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Anwalt Arbeitsstrafrecht
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Anwalt Arbeits­strafrecht

Straf­verteidigung im Arbeits­strafrecht – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz
Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurde gegen Sie oder Ihr Unternehmen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Arbeitsunfalls mit Personenschäden eingeleitet? Sind Sie als Unternehmer, Geschäftsführer oder verantwortliche Führungskraft mit dem Vorwurf konfrontiert, Schutzvorschriften verletzt zu haben?

Ein Anwalt für Arbeitsstrafrecht wird in Situationen benötigt, in denen betriebliche Abläufe strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können – sei es nach einem schweren Arbeitsunfall mit Personenschäden oder Todesfällen, bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Betrug oder sonstigen arbeitsbezogenen Vorwürfen wie etwa Urkunden- oder Dokumentenfälschungen durch Führungskräfte oder Mitarbeiter. Das österreichische Arbeitsstrafrecht ist ein komplexes Schnittfeld aus Strafrecht, Arbeitsrecht und öffentlichem Recht. In Wien und österreichweit begleiten wir Unternehmer, Geschäftsführer und Arbeitnehmer, wenn strafrechtliche Vorwürfe im beruflichen Umfeld entstehen. Wir kennen die Abläufe bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und reagieren rasch, bevor Fehler durch unüberlegte Angaben gemacht werden.

Straf­verteidigung nach Arbeits­unfällen

Wenn es am Arbeitsplatz zu einem schweren Unfall oder einem Todesfall kommt, leitet die Staatsanwaltschaft häufig Ermittlungen gegen Verantwortliche ein – oft, noch bevor der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist. Geschäftsführer, Sicherheitsbeauftragte und leitende Angestellte geraten daher schnell ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Wir sichern Ihre Rechte von Beginn an, beraten Sie zur Frage der Sinnhaftigkeit und möglichen Ausgestaltung einer Aussage und erarbeiten eine fundierte Verteidigungsstrategie auf Basis der konkreten betrieblichen Abläufe. Dabei hinterfragen wir Sachverständigengutachten zu Unfallursachen ebenso wie behördliche Ermittlungsergebnisse. Mehr zu unserer Verteidigungstätigkeit finden Sie auf unserer Seite Strafverteidigung.
Die Straftatbestände des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen, des betrügerischen Anmeldens zur Sozialversicherung und der organisierten Schwarzarbeit sind seit ihrer Einführung ein zunehmend relevanter Bereich des Wirtschaftsstrafrechts geworden. Arbeitgeber, die Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen oder Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung anmelden, riskieren empfindliche Freiheitsstrafen. Wir analysieren den konkreten Sachverhalt, prüfen die Tatbestandsvoraussetzungen und vertreten Sie konsequent im Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren. Die Abgrenzung zu verwaltungsstrafrechtlichen Verstößen kennen wir ebenso wie die Schnittstellen zu sonstigen Rechtsgebieten.
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder tragen im Unternehmen besondere Verantwortung – und damit auch ein erhöhtes strafrechtliches Haftungsrisiko. Verletzungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften, mangelnde Aufsicht über Mitarbeiter oder das Unterlassen erforderlicher Schutzmaßnahmen können zur persönlichen strafrechtlichen Verantwortung führen. Wir beraten Sie präventiv zu Ihren Haftungsrisiken und vertreten Sie, wenn ein Strafverfahren bereits eingeleitet wurde. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag Geschäftsführerhaftung.
Wer strafrechtliche Risiken im Arbeitsumfeld frühzeitig erkennt, adressiert und im Bedarfsfall intern aufklärt, schützt nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch die Belegschaft. Wir unterstützen beim Aufbau von Compliance-Strukturen, die arbeitsstrafrechtliche Risiken systematisch verhindern sollen. Von der Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen bis zur klaren Zuweisung von Verantwortlichkeiten im Betrieb. Erfahren Sie mehr auf unserer Seite Criminal Compliance und interne Untersuchungen.

Unser Pro­zess

Schritt 1 – Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück – gerade nach Arbeitsunfällen ist frühzeitiges Handeln entscheidend.

Schritt 2 – Erst­beratung & Strategie

Wir analysieren den betrieblichen Sachverhalt, sichten erste Unterlagen und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie.

Schritt 3 – Aktive Ver­teidigung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht und vertreten Sie konsequent bis zum Abschluss des Strafverfahrens.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei in Wien

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Arbeitsstrafrechtliche Verfahren entstehen häufig im Schnittfeld mehrerer Rechtsgebiete – Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und öffentliches Recht. Mit dieser Komplexität und den Abläufen bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten sind wir bestens vertraut und beziehen alle relevanten Dimensionen in unsere Beratung ein. Dr. Schönborn ist aktiv in wirtschaftsstrafrechtlichen Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und hält regelmäßig Vorträge bei ARS, AWAK und MANZ. Unser Kanzleisitz ist zentral in Wien gelegen; österreichweite Beratung erfolgt auf Wunsch bequem per Videokonferenz. Wir reagieren rasch, denn gerade bei arbeitsstrafrechtlichen Vorwürfen ist schnelles Vorgehen unabdingbar.

Vorteile

Lokale Erfolgs­faktoren

Wien ist als Wirtschafts- und Industriestandort ein bedeutendes Zentrum arbeitsstrafrechtlicher Verfahren. Die Wiener Arbeitsinspektorate, die Staatsanwaltschaft Wien, die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) und das Landesgericht für Strafsachen Wien haben häufig mit arbeitsstrafrechtlichen Causen zu tun, und wir kennen diese Fälle aus unserer täglichen Beratungs- und Verteidigungspraxis. In Wien spielen die Bauwirtschaft, das Gesundheitswesen und der Dienstleistungssektor eine besondere Rolle. Dabei handelt es sich um Branchen, in denen arbeitsstrafrechtliche Risiken besonders häufig entstehen. Vor-Ort-Kenntnis dieser Sektoren und ihrer typischen Risikokonstellationen ist für eine wirksame Verteidigung ein wesentlicher Vorteil.
Rechtsanwalt Dr. Schönborn nutzt neueste Technologien und berät in ganz Österreich (auch) per Online-Rechtsberatung

Erfolgs­geschichten

Ein­stellung des Er­mitt­lungs­verfahrens nach Arbeits­unfall mit Todes­folge

Ausgangssituation: Ein Mitarbeiter eines Unternehmens kam infolge eines Arbeitsunfalls ums Leben, nachdem er mit einer stromführenden Leitung in Kontakt geraten war. Gegen verantwortliche Entscheidungsträger und das Unternehmen als belangten Verband wurde ein Ermittlungsverfahren wegen grob fahrlässiger Tötung eingeleitet.

Herausforderung: Die technische Unfallursache sowie betriebliche Sicherheitsvorkehrungen mussten detailliert rekonstruiert und juristisch bewertet werden; zugleich galt es, den Kausalzusammenhang und ein mögliches Verschulden differenziert zu prüfen.

Lösungsweg: Umfassende rechtliche und technische Analyse des Unfallhergangs, kritische Auseinandersetzung mit den behördlichen Annahmen sowie strukturierte Darlegung entlastender Umstände in einer fundierten Stellungnahme, die auch im von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigengutachten berücksichtigt wurde.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Ausgangssituation: Ein Mitarbeiter erlitt bei einem schwerwiegenden Arbeitsunfall auf einer Baustelle erhebliche Verletzungen. Gegen seinen Vorgesetzten wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen von Arbeitnehmerschutzvorschriften ermittelt.

Herausforderung: Rekonstruktion des Unfallhergangs und rechtliche Einordnung der Vorwürfe und kritische Auseinandersetzung mit deren Plausibilität.

Lösungsweg: Präzise Aufarbeitung der Abläufe sowie fundierte rechtliche Argumentation zur Entkräftung des Vorwurfs der Fahrlässigkeit.

Ergebnis: Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach wenigen Monaten.

Ausgangssituation: Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der organisierten Schwarzarbeit und des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung eingeleitet.

Herausforderung: Komplexe betriebliche Strukturen sowie Zahlungsflüsse mussten aufgearbeitet werden. Die Taten konnten dem Beschuldigten nachgewiesen werden.

Lösungsweg: Strukturierte Analyse der organisatorischen Abläufe, rechtliche Einordnung der Beschäftigungsverhältnisse sowie gezielte Argumentation in Richtung Verantwortungsübernahme und Nichtvorliegen von „schwerer Schuld“.

Ergebnis: Diversionelle Erledigung des Strafverfahrens ohne Vorstrafe für den Mandanten.

FAQ

Wann ent­stehen nach einem Arbeits­unfall straf­rechtliche Kon­sequenzen?

Strafrechtliche Ermittlungen nach einem Arbeitsunfall werden eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass Verantwortliche Sicherheitsvorschriften verletzt oder notwendige Schutzmaßnahmen unterlassen haben. Maßgeblich sind die Bestimmungen zur (grob) fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung (§§ 80, 81 und 88 StGB). Wir empfehlen, nach einem schweren Arbeitsunfall mit möglichem Fremdverschulden zeitnah anwaltliche Beratung einzuholen – noch bevor Aussagen gegenüber Behörden gemacht werden.
§§ 153c–153e StGB erfassen das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung, das betrügerische Anmelden zur Sozialversicherung und die organisierte Schwarzarbeit. Sie sanktionieren unterschiedliche Erscheinungsformen des Sozialversicherungsbetrugs im Beschäftigungskontext, insbesondere die Verkürzung von Beiträgen, die missbräuchliche Anmeldung sowie systematische Formen illegaler Beschäftigung. Bereits der Verdacht kann erhebliche betriebliche und persönliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ja. Wenn einem Geschäftsführer nachgewiesen werden kann, dass er Sicherheitsvorschriften vernachlässigt und dadurch einen Personenschaden mitverursacht hat, kann dies zu persönlicher strafrechtlicher Haftung führen. Zusätzlich kann sich daraus eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ergeben. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zum Unternehmensstrafrecht.
Sie haben als Beschuldigter das Recht zu schweigen. Wir empfehlen dringend, vor jeder Aussage gegenüber Behörden anwaltliche Beratung einzuholen. Unüberlegte oder vorschnelle Aussagen können das Verfahren erheblich belasten. Lesen Sie dazu unseren Blogartikel: Beschuldigtenrechte im Strafverfahren.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte erste Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen. Eine Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit bequem per Videokonferenz möglich.
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