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Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt Internet­betrug – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurden Sie wegen Internetbetrugs oder Krypto-Betrugs angezeigt – und wissen nicht, was Sie jetzt erwartet?

Betrug im digitalen Raum ist eine der am häufigsten erstatteten Anzeigen im Bereich Cybercrime – und gleichzeitig einer der rechtlich komplexesten. § 146 StGB gilt auch für Täuschungshandlungen im Internet; der betrügerische Datenverarbeitungsmissbrauch nach § 148a StGB erfasst darüber hinaus das Einwirken auf den Ablauf eines computergestützten Verarbeitungsvorgangs zur unrechtmäßigen Bereicherung. Krypto-Betrug, gefälschte Webshops, Phishing und Investment-Fraud gehören zu den häufigsten Erscheinungsformen des Internetbetrugs. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr setzen, ebenso wie Opfer, die ihre Schadenersatzansprüche aktiv durchsetzen wollen.

Straf­verteidigung bei Internet­betrugsvorwürfen

Der Betrugstatbestand nach § 146 StGB setzt eine Täuschungshandlung, einen dadurch verursachten Irrtum, eine Vermögensverfügung und einen daraus resultierenden Vermögensschaden voraus. Zusätzlich muss der Täter mit dem Vorsatz handeln, sich durch die Tat unrechtmäßig zu bereichern. Dass die Täuschung im Internet stattfindet, ändert an diesen Voraussetzungen nichts – erhöht aber die Anforderungen an die Beweisführung erheblich. Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen alle Tatbestandsmerkmale und erarbeiten eine fundierte Verteidigungsstrategie. In komplexen Ermittlungsverfahren wegen Betrugsvorwürfen ist es zudem taktisch sinnvoller, statt einer Beschuldigtenvernehmung eine schriftliche Stellungnahme einzubringen. Weiterführende Informationen bietet unser Blogartikel Betrug § 146 StGB.
Beim Straftatbestand des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs nach § 148a StGB wird das Ergebnis einer automationsunterstützten Datenverarbeitung durch Gestaltung des Programms, durch Eingabe, Veränderung, Löschung, Unterdrückung oder Übertragung von Daten oder sonst durch Einwirkung auf den Ablauf des Verarbeitungsvorgangs beeinflusst. Typische Fälle sind etwa die unbefugte Verwendung fremder Onlinebanking-Zugangsdaten. Die technische Komplexität solcher Fälle erfordert ein fundiertes Verständnis digitaler Beweismittel. Mehr dazu in unserem Blogartikel Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch § 148a StGB.
Betrügerische Krypto-Investments, gefälschte Handelsplattformen und Schneeballsysteme im digitalen Bereich haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Rückverfolgung von Krypto-Transaktionen und die Identifikation der Täter stellen besondere Herausforderungen dar – sowohl für die Ermittlungsbehörden als auch für die Verteidigung. Wir vertreten Beschuldigte, die in den Fokus der Ermittlungen geraten sind, ebenso wie Opfer, die ihre Ansprüche trotz der digitalen Anonymität der Täter durchsetzen wollen.
Internetbetrug-Ermittlungen werden in Österreich häufig von spezialisierten Einheiten der Kriminalpolizei geführt. Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmen von Daten und Datenträgern sind in diesen Verfahren keine Seltenheit. Wir übernehmen die Verteidigung von Beginn an, beantragen Akteneinsicht und vertreten Ihre Interessen konsequent gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.
Wer durch Internetbetrug oder Krypto-Betrug geschädigt wurde, hat im Strafverfahren das Recht, als Privatbeteiligter aufzutreten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Wir sichern Beweise, beziffern Ihre Ansprüche vollständig und sorgen dafür, dass diese überzeugend und konsequent durchgesetzt werden. Mehr dazu auf unserer Leistungsseite Privatbeteiligung und Zivilverfahren.

Unser Prozess

Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.

Erst­beratung & Strategie

Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die digitalen Beweise und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.

Konse­quente Vertretung

Wir unterstützen Sie in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Internetbetrug-Verfahren verbinden klassische Betrugsstrukturen mit digitaler Komplexität – wir kennen diese Kombination aus der Praxis und beziehen sie in unsere Beratung ein. Dr. Schönborn ist aktiv in strafrechtsrelevanten Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und teilt sein Wissen regelmäßig als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ. Auf Wunsch beraten wir Sie österreichweit per Videokonferenz. Wir behandeln jeden Fall diskret – denn Betrugsvorwürfe können berufliche und persönliche Konsequenzen weit über das Strafverfahren hinaus haben.
Vorteile
Rechtsanwalt Dr. Schönborn nutzt neueste Technologien und berät in ganz Österreich (auch) per Online-Rechtsberatung

FAQ

Was ist Internet­betrug nach öster­reichischem Recht?

Internetbetrug fällt grundsätzlich unter den allgemeinen Betrugstatbestand nach § 146 StGB – die Täuschungshandlung kann dabei grundsätzlich auch im digitalen Raum stattfinden. Für eine Betrugsstrafbarkeit muss jedoch ein Mensch über Tatsachen getäuscht werden. Kommt es zu einer Beeinflussung des Ergebnisses einer Datenverarbeitung ist § 148a StGB zu prüfen. Einen Überblick bietet unser Blogartikel Betrug § 146 StGB sowie unser Blogbeitrag Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch § 148a StGB.
Ja – insbesondere wenn der Vorsatz zum Tatzeitpunkt oder der kausale Zusammenhang zwischen Täuschung und Vermögensschaden nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Durch gezielte Stellungnahmen und das Aufzeigen von Schwächen in der Beweislage kann eine Einstellung im Ermittlungsverfahren erreicht werden. Mehr dazu in unserem Blogartikel Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Internetbetrug ist häufig grenzüberschreitend organisiert. Die österreichischen Strafverfolgungsbehörden arbeiten in solchen Fällen mit Europol, Interpol und ausländischen Behörden zusammen. Als Opfer können Sie trotzdem im Inland Anzeige erstatten und Schadenersatzansprüche geltend machen. Wir beraten Sie zu den realistischen Möglichkeiten in Ihrer konkreten Situation.
§ 146 StGB erfasst den klassischen Betrug durch Täuschung einer Person. § 148a StGB betrifft den betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch – also die unrechtmäßige Beeinflussung von automatisierten Datenverarbeitungsprozessen ohne menschliche Täuschung, etwa durch Manipulation von Online-Banking-Systemen oder den Einsatz von Schadsoftware.
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