Wurde gegen Ihr Unternehmen ein Strafverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) eingeleitet? Oder möchten Sie als Unternehmen sicherstellen, dass Sie im Fall einer möglichen strafbaren Handlung durch Mitarbeiter oder Entscheidungsträger nun die richtigen rechtlichen Schritte setzen?
Ein Rechtsanwalt für Verbandsverantwortlichkeit ist gefragt, wenn Unternehmen – also GmbHs, Aktiengesellschaften oder andere Verbände – für Straftaten verantwortlich gemacht werden sollen, die zu ihren Gunsten oder unter Verletzung ihrer Pflichten begangen wurden. Das österreichische VbVG ermöglicht die strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen als solche, unabhängig von der Verfolgung der handelnden Personen. In Wien und österreichweit beraten und vertreten wir Unternehmen in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet. Die Abläufe bei den Staatsanwaltschaften (inkl. WKStA) kennen wir ebenso wie die spezifischen Voraussetzungen und Verteidigungsmöglichkeiten nach dem VbVG.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren die Unternehmensstruktur, die vorgeworfene Tat und die Zurechnungsvoraussetzungen des VbVG und entwickeln auf Basis der Aktenlage eine umfassende Verteidigungsstrategie.
Wir vertreten Ihr Unternehmen konsequent gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten und begleiten Sie beim Aufbau präventiver Compliance-Strukturen.
Ausgangssituation: Gegen das Unternehmen als belangter Verband wurden im Rahmen schwerwiegender, international geführter Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Inverkehrbringens gefährlicher Medizinprodukte strafrechtliche Vorwürfe erhoben.
Herausforderung: Parallel laufende Ermittlungen in mehreren Jurisdiktionen sowie die Notwendigkeit einer kohärenten Verteidigungsstrategie unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Rechtslage.
Lösungsweg: Entwicklung und Umsetzung einer abgestimmten Verteidigungsstrategie für das österreichische Verfahren, insbesondere durch präzise gezielte rechtliche Argumentation zur fehlenden Zurechenbarkeit der vorgeworfenen Taten nach dem VbVG.
Ergebnis: Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Österreich nach wenigen Monaten.
Ausgangssituation: Dem Geschäftsführer einer GmbH sowie der GmbH als belangtem Verband wurden schwerwiegende Betrugshandlungen vorgeworfen. Das Strafverfahren wurde parallel gegen das Organ und den Verband geführt, wobei wir die Verteidigung des Verbandes übernommen haben.
Herausforderung: Zurechnung nach dem VbVG war fraglich, insbesondere unzureichender Nachweis einer Tatbegehung zugunsten des Verbandes in Abgrenzung zum eigenwirtschaftlichen Verhalten des Geschäftsführers.
Lösungsweg: Einbringung einer fundierten Gegenäußerung zur Anklageschrift mit Fokus auf die fehlende Zurechenbarkeit.
Ergebnis: Freispruch des belangten Verbands in der Hauptverhandlung.
Ausgangssituation: Das Unternehmen war in einem rechtlich sensiblen Geschäftsbereich tätig und hatte bereits Hinweise erhalten, dass bestimmte Vorgänge potenziell rechtswidrig sein könnten. Wir wurden mit der diskreten Durchführung einer strafrechtlichen Risikoanalyse beauftragt.
Herausforderung: Im Zuge unserer rechtlichen Prüfung wurden erhebliche Strafbarkeitsrisiken nach dem VbVG identifiziert, die ein rasches und koordiniertes Vorgehen erforderlich machten.
Lösungsweg: Nach umfassender Aufarbeitung des Sachverhalts wurde eine unverzügliche und vollständige Schadenswiedergutmachung veranlasst.
Ergebnis: Da die Strafverfolgungsbehörden noch keine Kenntnis vom strafbaren Verhalten des Unternehmens erlangt haben, kam das Unternehmen durch die vollständige Schadenswiedergutmachung in den Genuss der tätigen Reue (§ 167 StGB), wodurch die Strafbarkeit des Unternehmens beseitigt wurde.