Wurden Sie als Unternehmer, Geschäftsführer oder Vorstand wegen eines insolvenzstrafrechtlichen Delikts angezeigt – oder ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sie im Zusammenhang mit einer Unternehmensinsolvenz?
Die §§ 156 bis 159 StGB erfassen ein breites Spektrum insolvenzrechtlicher Delikte – von der betrügerischen Krida (§ 156 StGB) über die Begünstigung eines Gläubigers (§ 158 StGB) bis hin zur grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB). Diese Tatbestände werden häufig in Kombination mit anderen Wirtschaftsstraftaten vorgeworfen, was die Verfahren besonders komplex macht. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen entsprechende Vorwürfe zur Wehr setzen – und bieten auch präventive Beratung für Unternehmer in wirtschaftlich kritischen Situationen.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie – mit besonderem Fokus auf die Abgrenzung unternehmerischer Entscheidungsfreiheit von strafrechtlicher Pflichtverletzung.
Wir verteidigen Sie im gesamten Strafverfahren: von der ersten Kontaktaufnahme bis zum rechtskräftigen Abschluss – einschließlich der Auseinandersetzung mit Wirtschaftssachverständigen und spezialisierten Ermittlungsbehörden.