Wurde Ihr Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs – und fragen Sie sich, welche strafrechtlichen Schritte Sie einleiten können und welche rechtlichen Pflichten Sie dabei treffen?
Die zunehmende Digitalisierung bringt nicht nur neue technische Risiken mit sich, sondern auch neue strafrechtliche Haftungsrisiken und Handlungspflichten für Unternehmen, Geschäftsführer und IT-Verantwortliche gleichermaßen. Cyberangriffe können etwa nach § 118a StGB (Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem), § 119a StGB (Missbräuchliches Abfangen von Daten), § 126a StGB (Datenbeschädigung) strafrechtlich verfolgt werden; Sicherheitsverletzungen können darüber hinaus datenschutzrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Wien und österreichweit beraten wir Unternehmen zur strafrechtlichen Dimension von Cybersecurity und vertreten Betroffene nach Cyberangriffen.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren den Sicherheitsvorfall oder die Compliance-Frage, prüfen die strafrechtliche Dimension und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie.
Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der Strafanzeige bis zur Vertretung in einem allfälligen Hauptverfahren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für eine präventive Beratung und für die Krisenbegleitung nach einem Cyberangriff zur Verfügung.