Wurden Sie wegen Untreue angezeigt – als Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist oder in einer anderen Vertrauensposition?
Nach § 153 StGB macht sich strafbar, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch einen Vermögensschaden herbeiführt. Die Grenze zwischen einer risikobehafteten unternehmerischen Entscheidung und einer strafbaren Untreuehandlung ist oft fließend – und genau hier entscheidet sich, ob ein Ermittlungsverfahren zur Anklage führt oder eingestellt wird. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte wegen Untreue, die sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr setzen.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie – mit besonderem Fokus auf die Abgrenzung unternehmerischer Entscheidungsfreiheit vom strafrechtlichen Befugnismissbrauch.
Wir führen Sie durch das Verfahren: Vom ersten Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.