Wurden Sie wegen eines Gewalt- oder Freiheitsdelikts angezeigt – und fragen sich, was Sie jetzt erwartet und welche Fehler Sie in dieser Situation unbedingt vermeiden sollten?
Die §§ 75 bis 109 StGB erfassen ein breites Spektrum an Straftaten – von Mord (§ 75 StGB) und Körperverletzungsdelikten (§§ 83 – 88 StGB) über Freiheitsentziehung (§ 99 StGB) bis hin zu Nötigung (§ 105 StGB) und gefährlicher Drohung (§ 107 StGB). Die strafrechtlichen Konsequenzen können erheblich sein: Je nach Tatbestand stehen Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis zu lebenslanger Haft im Raum. In Wien und österreichweit vertreten wir sowohl Beschuldigte, die sich gegen diesbezügliche Vorwürfe zur Wehr setzen, als auch Opfer, die ihre Ansprüche aktiv durchsetzen wollen. Gerade bei Gewaltdelikten entscheidet die Qualität der Verteidigung im Ermittlungsverfahren oft über den gesamten weiteren Verfahrensverlauf.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.
Wir führen Sie durch das gesamte Strafverfahren: Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum rechtskräftigen Abschluss.
Die §§ 75 bis 109 StGB erfassen ein breites Spektrum – von Körperverletzung (§§ 83–88 StGB) und Tötungsdelikten (§§ 75, 76 StGB) über Nötigung (§ 105 StGB) und gefährliche Drohung (§ 107 StGB) bis hin zu Freiheitsentziehung (§ 99 StGB), Stalking (§ 107a StGB) und weiteren Freiheitsdelikten. Einen Überblick bietet unser Blogartikel Nötigung, gefährliche Drohung und Erpressung.
Notwehr ist in § 3 StGB geregelt und erlaubt die Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen menschlichen Angriffs. Als Notwehrhandlung ist eine Handlung zu wählen, welche den Angriff abwehrt; unter mehreren bestehenden Handlungsoptionen ist die gelindeste zu wählen. Ob Notwehr im konkreten Fall vorliegt, ist eine komplexe Einzelfallfrage. Wir prüfen dies gerne für Sie und bauen die Verteidigungsstrategie bei entsprechenden Erfolgsaussichten konsequent darauf auf.
Eine Festnahme kann nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (§§ 170 – 172 StPO) erfolgen. Wenn Sie nicht wieder gehen dürfen, muss die Polizei Sie innerhalb von 48 Stunden in eine Justizanstalt einliefern. Dort müssen Sie nach entsprechendem Antrag der Staatsanwaltschaft binnen weiterer 48 Stunden einem Haft- und Rechtsschutzrichter vorgeführt werden. Sie haben das Recht zu schweigen und das Recht auf einen Verteidiger. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall unverzüglich einen Strafverteidiger. Mehr dazu in unserem Blogartikel Festnahme.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte rechtliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen. Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.