Wurden Sie wegen Hacking oder widerrechtlichem Zugriff auf ein Computersystem angezeigt – und fragen sich, was dieser Vorwurf strafrechtlich bedeutet und wie Sie sich jetzt verhalten sollten?
Die §§ 118a, 119 und 119a StGB erfassen unterschiedliche Erscheinungsformen von Cybercrime – vom widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem bis hin zum missbräuchlichen Abfangen von Daten. Hacking-Tatbestände setzen spezifische Tathandlungen und einen qualifizierten Vorsatz voraus – nicht jede unerlaubte Nutzung eines Systems erfüllt den Tatbestand. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr setzen, ebenso wie Opfer, die ihre Rechte aktiv durchsetzen wollen.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder buchen Sie direkt einen Termin. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Die Erstberatung kann persönlich in Wien oder bequem per Videokonferenz stattfinden.
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die digitalen Beweise und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.
Wir verteidigen Sie im gesamten Strafverfahren und stehen konsequent für Ihre Rechte und Ihre rechtlichen Interessen vom Anfang bis zum Ende des Strafverfahrens ein.