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Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt Cybercrime – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurden Sie wegen einer Straftat im digitalen Bereich angezeigt und ermitteln die Strafverfolgungsbehörden gegen Sie? Sie wissen nicht, was dieser Vorwurf konkret für Sie bedeutet?

Die einschlägigen Straftatbestände im Bereich Cybercrime erfassen ein breites Spektrum. Cybercrime-Verfahren stellen besondere Anforderungen an die Verteidigung: Digitale Spuren, technische Sachverständige und die internationale Dimension vieler Fälle machen sie zu einem der komplexesten Bereiche des modernen Strafrechts. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr setzen, ebenso wie Opfer, die durch digitale Straftaten geschädigt wurden.

Straf­verteidigung bei Cybercrime-Vorwürfen

Cybercrime-Tatbestände setzen spezifische Tathandlungen voraus – etwa den unbefugten Zugriff auf ein Computersystem (§ 118a StGB), das widerrechtliche Abfangen von Daten (§ 119a StGB) oder die Beschädigung von Daten (§ 126a StGB). Nicht jede Nutzung fremder Systeme oder Daten erfüllt diese Tatbestände. Entscheidend sind der Vorsatz, die Unbefugtheit des Zugriffs und der konkrete Schaden. Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen alle Tatbestandsmerkmale und erarbeiten eine fundierte Verteidigungsstrategie. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder – wo möglich – eine Diversion. Oft ist es zudem taktisch sinnvoller, statt einer Beschuldigtenvernehmung eine schriftliche Stellungnahme einzubringen – dies nach vollständiger Akteneinsicht und gemeinsamer Besprechung. Weiterführende Informationen bietet unser Blogartikel Cyberkriminalität und Internetbetrug.
Betrug im digitalen Raum – ob durch gefälschte Webshops, Phishing-Angriffe oder betrügerische Krypto-Investments – ist eine der häufigsten Erscheinungsformen von Cybercrime. § 146 StGB gilt auch für Täuschungshandlungen im Internet; der betrügerische Datenverarbeitungsmissbrauch nach § 148a StGB erfasst darüber hinaus den Einsatz von Computerprogrammen zur unrechtmäßigen Bereicherung. Wir vertreten sowohl Beschuldigte als auch Opfer und kennen die besonderen Herausforderungen dieser Verfahren. Mehr dazu in unserem Blogartikel Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch § 148a StGB.
Die Datenbeschädigung erfasst die vorsätzliche Veränderung, Löschung oder Unbrauchbarmachung von Daten, über die der Täter nicht (allein) verfügen darf. Zur Erfüllung des Strafdelikts braucht es zudem einen Schadenseintritt. In der Praxis treten solche Fälle häufig im unternehmerischen Umfeld auf, etwa bei der Sabotage von IT-Systemen durch ausgeschiedene Mitarbeiter oder bei gezielten Angriffen auf die IT-Infrastruktur von Unternehmen. Mehr dazu in unserem Blogartikel Datenbeschädigung § 126a StGB.
Cybercrime-Ermittlungen werden in Österreich häufig von spezialisierten Einheiten der Kriminalpolizei geführt. Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmen von Daten und Datenträgern sind in diesen Verfahren keine Seltenheit. Wir übernehmen die Verteidigung von Beginn an, beantragen Akteneinsicht, prüfen die Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen und verteidigen Ihre Rechte mit Nachdruck.
Wer durch eine Cyberattacke, einen Online-Betrug oder einen Identitätsdiebstahl geschädigt wurde, hat das Recht, sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Mehr dazu auf unserer Leistungsseite Privatbeteiligung und Zivilverfahren.

Unser Prozess

Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Jede Kontaktaufnahme unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.

Erst­beratung & Strategie

Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die digitalen Beweise und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.

Konse­quente Vertretung

Wir begleiten und führen Sie durch das gesamte Strafverfahren: von der ersten Stellungnahme bis zum rechtskräftigen Abschluss.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Cybercrime-Verfahren verbinden strafrechtliche Komplexität mit technischen Herausforderungen – wir kennen diese Schnittstellen und beziehen sie in unsere Beratung ein. Die Abläufe an den österreichischen Strafgerichten, Staatsanwaltschaften und der Kriminalpolizei sind uns aus der Praxis vertraut. Dr. Schönborn ist aktiv in strafrechtsrelevanten Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und teilt sein Wissen regelmäßig als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ. Auf Wunsch beraten wir Sie österreichweit per Videokonferenz. Wir behandeln jeden Fall diskret – denn Cybercrime-Vorwürfe können berufliche und persönliche Konsequenzen weit über das Strafverfahren hinaus haben.
Vorteile
Rechtsanwalt Dr. Schönborn nutzt neueste Technologien und berät in ganz Österreich (auch) per Online-Rechtsberatung

FAQ

Welche Straftaten fallen unter Cybercrime nach öster­reichischem Recht?

Cybercrime umfasst im österreichischen Strafrecht eine Vielzahl von Tatbeständen, etwa: widerrechtlicher Zugriff auf Computersysteme (§ 118a StGB), missbräuchliches Abfangen von Daten (§ 119a StGB), Datenbeschädigung (§ 126a StGB), Betrug (§ 146 StGB), betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB) sowie Datenfälschung (§ 225a StGB). Einen Überblick bietet unser Blogartikel Cyberkriminalität und Internetbetrug.
Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmen von Daten und Datenträgern sind in Cybercrime-Verfahren häufig. Bewahren Sie Ruhe und kooperieren Sie, soweit nötig, ohne freiwillig mehr preiszugeben als erforderlich. Kontaktieren Sie uns sofort – wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und vertreten Ihre Interessen ab dem ersten Moment. Mehr dazu in unserem Blogartikel Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Daten und Datenträgern.
Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen. Oft ist es taktisch sinnvoller, statt einer mündlichen Vernehmung eine schriftliche Stellungnahme einzubringen. Welche Vorgehensweise die richtige ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und eingehender anwaltlicher Besprechung beurteilen. Mehr zu Ihren Rechten erfahren Sie in unserem Blogartikel Beschuldigtenrechte im Strafverfahren.
Als Opfer können Sie im Strafverfahren als Privatbeteiligter auftreten und Schadenersatzansprüche geltend machen. Darüber hinaus ist eine rasche Sicherung digitaler Beweise entscheidend. Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Möglichkeiten, beziffern Ihre Ansprüche und vertreten Ihre Interessen aktiv.
Ja. Cybercrime-Fälle haben häufig eine internationale Dimension – etwa wenn Täter oder Server im Ausland sitzen. Wir vertreten auch internationale Mandanten im österreichischen Strafverfahren und koordinieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden und Anwälten.
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