Wurden Sie wegen eines Vermögensdelikts angezeigt oder ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sie? Oder wurden Sie bereits als Angeklagter zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung geladen?
Ein Anwalt für Vermögensdelikte ist gefragt, wenn es um strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit Eigentum, Vermögen oder wirtschaftlichen Interessen geht. Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) kennt eine Vielzahl einschlägiger Tatbestände – von Diebstahl (§ 127 StGB) und Betrug (§ 146 StGB) über Veruntreuung (§ 133 StGB) und Untreue (§ 153 StGB) bis hin zur Geldwäscherei (§ 165 StGB) und Gläubigerschutz- und Kridadelikten (§§ 156–163 StGB). Wir kennen die Abläufe bei den Strafverfolgungsbehörden aus unserer täglichen Verteidigungsarbeit und vertreten Beschuldigte und Angeklagte in Wien und österreichweit bei sämtlichen Vorwürfen wegen Vermögensdelikten.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin.
Wir analysieren den Sachverhalt, sichten erste Unterlagen und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Lage.
Wir übernehmen die vollständige Kommunikation mit Behörden und Gerichten und vertreten Sie konsequent bis zum Abschluss des Verfahrens.
Ausgangssituation: Der Mandant wurde wegen Untreue, betrügerischer Krida, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie Beweismittelfälschung beschuldigt.
Herausforderung: Komplexe Sachverhaltslage; vorliegende Beweise mussten substanziell hinterfragt werden, um aufzuzeigen, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.
Lösungsweg: Wir brachten eine umfassende schriftliche Stellungnahme ein, in der wir substantiiert die widersprüchlichen Angaben der Belastungszeugen aufzeigten und auch die restlichen Beweisgrundlagen im zutreffenden Licht darstellten.
Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Ausgangssituation: Der Geschäftsführer war mit Vorwürfen der Erpressung, Urkundenfälschung, Geschenkannahme und Geldwäscherei konfrontiert und wandte sich unmittelbar nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an uns.
Herausforderung: Im Ermittlungsverfahren wurden zahlreiche einschneidende Ermittlungsmaßnahmen angeordnet und bewilligt; diese galt es, im Ermittlungsverfahren zu bekämpfen und parallel dazu die entlastenden Beweise herauszuarbeiten.
Lösungsweg: Nach laufender Akteneinsicht zur Verfolgung der laufenden Ermittlungsergebnisse brachten wir eine fundierte schriftliche Stellungnahme samt Beweisanträgen ein.
Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde nach wenigen Monaten von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Ausgangssituation: Unser Mandant sah sich im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Causa mit dem Vorwurf der Untreue konfrontiert. Gegenstand der Anzeige waren angeblich unzulässige Auszahlungen von Gehaltsbestandteilen.
Herausforderung: Die Verteidigung war zunächst durch eine eingeschränkte Akteneinsicht erheblich erschwert. Im Falle einer Verurteilung drohte eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Lösungsweg: Wir erarbeiteten eine umfassende schriftliche Stellungnahme, erhoben einen Einspruch wegen Verletzung subjektiver Rechte und führten eine konsequente Sockelverteidigung zur frühzeitigen Wahrung der Verfahrensrechte.
Ergebnis: Der Einspruch wegen Rechtsverletzung hatte Erfolg. Zudem wurde das Ermittlungsverfahren bereits wenige Monate nach unserer Mandatierung eingestellt.