Sie eine vertrauliche Erstberatung. Wir nehmen uns für Ihr spezielles Problem Zeit und beraten Sie vertraulich und mit strategischem Weitblick.

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

FAQ

  • 1. Welche Strafen drohen im österreichischen Strafrecht?

    In Österreich werden gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Grundsätzlich wird zwischen Geldstrafen, die in Tagessätzen bis zu maximal 720 Tagessätzen mit einem Höchstbetrag von EUR 5.000 pro Tagessatz bemessen werden, und Freiheitsstrafen, die maximal bis zu 20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe reichen können, unterschieden. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Strafrahmen des jeweiligen Delikts, der Schuld des Täters und der Schwere der begangenen Tat. Außerdem berücksichtigt das Strafgericht bei der Strafzumessung Erschwerungs- und Milderungsgründe. Besondere Bestimmungen finden sich im Jugendstrafrecht, in dem Straftaten mit deutlich milderen Strafen geahndet werden.
  • 2. Ich werde beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Was sollte ich als Beschuldigter beachten und wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragen?

    Die wichtigste Regel für Beschuldigte besteht darin, der Versuchung und dem Druck zu widerstehen, sich ohne Aktenkenntnis und ohne vorherige Rechtsberatung vorschnell zu den Vorwürfen zu äußern. Alles, was Sie gegenüber der Polizei sagen, kann als Beweismittel gegen Sie verwendet werden. Wenn ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, ist es ratsam, sich schnell an einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu wenden. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, klärt Sie über Ihre Rechte auf und entwickelt im Rahmen der Strafverteidigung gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie.
    Ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kennt den genauen Ablauf und die Besonderheiten eines Strafverfahrens und hilft Ihnen, den Tatvorwurf besser zu verstehen und sich auf Vernehmungen bei der Polizei oder auf eine Gerichtsverhandlung angemessen vorzubereiten. Er nimmt Ihre Verteidigungsinteressen und -rechte bestmöglich wahr und erhöht damit die Erfolgsaussichten auf einen günstigen Verfahrensausgang.
  • 3. Welche Rechte habe ich als Beschuldigter in einem Strafverfahren und was sind die wichtigsten Beschuldigtenrechte?

    Die Beschuldigtenrechte, die jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat, sind in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und in § 49 StPO aufgelistet. Zu den wichtigsten Beschuldigtenrechten zählen unter anderem die folgenden: Jeder Beschuldigte hat das Recht, über den Gegenstand des gegen ihn erhobenen Tatverdachts sowie über seine wesentlichen Rechte im Verfahren unterrichtet zu werden (§ 50 StPO). Das Recht auf Akteneinsicht (§ 51 StPO) ist eines der wichtigsten Beschuldigtenrechte und gibt dem Beschuldigten die Möglichkeit, sich über den konkreten Tatvorwurf und die bisherigen Ergebnisse des Ermittlungs- und Hauptverfahrens zu informieren. Darüber hinaus hat jeder Beschuldigte das Recht, einen Verteidiger zu wählen und diesen zu seiner Vernehmung hinzuzuziehen und sich so rechtlich unterstützen und vertreten zu lassen (§ 58 StPO).
    Von zentraler Bedeutung sind auch die Rechte, Beweisanträge zu stellen (§ 55 StPO) sowie Beschwerde (§ 87 StPO) oder Einspruch wegen Rechtsverletzungen (§ 106 StPO) zu erheben. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Rechte, die einem Beschuldigten im Strafverfahren zustehen und deren Kenntnis für eine effektive Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe unerlässlich ist.
  • 4. Welche Auswirkungen kann eine Verurteilung wegen einer Straftat auf meinen Lebenslauf und meine berufliche Zukunft haben?

    Eine strafrechtliche Verurteilung hat nicht nur eine Freiheits- oder Geldstrafe zur Folge, sondern führt auch schon bei relativ geringen Strafen zu einem Eintrag im Strafregister, der erhebliche negative Auswirkungen auf die berufliche Zukunft und die Arbeitssuche haben kann. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten wegen eines Deliktes aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts (z.B. Betrug, Untreue, betrügerische Krida etc.) führt auch zur sogenannten gesellschaftsrechtlichen Disqualifikation. Dies bedeutet, dass der Verurteilte für die Dauer von drei Jahren nicht mehr Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied einer AG sein darf (§ 15 Abs 1a GmbHG und § 75 Abs 2a AktG).
    In vielen Berufsgruppen kann eine strafrechtliche Verurteilung auch disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die bis zur Streichung aus der jeweiligen Berufsliste und somit zum Verbot der Berufsausübung führen kann. Dies gilt im Gesundheitswesen etwa für Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker und im Wirtschaftsleben unter anderem für Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
  • 5. Was soll ich tun, wenn ich beschuldigt werde, eine Straftat begangen zu haben und eine Ladung als Beschuldigter oder Angeklagter erhalten habe?

    Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und keine voreiligen Aussagen zu machen. Sie haben als Beschuldigter das Recht, zu schweigen und sollten davon auch Gebrauch machen, bevor Sie sich mit einem Anwalt besprochen haben. Kontaktieren Sie umgehend – am besten noch vor Ihrer Vernehmung – einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihre Rechte schützt, Akteneinsicht nimmt und mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickelt. Machen Sie zur Vermeidung unnötiger Fehler erst Angaben zum Sachverhalt, nachdem Sie den Strafakt kennen und eine strafrechtliche Beratung eingeholt haben.

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