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Anwalt Privatbeteiligung für Unternehmen
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Anwalt Privat­beteiligung für Unter­nehmen

Privat­beteiligung und Schadenersatz für Unter­nehmen – Rechts­anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz
Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Ist Ihr Unternehmen durch eine Straftat geschädigt worden, etwa durch Untreue, Betrug, Veruntreuung oder Korruption? Möchten Sie Ihre Schadenersatzansprüche bereits im Strafverfahren effizient und kosteneffizient durchsetzen?

Die Privatbeteiligung ist für Unternehmen ein strategisch bedeutsames Instrument: Sie ermöglicht es, sich als Opfer dem Strafverfahren anzuschließen und Schadenersatzansprüche direkt im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen. Das spart Zeit, Kosten und nutzt die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen für die eigene Anspruchsdurchsetzung. In Wien und österreichweit vertreten wir Unternehmen als Privatbeteiligte in Strafverfahren – von der ersten Sachverhaltsdarstellung bis zum rechtskräftigen Urteil. Auf Basis unserer täglichen Praxis beherrschen wir die Schnittstellen zwischen Strafrecht und Zivilrecht bestens und nutzen sie strategisch für unsere Mandanten.

Privat­beteiligte­nanschluss und An­spruchs­bezifferung

Die rechtzeitige und korrekte Erklärung, sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte/r anzuschließen, ist die Voraussetzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren. Wir beraten Ihr Unternehmen dazu, welche Ansprüche im konkreten Fall geltend gemacht werden können, beziffern die Privatbeteiligungsansprüche und stellen sicher, dass alle relevanten Beweismittel bereits im Ermittlungsverfahren in der richtigen Form übermittelt werden. Bereits in dieser Phase ist eine klare Dokumentation des Schadens entscheidend. Wir begleiten diesen Prozess von Anfang an. Mehr dazu auf unserer Seite Privatbeteiligung und Zivilverfahren.
In der Hauptverhandlung vertreten wir Ihr Unternehmen als Privatbeteiligter mit dem gleichen Engagement wie bereits im Ermittlungsverfahren. Wir stellen Beweisanträge, befragen Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu schadenrelevanten Fragen und halten ein fundiertes Plädoyer zur Anspruchshöhe. Ziel ist die vollständige Wiedergutmachung des erlittenen Schadens. Unsere Erfahrung zeigt: Gut vorbereitete Privatbeteiligtenvertreter können die belastenden Argumente der Anklagevorwürfe professionell ergänzen und erzielen durch fundierte Ausführungen deutlich bessere Ergebnisse.
Die Privatbeteiligung im Strafverfahren und ein paralleles Zivilverfahren schließen sich nicht aus – sie ergänzen sich, wenn sie strategisch aufeinander abgestimmt werden. Wir beraten Ihr Unternehmen zur optimalen Kombination beider Wege: Wann ist der Strafprozess effizienter? Wann braucht es ergänzend eine Zivilklage? Diese Gesamtperspektive ist ein wesentlicher Mehrwert unserer Beratung.
Wenn der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter oder eine Führungskraft das Unternehmen geschädigt hat, ist eine interne Untersuchung oft der erste Schritt. Wir begleiten diese Untersuchungen rechtssicher, sichern Beweise und bereiten die Grundlage für eine erfolgreiche Privatbeteiligung. Mehr dazu auf unserer Seite Interne Untersuchungen.

Unser Pro­zess

Schritt 1 – Erst­kontakt & Schadens­analyse

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und analysieren gemeinsam den entstandenen Schaden und die rechtlichen Möglichkeiten.

Schritt 2 – Strategie & An­meldung

Wir entwickeln eine Gesamtstrategie, nehmen den Privatbeteiligtenanschluss Ihres Unternehmens vor und sichern alle relevanten Beweise und Dokumente.

Schritt 3 – Aktive Ver­tretung

Wir vertreten Ihr Unternehmen konsequent im gesamten Strafverfahren – vom Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung bis zum allfälligen Rechtsmittelverfahren.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei in Wien

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Die Privatbeteiligung von Unternehmen ist ein Bereich, in dem wir in Wien und österreichweit sehr regelmäßig tätig sind und unsere Mandanten dabei unterstützen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Wir kennen die Abläufe an den Strafgerichten und bei den Staatsanwaltschaften ebenso wie die Schnittstellen zum Zivilrecht. Dr. Schönborn ist aktiv in wirtschaftsstrafrechtlichen Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und teilt sein Wissen als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ. Unser Kanzleisitz ist zentral in Wien gelegen; österreichweite Beratung ist auf Wunsch bequem per Videokonferenz möglich.

Erfolgs­geschichten

Lang­jährige Privat­beteiligung bei Invest­ment­betrug mit Schaden im zwei­stelligen Millionen­bereich

Ausgangssituation: Vertretung eines geschädigten Investors und Unternehmers im Zusammenhang mit einem komplexen Investmentmodell, bei dem durch unrichtige bzw. irreführende Angaben zu Unternehmenskennzahlen und wirtschaftlichen Verhältnissen erhebliche Vermögensschäden verursacht wurden.

Herausforderung: Strukturierte Aufarbeitung eines vielschichtigen Sachverhalts mit zahlreichen Geschädigten sowie effiziente Bündelung und Durchsetzung der Ansprüche im Strafverfahren.

Lösungsweg: Erstattung der Strafanzeige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Bilanzfälschung, kontinuierliche und aktive Privatbeteiligung durch umfangreiche Beweisanträge und substantiierte Stellungnahmen im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Parallele Geltendmachung zivilrechtlicher Schritte.

Ergebnis: Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft (Verfahren laufend) sowie Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche des Mandanten in separatem Verfahren.

Ausgangssituation: Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche eines Unternehmens gegen einen ehemaligen Geschäftsführer im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Betrugs-, Untreue- und Kridahandlungen.

Herausforderung: Rasche und vollständige Aufarbeitung der Vorwürfe sowie Sicherung wesentlicher Beweismittel. Neben strafrechtlichen Vorwürfen Berücksichtigung insolvenzrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Komponenten.

Lösungsweg: Rasche Einbringung einer fundierten Sachverhaltsdarstellung samt Anregung konkreter Ermittlungsmaßnahmen und Privatbeteiligtenanschluss. Zusätzliche Initiierung unverzüglicher zivilrechtlicher Schritte gegen den ehemaligen Geschäftsführer.

Ergebnis: Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und durch die Vorlage zahlreicher Beweismittel steht eine Anklageerhebung nach umfangreichen Ermittlungen unseres Erachtens kurz bevor. In den zivilrechtlichen Auseinandersetzungen konnten bereits rechtskräftige Titel erwirkt werden.

Ausgangssituation: Vertretung einer geschädigten Darlehensgeberin in einem grenzüberschreitenden Sachverhalt, bei dem Darlehensmittel in Höhe von über 7 Millionen Euro durch täuschungsbedingte Angaben erlangt und zweckwidrig verwendet wurden.

Herausforderung: Koordination eines komplexen, internationalen Verfahrens sowie Sicherstellung einer effektiven Anspruchsdurchsetzung auf straf- und zivilrechtlicher Ebene.

Lösungsweg: Aktive Privatbeteiligung im Strafverfahren, flankiert durch parallele zivilrechtliche Maßnahmen zur Anspruchsdurchsetzung und Vermögenssicherung.

Ergebnis: Schaffung einer belastbaren Grundlage für die Rückführung wesentlicher Teile der Darlehensbeträge sowie konsequente Verfolgung der Ansprüche auf mehreren rechtlichen Ebenen; Erlangung eines rechtskräftigen Titels.

FAQ

Was ist die Privat­beteiligung im Straf­verfahren?

Als Privatbeteiligte/r kann sich eine durch eine Straftat geschädigte Person oder ein geschädigtes Unternehmen dem Strafverfahren anschließen und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Der Vorteil: Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen werden für die eigene Anspruchsdurchsetzung genutzt, ohne ein eigenes Zivilverfahren führen und die entsprechenden Kosten tragen zu müssen. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite Privatbeteiligung.
Der Privatbeteiligtenanschluss sollte so früh wie möglich im Verfahren eingebracht werden – spätestens jedoch vor dem Schluss des Beweisverfahrens in der Hauptverhandlung. Wir empfehlen, bereits im Ermittlungsverfahren tätig zu werden, da frühe Aktivität die Qualität der Beweisführung erheblich verbessert und Ihre Chancen zur Rechtsdurchsetzung verbessern.
Grundsätzlich alle zivilrechtlichen Ansprüche, die durch die verfolgte Straftat kausal entstanden sind – also etwa Schadenersatz, entgangener Gewinn und unter Umständen die Kosten der internen Untersuchung.
In komplexen Fällen kann das Strafgericht die Entscheidung über zivilrechtlichen Ansprüche einem Zivilgericht überlassen. Das Strafgericht verweist auch bei einer diversionellen Erledigung oder bei einem Freispruch auf den Zivilrechtsweg. Wir bereiten Sie auf diese Möglichkeit vor und begleiten das anschließende Zivilverfahren nahtlos weiter.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte erste Einschätzung Ihrer Ansprüche und eine klare Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.
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