Rechtsgebiete > Wirtschaftsstrafrecht > Anwalt Vermögensdelikte
Anwalt Vermögensdelikte
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt Ver­mögens­delikte

Straf­verteidigung bei Ver­mögens­delikten – Ihr Rechts­anwalt in Wien, öster­reichweit im Einsatz
Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurden Sie wegen eines Vermögensdelikts angezeigt oder ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sie? Oder wurden Sie bereits als Angeklagter zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung geladen?

Ein Anwalt für Vermögensdelikte ist gefragt, wenn es um strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit Eigentum, Vermögen oder wirtschaftlichen Interessen geht. Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) kennt eine Vielzahl einschlägiger Tatbestände – von Diebstahl (§ 127 StGB) und Betrug (§ 146 StGB) über Veruntreuung (§ 133 StGB) und Untreue (§ 153 StGB) bis hin zur Geldwäscherei (§ 165 StGB) und Gläubigerschutz- und Kridadelikten (§§ 156–163 StGB). Wir kennen die Abläufe bei den Strafverfolgungsbehörden aus unserer täglichen Verteidigungsarbeit und vertreten Beschuldigte und Angeklagte in Wien und österreichweit bei sämtlichen Vorwürfen wegen Vermögensdelikten.

Betrug und be­trügerischer Daten­ver­arbeitungs­miss­brauch (§§ 146–148a StGB)

Betrug zählt zu den häufigsten Vermögensdelikten im österreichischen Strafrecht. Der Tatbestand setzt voraus, dass durch Täuschung über Tatsachen eine Person zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet wird, die einen Vermögensschaden herbeiführt. Charakteristisch ist dabei das Zusammenspiel von Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden. Die Erscheinungsformen sind vielfältig und reichen vom klassischen Waren- oder Internetbetrug bis hin zum gewerbsmäßigen Betrug mit deutlich erhöhtem Strafrahmen. Ergänzend erfasst § 148a StGB den betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch, bei dem durch unbefugte Einflussnahme auf einen Datenverarbeitungsvorgang ein Vermögensnachteil bewirkt wird – ein Delikt, das insbesondere im digitalen und unternehmerischen Kontext zunehmend an Bedeutung gewinnt.Wir analysieren im Einzelfall präzise, ob sämtliche Tatbestandsmerkmale tatsächlich vorliegen. Dabei hinterfragen wir die Beweislage kritisch und entwickeln eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie, die sowohl rechtliche als auch tatsächliche Angriffspunkte konsequent nutzt. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blogartikel: betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch.
Veruntreuung und Untreue betreffen Vertrauensverhältnisse: Wer ein ihm anvertrautes Gut in Bereicherungsabsicht sich oder einem anderen zueignet oder die ihm übertragene Befugnis zum Nachteil des Befugnisgebers wissentlich missbraucht und dadurch diesen am Vermögen schädigt, macht sich strafbar. In der Praxis treten diese Delikte besonders häufig im unternehmerischen Umfeld auf und betreffen etwa Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Treuhänder. Sie können jedoch auch in zahlreichen weiteren Konstellationen verwirklicht werden. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Verteidigung bei diesen besonders praxisrelevanten Tatbeständen. Im Einzelfall prüfen wir präzise, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, und vertreten Ihre Interessen mit der gebotenen Konsequenz. Mehr dazu in unseren Blogartikeln: Veruntreuung (§ 133 StGB) und Untreue (§ 153 StGB).
Von einfachem Diebstahl bis zum schweren Raub spannt sich ein weites Spektrum an Vermögensdelikten gegen fremdes Vermögen. Die jeweiligen Strafrahmen variieren erheblich; erschwerend wirken etwa gewerbsmäßige Begehung, Einbruch oder Verwendung von Waffen. Wir analysieren den konkreten Sachverhalt, prüfen Qualifikationsmerkmale und erarbeiten die bestmögliche Verteidigung. Mehr zu diesen Delikten finden Sie in unseren Blogbeiträgen: Diebstahl (§§ 127–131 StGB), Raub und schwerer Raub (§ 142, § 143 StGB).
Gläubigerschutz- und Kridadelikte stehen im Fokus, wenn Unternehmen in finanzielle Schieflagen geraten und Gläubiger (potenziell) zu Schaden kommen. Geschäftsführer und Gesellschafter geraten in solchen Situationen schnell ins Visier der Ermittlungsbehörden. Die Abgrenzung zwischen strafbarem Verhalten und unternehmerischen Fehlentscheidungen ist oft komplex – wir wissen, worauf es in der Verteidigung bei derartigen Vorwürfen ankommt und unterstützen Sie bei sämtlichen Vorwürfen zu Gläubigerschutz- und Kridadelikten. Mehr dazu in unserem Blogartikel: Betrügerische Krida und weitere Gläubigerschutzdelikte.

Unser Pro­zess

Schritt 1 – Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin.

Schritt 2 – Erst­beratung & Strategie

Wir analysieren den Sachverhalt, sichten erste Unterlagen und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Lage.

Schritt 3 – Aktive Ver­teidigung

Wir übernehmen die vollständige Kommunikation mit Behörden und Gerichten und vertreten Sie konsequent bis zum Abschluss des Verfahrens.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei in Wien

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Vermögensdelikte sind ein Kernbereich unserer täglichen Arbeit und wir verteidigen unsere Mandanten österreichweit vor sämtlichen Strafverfolgungsbehörden. Die Schnittstellen zwischen Strafrecht, Zivilrecht und Insolvenzrecht kennen wir und beziehen sie in unsere Beratung ein. Dr. Schönborn ist aktiv in Fachvereinigungen wie WisteV, AWCCA und VÖStV eingebunden und hält regelmäßig Vorträge bei ARS, AWAK und MANZ. Unser Kanzleisitz ist zentral in Wien gelegen; österreichweite Beratung ist auf Wunsch auch bequem per Videokonferenz möglich.

Erfolgs­geschichten

Er­folgreiche Ver­teidigung eines Ge­schäfts­führers eines multi­nationalen Unter­nehmens

Ausgangssituation: Der Mandant wurde wegen Untreue, betrügerischer Krida, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie Beweismittelfälschung beschuldigt.

Herausforderung: Komplexe Sachverhaltslage; vorliegende Beweise mussten substanziell hinterfragt werden, um aufzuzeigen, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.

Lösungsweg: Wir brachten eine umfassende schriftliche Stellungnahme ein, in der wir substantiiert die widersprüchlichen Angaben der Belastungszeugen aufzeigten und auch die restlichen Beweisgrundlagen im zutreffenden Licht darstellten.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Ausgangssituation: Der Geschäftsführer war mit Vorwürfen der Erpressung, Urkundenfälschung, Geschenkannahme und Geldwäscherei konfrontiert und wandte sich unmittelbar nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an uns.

Herausforderung: Im Ermittlungsverfahren wurden zahlreiche einschneidende Ermittlungsmaßnahmen angeordnet und bewilligt; diese galt es, im Ermittlungsverfahren zu bekämpfen und parallel dazu die entlastenden Beweise herauszuarbeiten.

Lösungsweg: Nach laufender Akteneinsicht zur Verfolgung der laufenden Ermittlungsergebnisse brachten wir eine fundierte schriftliche Stellungnahme samt Beweisanträgen ein.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde nach wenigen Monaten von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Ausgangssituation: Unser Mandant sah sich im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Causa mit dem Vorwurf der Untreue konfrontiert. Gegenstand der Anzeige waren angeblich unzulässige Auszahlungen von Gehaltsbestandteilen.

Herausforderung: Die Verteidigung war zunächst durch eine eingeschränkte Akteneinsicht erheblich erschwert. Im Falle einer Verurteilung drohte eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Lösungsweg: Wir erarbeiteten eine umfassende schriftliche Stellungnahme, erhoben einen Einspruch wegen Verletzung subjektiver Rechte und führten eine konsequente Sockelverteidigung zur frühzeitigen Wahrung der Verfahrensrechte.

Ergebnis: Der Einspruch wegen Rechtsverletzung hatte Erfolg. Zudem wurde das Ermittlungsverfahren bereits wenige Monate nach unserer Mandatierung eingestellt.

FAQ

Was sind all­gemeine Ver­mögens­delikte nach öster­reichischem Recht?

Unter allgemeinen Vermögensdelikten versteht man Straftaten, die sich gegen das Vermögen oder das Eigentum anderer Personen richten. Die Straftatbestände des Vermögensstrafrechts finden sich in den §§ 125–168g StGB. Die Tatbestände reichen beispielsweise von Diebstahl und Betrug über Veruntreuung und Untreue bis hin zur Geldwäscherei und Gläubigerschutz- und Kridadelikten.
Betrug (§ 146 StGB) erfordert eine Täuschungshandlung gegenüber einer anderen Person und einen schließlich aufgrund der dadurch vorgenommenen Vermögensverfügung eingetretenen Vermögensschaden. Veruntreuung (§ 133 StGB) betrifft das widerrechtliche Zueignen anvertrauter Güter mit Bereicherungsvorsatz. Untreue (§ 153 StGB) liegt vor, wenn jemand eine ihm übertragene Befugnis zum Nachteil des Befugnisgebers wissentlich missbraucht und dadurch bei diesem einen Vermögensschaden verursacht. Die Abgrenzung ist im Einzelfall entscheidend für die Verteidigungsstrategie.
Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger, noch bevor Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft aussagen. Unüberlegte Aussagen ohne vorherige Akteneinsicht und Rücksprache mit einem Strafverteidiger können im weiteren Verlauf negative Konsequenzen haben. Wir beraten Sie zur richtigen Reaktion und übernehmen gerne für Sie die Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blogartikel: Beschuldigtenrechte im Strafverfahren.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte erste Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen. Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.
Benötigen Sie anwaltliche Hilfe?
Kontaktieren Sie uns.