Wurden Sie wegen Veruntreuung angezeigt oder ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Sie? Oder sind Sie wegen Veruntreuung angeklagt worden und fragen Sie sich, wie ein solches Verfahren abläuft und was jetzt zu tun ist?
Sobald der Vorwurf der Zueignung eines anvertrauten fremden Guts mit Bereicherungsvorsatz im Raum steht, ist ein Strafverteidiger gefragt. Der Tatbestand der Veruntreuung (§ 133 StGB) kann schnell verwirklicht sein: Wer mit Bereicherungsvorsatz anvertraute Sachen oder Geld nicht zurückgibt oder sie zweckwidrig verwendet, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. Bei einem Schaden von über EUR 5.000 erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu drei Jahre, bei einem Wert über EUR 300.000 auf bis zu zehn Jahre.
In Wien und österreichweit stehen wir Beschuldigten und Angeklagten in genau diesen Situationen zur Seite. Die heimische Strafverfolgungspraxis ist uns durch unsere tägliche Arbeit bestens vertraut. Wir begleiten Sie vom ersten Ermittlungsschritt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.
Melden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir geben Ihnen rasch Bescheid und vereinbaren einen Beratungstermin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
In der Erstberatung besprechen wir Ihre konkrete Situation, sichten erste Unterlagen und entwickeln gemeinsam eine klare Verteidigungsstrategie. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Lage.
Wir übernehmen die vollständige Kommunikation mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, bringen fristgerecht alle relevanten Schriftsätze ein und vertreten Sie konsequent bis zum Ende des Verfahrens.
es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Wir vertreten unsere Mandanten vor den Wiener Bezirksgerichten, dem Landesgericht für Strafsachen Wien, dem Oberlandesgericht Wien sowie dem Obersten Gerichtshof und sind darüber hinaus österreichweit vor sämtlichen zuständigen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden tätig.
Wir pflegen aktive fachliche Vernetzung mit einschlägigen Organisationen wie der WisteV, der AWCCA und dem VÖStV und treten regelmäßig als Vortragende bei renommierten Institutionen wie ARS, AWAK und MANZ auf. Unsere Kanzlei ist zentral in Wien gelegen und gut erreichbar; auf Wunsch beraten wir Sie selbstverständlich auch österreichweit im Rahmen von Videokonferenzen. Rasche Reaktionszeiten sowie eine offene und verständliche Kommunikation sind für uns kein bloßes Leistungsversprechen, sondern gelebte Praxis. Gerade bei Veruntreuungsvorwürfen ist Zeit ein entscheidender Faktor – wir stehen Ihnen kurzfristig und verlässlich zur Seite.
Ausgangssituation: Unserem Mandanten, einem Arzt, wurde in einem internationalen Fall qualifizierte Veruntreuung und schwerer Betrug mit hohem Schadensbetrag vorgeworfen.
Herausforderung: Lang zurückliegende Tatvorwürfe, mehrere eingebundene Jurisdiktionen, mangelnde Dokumentation, laufende Abstimmung auf internationaler Basis.
Lösungsweg: Wir brachten nach umfangreicher Erörterung der Sach- und Rechtslage eine umfassende schriftliche Stellungnahme ein, die den Vorwurf der Strafverfolgungsbehörden substanziell erschütterte.
Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten wurde wenige Monate nach unserer Mandatierung eingestellt.
Ausgangssituation: Ein Geschäftsführer wandte sich an uns, nachdem sich der zweite Geschäftsführer des Unternehmens zahlreiche im Eigentum der Gesellschaft stehende Gegenstände unrechtmäßig zugeeignet hatte.
Herausforderung: Fehlender Nachweis der faktischen Zueignung der Güter, aufgrund von Tatbegehungsgefahr bestand Gefahr im Verzug.
Lösungsweg: Wir brachten kurzfristig eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein und regten darin konkrete Ermittlungsmaßnahmen an. Zudem wurden Schadenersatzansprüche im Rahmen eines Privatbeteiligtenanschlusses geltend gemacht.
Ergebnis: Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und durch die Vorlage zahlreicher Beweismittel steht eine Anklageerhebung nach umfangreichen Ermittlungen unseres Erachtens kurz bevor.
Ausgangssituation: Der Geschäftsführer einer GmbH stand im Verdacht, durch eine Vielzahl von Handlungen den Tatbestand der Untreue sowie der Veruntreuung mit einem Gesamtschaden von über EUR 300.000 verwirklicht zu haben. Der Prokurist und zugleich Gesellschafter der Gesellschaft beauftragte uns mit der rechtlichen Vertretung.
Herausforderung: Vielschichtiger und wirtschaftlich komplexer Sachverhalt mit umfangreichen Detailfragen, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Transaktionen und deren rechtlicher Qualifikation.
Lösungsweg: Wir arbeiteten die Malversationen im Detail auf und forderten den Geschäftsführer außergerichtlich zur Schadensgutmachung auf.
Ergebnis: Nach Einholung eines fachkundigen Gutachtens erfolgte eine zufriedenstellende außergerichtliche Schadenswiedergutmachung durch den Geschäftsführer. Durch die gewählte Vorgangsweise konnten zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Veruntreuung (§ 133 StGB) liegt vor, wenn jemand ein ihm anvertrautes Gut – etwa Geld, Sachen oder Wertpapiere – sich oder einem Dritten mit Bereicherungsvorsatz zueignet. Typische Fälle: ein Mitarbeiter, der Kassengelder einbehält, oder ein Treuhänder, der Mandantengelder zweckwidrig verwendet. Der Strafrahmen reicht je nach Schadenshöhe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blogartikel: Veruntreuung § 133 StGB.
Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger – noch bevor Sie irgendeine Aussage machen. Sie haben das Recht zu schweigen und sich ausschließlich schriftlich zu äußern, und dieses Recht zu nutzen ist oft die beste erste Reaktion in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Mehr dazu in unserem Blogartikel: Beschuldigtenrechte im Strafverfahren.
Ja. Gerade im Ermittlungsverfahren besteht die Möglichkeit, durch gezielte Stellungnahmen, das Hinterfragen von Beweisen oder durch den Nachweis fehlender Tatbestandsmerkmale eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen. Durch die frühzeitige Beiziehung eines spezialisierten Strafverteidigers können die Chancen darauf erhöht werden. Mehr dazu in unserem Blogartikel: Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Die Dauer hängt stark von der Komplexität des Falls ab. Einfachere Fälle können innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein; Wirtschaftsstrafverfahren mit umfangreicher Beweisführung dauern mitunter mehrere Jahre. Wir halten Sie transparent über den Stand des Verfahrens informiert.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. In diesem Gespräch erhalten Sie eine fundierte erste Einschätzung Ihrer Situation und konkrete nächste Schritte. Wir beraten Sie in Wien vor Ort oder auf Wunsch per Videokonferenz.