Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt für Untreue

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurden Sie wegen Untreue angezeigt – als Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist oder in einer anderen Vertrauensposition?

Nach § 153 StGB macht sich strafbar, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch einen Vermögensschaden herbeiführt. Die Grenze zwischen einer risikobehafteten unternehmerischen Entscheidung und einer strafbaren Untreuehandlung ist oft fließend – und genau hier entscheidet sich, ob ein Ermittlungsverfahren zur Anklage führt oder eingestellt wird. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte wegen Untreue, die sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr setzen.

Straf­verteidigung bei Untreueverdacht

§ 153 StGB setzt voraus, dass der Beschuldigte eine rechtlich eingeräumte Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis über fremdes Vermögen wissentlich missbraucht und dadurch einen Vermögensschaden beim Machtgeber verursacht. Entscheidend ist der Nachweis des Wissentlichkeitsvorsatzes – eine bloß fehlerhafte oder riskante Geschäftsentscheidung reicht nicht aus. Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen, ob der Tatbestand tatsächlich erfüllt ist, und erarbeiten eine fundierte Verteidigungsstrategie. In Wirtschaftsstrafverfahren ist es zudem oftmals taktisch sinnvoller, im Ermittlungsverfahren anstelle einer Beschuldigtenvernehmung erst nach vollständiger Akteneinsicht und Besprechung mit einem spezialisierten Rechtsanwalt eine schriftliche Stellungnahme einzubringen. Weiterführende Informationen bietet unser Blogartikel zur Untreue (§ 153 StGB).
Nicht jede Entscheidung, die im Nachhinein zu einem Vermögensschaden führt, begründet eine Untreuestrafbarkeit. Das unternehmerische Ermessen orientiert sich an der Business Judgement Rule und schützt Führungskräfte bei vertretbaren Risikoentscheidungen – sofern sie innerhalb des ihnen eingeräumten Handlungsspielraums gehandelt haben. Wir prüfen, ob der Vorwurf tatsächlich über eine bloß fehlerhafte Geschäftsentscheidung hinausgeht, und entwickeln eine Strategie, die diese Grenze klar herausarbeitet. Einen umfassenden Überblick bietet unser Blogartikel Geschäftsführerhaftung.
Untreue-Verfahren mit wirtschaftlichem Bezug oder erheblichem Schadensvolumen werden in Österreich häufig von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geführt. Wir verfügen über umfangreiche Praxiserfahrung mit WKStA-Verfahren und der auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierten Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien und kennen deren Ermittlungsschwerpunkte und die Anforderungen an eine wirksame Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren.
Zu Beginn von Ermittlungen wegen Untreue stehen bisweilen Hausdurchsuchungen im Büro oder Unternehmen – verbunden mit der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen, Daten und Datenträgern. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Anordnung und Bewilligung, dokumentieren den Ablauf und bringen die dafür vorgesehenen Rechtsmittel unverzüglich ein. Mehr zu Ihren Rechten bei einer Hausdurchsuchung erfahren Sie in unserem Blogartikel Hausdurchsuchungen.
In Untreue-Verfahren stützt sich die Staatsanwaltschaft regelmäßig auf Gutachten von Wirtschaftssachverständigen, die den behaupteten Vermögensschaden beziffern und die unternehmerische Entscheidung prüfen. Wir erarbeiten relevante Fragestellungen an Sachverständige, analysieren Gutachten kritisch, hinterfragen die verwendeten Bewertungsmaßstäbe und beantragen gegebenenfalls die Ergänzung des Gutachtens oder die Beiziehung weiterer Sachverständiger.

Unser Prozess

Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.

Erst­beratung & Strategie

Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie – mit besonderem Fokus auf die Abgrenzung unternehmerischer Entscheidungsfreiheit vom strafrechtlichen Befugnismissbrauch.

Konse­quente Vertretung

Wir führen Sie durch das Verfahren: Vom ersten Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Dr. Elias Schönborn
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Untreue-Verfahren gehören zu den komplexesten Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts; sie erfordern ein fundiertes Verständnis unternehmerischer Entscheidungsprozesse, betriebswirtschaftlicher Bewertungsfragen und der Arbeitsweise spezialisierter Ermittlungsbehörden. Dr. Schönborn ist aktiv in wirtschaftsstrafrechtlichen Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und teilt sein Wissen regelmäßig als Vortragender an Universitäten sowie bei ARS, AWAK und MANZ. Auf Wunsch beraten wir Sie österreichweit per Videokonferenz. Wir behandeln jeden Fall mit absoluter Diskretion – denn ein Untreueverdacht kann die berufliche Existenz gefährden.
Vorteile
Rechtsanwalt Dr. Schönborn nutzt neueste Technologien und berät in ganz Österreich (auch) per Online-Rechtsberatung

FAQ

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