Fragen Sie sich, wer strafrechtlich verantwortlich ist, wenn eine KI-gestützte Anwendung einen Schaden verursacht? Oder wurde gegen Sie oder Ihr Unternehmen ein Strafverfahren eingeleitet, das den Einsatz von KI-Systemen betrifft?
An der Schnittstelle zwischen KI und Strafrecht begleiten wir Unternehmen und Einzelpersonen in einem Rechtsgebiet, das sich rasant entwickelt. KI-Systeme werden heute in der Medizin, im Finanzwesen, in der Industrie und in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt – und mit jedem dieser Anwendungsfälle entstehen neue strafrechtliche Haftungsfragen. Zudem verwenden sehr viele Menschen KI auch im täglichen Alltag und für berufliche Zwecke. Auch zahlreiche strafbare Handlungen werden bereits unter Anwendung von KI begangen. Das österreichische Strafrecht kennt keine spezifische „KI-Strafnorm“, doch die allgemeinen Tatbestände – von der (grob) fahrlässigen Tötung (§§ 80, 81 StGB) bis zum schweren Betrug (§§ 146, 147 StGB) oder Datenfälschung (§ 225a StGB) – greifen auch beim Einsatz automatisierter Systeme. In Wien und österreichweit beraten wir Sie zu diesen Fragen, bevor oder nachdem ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen, ordnen ihn strafrechtlich ein und entwickeln eine klare Strategie – präventiv oder im laufenden Verfahren.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Gerichten, koordinieren Sachverständige und vertreten Sie konsequent bis zum Abschluss.