Rechtsanwalt für Identitätsdiebstahl
- Vertretung für Beschuldigte, Angeklagte und Opfer
- Rasche Reaktion nach Anzeige, Ladung oder Hausdurchsuchung
- Klare Strategie bei digitalem Identitätsmissbrauch durch spezialisierten Strafverteidiger
Unsere Expertise
Wurden Sie wegen Identitätsdiebstahls angezeigt – etwa weil Sie angeblich fremde Daten, Zugangsdaten oder digitale Identitäten missbraucht haben sollen?
Identitätsdiebstahl ist im österreichischen Strafrecht kein eigenständiger Tatbestand, sondern wird durch ein Zusammenspiel mehrerer Normen erfasst: § 146 StGB (Betrug), § 225a StGB (Datenfälschung), § 165 StGB (Geldwäscherei) und § 107c StGB (Cybermobbing durch Identitätsmissbrauch). Diese Vielschichtigkeit macht Identitätsdiebstahl-Verfahren zu einem vielschichtigen Bereich des IT-Strafrechts. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr setzen, ebenso wie Opfer, die ihre Ansprüche aktiv durchsetzen wollen.
Strafverteidigung bei Identitätsdiebstahl-Vorwürfen
Identitätsmissbrauch und Cybermobbing (§ 107c StGB)
Privatbeteiligung und Schadenswiederherstellung für Opfer
Unser Prozess
Erstkontakt & erste Einschätzung
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Erstberatung & Strategie
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die digitalen Beweise und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.
Konsequente Vertretung
Wir führen Sie durch das gesamte Strafverfahren: von den ersten Verfahrensschritten bis zum rechtskräftigen Abschluss.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei
FAQ
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Identitätsdiebstahl ist kein eigenständiger Straftatbestand, sondern wird durch mehrere Normen erfasst – insbesondere § 146 StGB (Betrug), § 148a StGB (betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch), § 225a StGB (Datenfälschung) und § 107c StGB (Cybermobbing durch Identitätsmissbrauch). Je nach Tathandlung können mehrere Tatbestände gleichzeitig vorliegen.
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Wenden Sie sich bestenfalls zuvor an einen Rechtsanwalt, der Sie bei der Erstellung einer Anzeige unterstützen kann. Sichern Sie alle verfügbaren Beweise. Als Opfer können Sie im Strafverfahren als Privatbeteiligter Schadenersatz geltend machen. Parallel dazu sollten betroffene Vertragspartner und Kreditinstitute unverzüglich informiert werden.
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Beim Identitätsdiebstahl steht die missbräuchliche Nutzung fremder Identitätsdaten im Vordergrund – oft zum Zweck der Täuschung und Bereicherung. Datenfälschung nach § 225a StGB erfasst die Täuschung über die Herkunft bzw die nachträgliche Änderung digitaler Daten, die im Rechtsverkehr verwendet werden. Unter Umständen können beide Tatbestände nebeneinander vorliegen.
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Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte rechtliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen. Die Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.





