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Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt Hacking – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurden Sie wegen Hacking oder widerrechtlichem Zugriff auf ein Computersystem angezeigt – und fragen sich, was dieser Vorwurf strafrechtlich bedeutet und wie Sie sich jetzt verhalten sollten?

Die §§ 118a, 119 und 119a StGB erfassen unterschiedliche Erscheinungsformen von Cybercrime – vom widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem bis hin zum missbräuchlichen Abfangen von Daten. Hacking-Tatbestände setzen spezifische Tathandlungen und einen qualifizierten Vorsatz voraus – nicht jede unerlaubte Nutzung eines Systems erfüllt den Tatbestand. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr setzen, ebenso wie Opfer, die ihre Rechte aktiv durchsetzen wollen.

Straf­verteidigung bei Hacking-Vorwürfen

§ 118a StGB stellt den widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem unter Strafe – allerdings nur, wenn dieser in der Absicht erfolgt, sich oder einem anderen Unbefugten Kenntnis von personenbezogenen oder nicht für den Täter bestimmten Daten zu verschaffen, oder um einem anderen durch die Verwendung von im System gespeicherten und nicht für ihn bestimmten Daten einen Nachteil zuzufügen. Der Tatbestand setzt damit eine absichtliche Vorsatzform voraus. Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen alle Tatbestandsmerkmale und erarbeiten eine fundierte Verteidigungsstrategie. Bei Hacking-Vorwürfen bietet es sich zudem an, statt einer Beschuldigtenvernehmung eine schriftliche Stellungnahme einzubringen. Diese wird nach vollständiger Akteneinsicht und einer gemeinsamen Besprechung an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Weiterführende Informationen bietet unser Blogartikel Cyberkriminalität und Internetbetrug.
§ 119a StGB erfasst die technische Überwachung von Datenübertragungen ohne Berechtigung – etwa durch das Abfangen von Netzwerkverkehr, den Einsatz von Sniffing-Tools oder das Mitlesen verschlüsselter Kommunikation. Auch hier ist ein qualifizierter Vorsatz (Absicht) erforderlich. Die technische Komplexität solcher Fälle erfordert eine enge Auseinandersetzung mit digitalen Beweismitteln und Sachverständigen. Wir bringen die notwendige juristische und technische Einarbeitung mit, um diese Verfahren überzeugend zu führen.
Im Ermittlungsverfahren werden oft die Weichen für das ganze Strafverfahren gesetzt. Wir übernehmen die Verteidigung von Beginn an, beantragen Akteneinsicht und vertreten Ihre Interessen gegenüber Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei. Durch gezielte Stellungnahmen und das präzise Herausarbeiten fehlender Tatbestandsvoraussetzungen arbeiten wir frühzeitig auf eine Verfahrenseinstellung hin.Sollten Sie bereits eine Ladung als Angeklagter zur Hauptverhandlung erhalten haben, unterstützen wir Sie auch kurzfristig. Auch nach einem erstinstanzlichen Urteil stehen wir Ihnen im Rechtsmittelverfahren zur Seite.

Unser Prozess

Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder buchen Sie direkt einen Termin. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Die Erstberatung kann persönlich in Wien oder bequem per Videokonferenz stattfinden.

Erst­beratung & Strategie

Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die digitalen Beweise und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.

Konse­quente Vertretung

Wir verteidigen Sie im gesamten Strafverfahren und stehen konsequent für Ihre Rechte und Ihre rechtlichen Interessen vom Anfang bis zum Ende des Strafverfahrens ein.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Hacking-Verfahren verbinden strafrechtliche Analyse mit technischen Fragestellungen – wir kennen diese Kombination aus der Praxis und beziehen sie in unsere Beratung ein. Die Abläufe bei Hacking-Angriffen und damit verbundenen Verfahren sind uns aus der Praxis vertraut; insbesondere verfügen wir über Erfahrung mit den spezialisierten Ermittlungseinheiten der Kriminalpolizei. Dr. Schönborn ist aktiv in strafrechtsrelevanten Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und teilt sein Wissen regelmäßig als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ. Unser Kanzleisitz ist zentral und gut erreichbar; auf Wunsch beraten wir Sie österreichweit per Videokonferenz. Wir behandeln jeden Fall diskret – denn Hacking-Vorwürfe können berufliche und persönliche Konsequenzen weit über das Strafverfahren hinaus haben.
Vorteile
Rechtsanwalt Dr. Schönborn nutzt neueste Technologien und berät in ganz Österreich (auch) per Online-Rechtsberatung

FAQ

Was ist Hacking nach öster­reichischem Recht?

Hacking im strafrechtlichen Sinne erfasst insbesondere den widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem (§ 118a StGB) und das missbräuchliche Abfangen von Daten (§ 119a StGB). Beide Tatbestände setzen einen qualifizierten Vorsatz (Absicht) voraus – die bloße unerlaubte Nutzung eines Systems reicht nicht ohne Weiteres für eine Strafbarkeit nach diesen Delikten aus.
Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmen von Daten und Datenträgern können auch bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Hacking-Vorwürfen vorkommen. Bewahren Sie Ruhe und kooperieren Sie soweit nötig, ohne freiwillig mehr preiszugeben als erforderlich. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung und vertreten Ihre Interessen ab dem ersten Moment. Mehr dazu in unserem Blogartikel Hausdurchsuchungen.
Als Opfer können Sie Anzeige erstatten und im Strafverfahren als Privatbeteiligter Schadenersatzansprüche geltend machen. Sichern Sie digitale Beweise so rasch wie möglich. Wir erstellen für Sie die Anzeige, beraten Sie zu allen rechtlichen Möglichkeiten, beziffern Ihre Ansprüche und vertreten Ihre Interessen aktiv.
§ 118a StGB erfasst den widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem selbst; § 119a StGB betrifft das missbräuchliche Abfangen von Daten während einer Übertragung – also etwa das Mitlesen von Netzwerkverkehr. Beide Tatbestände setzen einen qualifizierten Vorsatz der Absicht voraus, unterscheiden sich aber in der konkreten Tathandlung und den technischen Anforderungen an den Nachweis.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte rechtliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen. Eine Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.
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