Setzen Sie in Ihrer medizinischen Tätigkeit KI-gestützte Systeme ein und fragen sich, welche strafrechtlichen Konsequenzen Fehlentscheidungen oder Fehlbehandlungen im Zusammenhang mit diesen Systemen nach sich ziehen können?
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Medizin – von der KI-gestützten Diagnoseunterstützung über automatisierte Auswertungen bildgebender Verfahren bis hin zu algorithmischen Entscheidungssystemen in der Therapieplanung – stellt das Strafrecht vor neue Fragen. Wenn ein Patient infolge einer (mit-)durch ein KI-System beeinflussten Entscheidung zu Schaden kommt oder stirbt, stellt sich die Frage der strafrechtlichen Verantwortung wegen fahrlässiger Tötung bzw Körperverletzung mit neuer Dringlichkeit. In Wien und österreichweit begleiten wir Sie bei der strafrechtlichen Bewertung des KI-Einsatzes und vertreten Sie, wenn strafrechtliche Ermittlungen drohen oder bereits eingeleitet wurden.
Nehmen Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular Kontakt auf. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren Ihre Situation, sichten vorhandene Unterlagen und geben Ihnen eine erste fundierte rechtliche Einschätzung. Sie erfahren, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Gerichten, stellen die erforderlichen Anträge und vertreten Sie engagiert – präventiv oder in einem laufenden Verfahren.
Nach österreichischem Strafrecht – insbesondere den §§ 80, 81 und 88 StGB – haftet grundsätzlich der Mensch, der die KI verwendet oder eingesetzt hat, wenn er dabei objektiv und subjektiv sorgfaltswidrig handelt. Der KI-Einsatz entbindet den Arzt oder das medizinische Personal nicht von der Pflicht, die Ausgaben des Systems kritisch zu prüfen. Die konkrete strafrechtliche Verantwortung hängt vom Einzelfall ab. Mehr dazu in unserem Blogartikel Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen.
Die Sorgfaltspflichten richten sich nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und der technischen Spezifikation des eingesetzten Systems. Grundsätzlich gilt: Je autonomer das System agiert, desto wichtiger ist die menschliche Kontrollpflicht. Dokumentation, Schulung und die Auswahl geeigneter, zertifizierter Systeme spielen ebenfalls eine Rolle.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. In diesem Gespräch analysieren wir Ihre Situation, geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung und besprechen mögliche Schritte. Eine Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.