Rechtsanwalt für Vermögensdelikte
- Umfassende Expertise im Vermögensstrafrecht
- Effektive Verteidigung für Privatpersonen und Unternehmen
- Schnelle Reaktionszeiten und persönliche Betreuung auf Augenhöhe
Unsere Expertise
Wurden Sie wegen eines Vermögensdelikts angezeigt oder ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sie? Oder wurden Sie bereits als Angeklagter zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung geladen?
Ein Anwalt für Vermögensdelikte ist gefragt, wenn es um strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit Eigentum, Vermögen oder wirtschaftlichen Interessen geht. Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) kennt eine Vielzahl einschlägiger Tatbestände – von Diebstahl (§ 127 StGB) und Betrug (§ 146 StGB) über Veruntreuung (§ 133 StGB) und Untreue (§ 153 StGB) bis hin zur Geldwäscherei (§ 165 StGB) und Gläubigerschutz- und Kridadelikten (§§ 156–163 StGB). Wir kennen die Abläufe bei den Strafverfolgungsbehörden aus unserer täglichen Verteidigungsarbeit und vertreten Beschuldigte und Angeklagte in Wien und österreichweit bei sämtlichen Vorwürfen wegen Vermögensdelikten.
Betrug und betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch (§§ 146–148a StGB)
Veruntreuung und Untreue (§§ 133, 153 StGB)
Diebstahl und Raub (§§ 127–131, 142, 143 StGB)
Gläubigerschutz- und Kridadelikte (§§ 156–163 StGB)
Unser Prozess
Schritt 1 – Erstkontakt & erste Einschätzung
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin.
Schritt 2 – Erstberatung & Strategie
Wir analysieren den Sachverhalt, sichten erste Unterlagen und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Lage.
Schritt 3 – Aktive Verteidigung
Wir übernehmen die vollständige Kommunikation mit Behörden und Gerichten und vertreten Sie konsequent bis zum Abschluss des Verfahrens.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Wien
Erfolgsgeschichten
Erfolgreiche Verteidigung eines Geschäftsführers eines multinationalen Unternehmens
Ausgangssituation: Der Mandant wurde wegen Untreue, betrügerischer Krida, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie Beweismittelfälschung beschuldigt.
Herausforderung: Komplexe Sachverhaltslage; vorliegende Beweise mussten substanziell hinterfragt werden, um aufzuzeigen, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.
Lösungsweg: Wir brachten eine umfassende schriftliche Stellungnahme ein, in der wir substantiiert die widersprüchlichen Angaben der Belastungszeugen aufzeigten und auch die restlichen Beweisgrundlagen im zutreffenden Licht darstellten.
Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft eines weltweit tätigen Konzerns
Ausgangssituation: Der Geschäftsführer war mit Vorwürfen der Erpressung, Urkundenfälschung, Geschenkannahme und Geldwäscherei konfrontiert und wandte sich unmittelbar nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an uns.
Herausforderung: Im Ermittlungsverfahren wurden zahlreiche einschneidende Ermittlungsmaßnahmen angeordnet und bewilligt; diese galt es, im Ermittlungsverfahren zu bekämpfen und parallel dazu die entlastenden Beweise herauszuarbeiten.
Lösungsweg: Nach laufender Akteneinsicht zur Verfolgung der laufenden Ermittlungsergebnisse brachten wir eine fundierte schriftliche Stellungnahme samt Beweisanträgen ein.
Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde nach wenigen Monaten von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei massiven Untreuevorwürfen
Ausgangssituation: Unser Mandant sah sich im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Causa mit dem Vorwurf der Untreue konfrontiert. Gegenstand der Anzeige waren angeblich unzulässige Auszahlungen von Gehaltsbestandteilen.
Herausforderung: Die Verteidigung war zunächst durch eine eingeschränkte Akteneinsicht erheblich erschwert. Im Falle einer Verurteilung drohte eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Lösungsweg: Wir erarbeiteten eine umfassende schriftliche Stellungnahme, erhoben einen Einspruch wegen Verletzung subjektiver Rechte und führten eine konsequente Sockelverteidigung zur frühzeitigen Wahrung der Verfahrensrechte.
Ergebnis: Der Einspruch wegen Rechtsverletzung hatte Erfolg. Zudem wurde das Ermittlungsverfahren bereits wenige Monate nach unserer Mandatierung eingestellt.
FAQ
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Unter allgemeinen Vermögensdelikten versteht man Straftaten, die sich gegen das Vermögen oder das Eigentum anderer Personen richten. Die Straftatbestände des Vermögensstrafrechts finden sich in den §§ 125–168g StGB. Die Tatbestände reichen beispielsweise von Diebstahl und Betrug über Veruntreuung und Untreue bis hin zur Geldwäscherei und Gläubigerschutz- und Kridadelikten.
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Betrug (§ 146 StGB) erfordert eine Täuschungshandlung gegenüber einer anderen Person und einen schließlich aufgrund der dadurch vorgenommenen Vermögensverfügung eingetretenen Vermögensschaden. Veruntreuung (§ 133 StGB) betrifft das widerrechtliche Zueignen anvertrauter Güter mit Bereicherungsvorsatz. Untreue (§ 153 StGB) liegt vor, wenn jemand eine ihm übertragene Befugnis zum Nachteil des Befugnisgebers wissentlich missbraucht und dadurch bei diesem einen Vermögensschaden verursacht. Die Abgrenzung ist im Einzelfall entscheidend für die Verteidigungsstrategie.
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Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger, noch bevor Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft aussagen. Unüberlegte Aussagen ohne vorherige Akteneinsicht und Rücksprache mit einem Strafverteidiger können im weiteren Verlauf negative Konsequenzen haben. Wir beraten Sie zur richtigen Reaktion und übernehmen gerne für Sie die Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blogartikel: Beschuldigtenrechte im Strafverfahren.
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Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte erste Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen. Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.





