Wurden gegen Sie Ermittlungen wegen des Vorwurfs einer Urkundenfälschung im Gesundheitswesen eingeleitet – und fragen Sie sich, welche strafrechtlichen Konsequenzen ein solcher Vorwurf nach sich ziehen kann?
Der Begriff „Fälschungen im Gesundheitswesen“ umfasst ein breites Spektrum an Tatbeständen – von der Urkundenfälschung nach § 223 StGB über die Datenfälschung nach § 225a StGB bis zur Beweismittelfälschung nach § 293 StGB. Diese Vorwürfe betreffen in der Praxis Ärzte, Angehörige anderer Gesundheitsberufe, aber auch Verwaltungspersonal in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Häufig entstehen solche Fälle im Zusammenhang mit Abrechnungen gegenüber Krankenkassen, mit der Ausstellung von Gutachten oder mit der nachträglichen Veränderung von Dokumentationen im Gesundheitswesen. Steht ein solcher Verdacht im Raum, ist eine frühzeitige rechtliche Begleitung entscheidend. In Wien und österreichweit begleiten wir Sie von der ersten bis zu den letzten Schritten des Strafverfahrens.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir sichten die vorliegenden Unterlagen, analysieren Ihre rechtliche Situation und geben Ihnen eine erste fundierte Einschätzung. Sie erfahren, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und welche Handlungsoptionen bestehen.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Gerichten, stellen notwendige Anträge und vertreten Sie engagiert – mit dem klaren Ziel, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.