Wurden Sie wegen Nötigung angezeigt – und wissen nicht, was Sie jetzt erwartet?
§ 105 StGB stellt unter Strafe, wer eine andere Person durch Gewalt oder gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Der Tatbestand ist weit gefasst und erfasst ein breites Spektrum an Lebenssituationen – von Konflikten im privaten Umfeld über Streitigkeiten am Arbeitsplatz bis hin zu Auseinandersetzungen im Straßenverkehr. Die Grenzen zwischen strafbarer Nötigung und zulässigem Druck sind fließend – und genau das macht eine fundierte anwaltliche Begleitung bei entsprechenden Vorwürfen so wichtig. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen entsprechende Vorwürfe zur Wehr setzen.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder buchen Sie direkt einen Termin. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Die Erstberatung kann persönlich oder per Videokonferenz stattfinden.
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie.
Wir verteidigen Sie im gesamten Strafverfahren: Von der ersten Akteneinsicht und Vollmachtsbekanntgabe bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.