Wurden Sie wegen Hacking oder widerrechtlichem Zugriff auf ein Computersystem angezeigt – und fragen sich, was dieser Vorwurf strafrechtlich bedeutet und wie Sie sich jetzt verhalten sollten?
Die §§ 118a, 119 und 119a StGB erfassen unterschiedliche Erscheinungsformen von Cybercrime – vom widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem bis hin zum missbräuchlichen Abfangen von Daten. Hacking-Tatbestände setzen spezifische Tathandlungen und einen qualifizierten Vorsatz voraus – nicht jede unerlaubte Nutzung eines Systems erfüllt den Tatbestand. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr setzen, ebenso wie Opfer, die ihre Rechte aktiv durchsetzen wollen.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder buchen Sie direkt einen Termin. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Die Erstberatung kann persönlich in Wien oder bequem per Videokonferenz stattfinden.
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die digitalen Beweise und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.
Wir verteidigen Sie im gesamten Strafverfahren und stehen konsequent für Ihre Rechte und Ihre rechtlichen Interessen vom Anfang bis zum Ende des Strafverfahrens ein.
Hacking im strafrechtlichen Sinne erfasst insbesondere den widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem (§ 118a StGB) und das missbräuchliche Abfangen von Daten (§ 119a StGB). Beide Tatbestände setzen einen qualifizierten Vorsatz (Absicht) voraus – die bloße unerlaubte Nutzung eines Systems reicht nicht ohne Weiteres für eine Strafbarkeit nach diesen Delikten aus.
Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmen von Daten und Datenträgern können auch bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Hacking-Vorwürfen vorkommen. Bewahren Sie Ruhe und kooperieren Sie soweit nötig, ohne freiwillig mehr preiszugeben als erforderlich. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung und vertreten Ihre Interessen ab dem ersten Moment. Mehr dazu in unserem Blogartikel Hausdurchsuchungen.
Als Opfer können Sie Anzeige erstatten und im Strafverfahren als Privatbeteiligter Schadenersatzansprüche geltend machen. Sichern Sie digitale Beweise so rasch wie möglich. Wir erstellen für Sie die Anzeige, beraten Sie zu allen rechtlichen Möglichkeiten, beziffern Ihre Ansprüche und vertreten Ihre Interessen aktiv.
§ 118a StGB erfasst den widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem selbst; § 119a StGB betrifft das missbräuchliche Abfangen von Daten während einer Übertragung – also etwa das Mitlesen von Netzwerkverkehr. Beide Tatbestände setzen einen qualifizierten Vorsatz der Absicht voraus, unterscheiden sich aber in der konkreten Tathandlung und den technischen Anforderungen an den Nachweis.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte rechtliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen. Eine Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.